Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 4878
Eingetragen
23.2.1987
Branche
SpeditionenGüterbeförderung im StraßenverkehrVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Betrieb einer Spedition.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Rosmarie Stefan
66.60%
33.40%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rosmarie Stefan
Hochfeldstr. 24, 84431 Heldenstein
33.300 DM
66.60%
Hochfeldstr. 24, 84431 Heldenstein
16.700 DM
33.40%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Zeidler & Sohn GmbH

Aschau am Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 23.241,01 29.015,01
I. Sachanlagen 23.241,01 29.015,01
B. Umlaufvermögen 65.558,53 48.672,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.098,47 23.379,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 56.460,06 25.292,24
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.043,00 1.167,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 89.842,54 78.854,11

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 59.093,23 54.009,43
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 28.444,84 41.947,62
III. Jahresüberschuss 5.083,80 -13.502,78
B. Rückstellungen 3.685,74 6.656,78
C. Verbindlichkeiten 27.063,57 18.187,90
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 27.063,57 18.187,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 89.842,54 78.854,11

Anhang

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Daher ist sie nicht prüfungspflichtig im Sinne der §§ 316 ff. HGB.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts durch die Geschäftsführung wurde gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

B. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Umlaufvermögen

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.

Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und sind notwendig wie ausreichend.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur periodengerechten Ertragsermittlung gebildet.

C. Angaben zu den Posten der Bilanz

Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen kein. Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in folgender Höhe: Wolfgang Zeidler € 900,64 (Vorjahr € 15.127,96).

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital laut Gesellschaftsvertrag und ist in voller Höhe eingezahlt.

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen keine. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen keine.

D. Sonstige Angaben

Nach § 285 Nr. 10  HGB wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Wolfgang Zeidler, Kaufmann als Geschäftsführer ausgeübt. Der Geschäftführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

Feststellung des Jahresabschluss gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB am 25. November 2011.

Die Geschäftsführer:

gez.  Wolfgang Zeidler

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