Zeidler
& Sohn GmbH
Aschau am
Inn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.241,01 |
29.015,01 |
| I.
Sachanlagen |
23.241,01 |
29.015,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.558,53 |
48.672,10 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.098,47 |
23.379,86 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
56.460,06 |
25.292,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.043,00 |
1.167,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
89.842,54 |
78.854,11 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.093,23 |
54.009,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
28.444,84 |
41.947,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.083,80 |
-13.502,78 |
| B.
Rückstellungen |
3.685,74 |
6.656,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
27.063,57 |
18.187,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.063,57 |
18.187,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
89.842,54 |
78.854,11 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie
die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB) gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Daher ist sie nicht
prüfungspflichtig im Sinne der §§ 316 ff.
HGB.
Auf die Aufstellung eines Lageberichts durch die
Geschäftsführung wurde gem. § 264 Abs. 1 S.
3 HGB verzichtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und
bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
B. Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
3. Buches des Handelsgesetzbuches unter Beachtung
steuerlicher Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Anlagevermögen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert.
Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten. Sie wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und sind notwendig wie ausreichend.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zur
periodengerechten Ertragsermittlung gebildet.
C. Angaben zu den Posten der Bilanz
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr bestehen kein. Forderungen gegen Gesellschafter
bestehen in folgender Höhe: Wolfgang Zeidler €
900,64 (Vorjahr € 15.127,96).
Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital
laut Gesellschaftsvertrag und ist in voller Höhe
eingezahlt.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen keine. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter bestehen keine.
D. Sonstige Angaben
Nach § 285 Nr. 10 HGB wurden die
Geschäfte der Gesellschaft von Wolfgang Zeidler,
Kaufmann als Geschäftsführer ausgeübt. Der
Geschäftführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Feststellung des Jahresabschluss gemäß
§ 328 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 HGB am 25. November 2011.
Die Geschäftsführer:
gez. Wolfgang Zeidler
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