Abtei Mariendonk GmbH
Niederfeld 11, 47929 Grefrath, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Mechthild genannt Schwester Lioba Zahn seit 18.7.2012 | Geschäftsführer |
Michaela genannt Schwester Johanna Blondrath seit 18.7.2012 | Geschäftsführer |
Reemts - genannt Mutter Christiana - seit 10.10.2005 | Geschäftsführer |
Elisabeth - genannt Schwester Mirjam - Pesch seit 24.9.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
Barbara Zander | 25.00% |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Abtei Mariendonk GmbHGrefrathJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz per 31.12.2023Aktiva
Passiva
Anhang 2023I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (§ 264 Abs. 1a HGB) Die Abtei Mariendonk GmbH hat ihren Sitz in Grefrath. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HR B 9277 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses (§§ 242 ff. HGB) Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft hat als kleine Gesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter Ausübung des Wahlrechtes gem. § 266 Abs. 1 S. 3 HGB nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Von Veränderungen gem. § 265 Abs. 6 HGB wurde zur Erhöhung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Bilanz Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Von der Aufstellung eines Lageberichtes wurde gem. § 264 Abs. 1 S. 4 HGB abgesehen. Um eine klare Darstellung zu gewährleisten, wurde in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung - soweit möglich - auf Zusatzvermerke verzichtet und stattdessen der gesonderte Ausweis im Anhang gewählt. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB bezüglich der Angaben im Anhang wurde Gebrauch gemacht. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanz der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten nach der linearen Methode. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurden entsprechend den steuerlichen Werten auf 5 Jahre linear abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit die Kurswerte zum Bilanzstichtag niedrigere Wertansätze ergeben, werden Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag vorgenommen. Soweit die Kurswerte zum Bilanzstichtag höhere Wertansätze ergeben, werden Zuschreibungen auf den höheren Kurswert - maximal bis zur Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten - vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und Liquide Mittel wurden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Das Gezeichnete Kapital (Stammkapital) wurde zum Nennbetrag angesetzt. Der Sonderposten ist zum Nennwert eines Zuschusses zur Errichtung einer Aufzuganlage abzüglich der jahresanteiligen Auflösung angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten stehen mit ihren Erfüllungsbeträgen zu Buche. IV. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen / Sonderposten Vom Wahlrecht des § 284 Abs. 3 HGB i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB zur Unterlassung der Aufstellung eines Anlagegitters wurde Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen auf Sachanlagen für das Geschäftsjahr 2023 betragen EUR 99.273,19 (Vorjahr: EUR 71.188,56). Ein in Vorjahren erhaltener Zuschuss zur Errichtung einer Aufzuganlage wurde passivisch abgesetzt in entsprechender Anwendung von § 273 HGB a.F. i.V.m. R 6.5 Abs. 2 EStR. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die ausgewiesenen Forderungen beinhalten ausschließlich solche mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 10.626,52. 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr / 5 Jahren bestehen in Höhe von EUR 1.120.924,74 (Vorjahr: EUR 851.612,70). Der Betrag von EUR 34.727,60 (Vorjahr: EUR 19.458,81) hat eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Grefrath, den 4. April 2024 gez. Frau Barbara Reemts, genannt Mutter Christiana Frau Elisabeth Pesch, genannt Schwester Mirjam Frau Michaela Blondrath, genannt Schwester Johanna Frau Mechthild Zahn, genannt Schwester Lioba Feststellung des Jahresabschlusses Dieser Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung am 24.05.2024 festgestellt. |
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