Tauscher Transformatorenfabrik GmbH

Neureut 83, 94078 Freyung, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Passau HRB 243
Eingetragen
8.10.1985
Branche
Herstellung von Transformatoren und StromrichternHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Herstellung und Vertrieb von Transformatoren sowie Erzeugnissen der Elektrotechnik und Elektronik

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Heinz-Herbert Berger
seit 16.2.2004
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hochstraße 4, 94160 Ringelai
100.000 DM
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Tauscher Transformatorenfabrik GmbH

Freyung, Ortsteil Aigenstadl

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 136.584,00 80.394,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 136.579,00 80.389,50
B. Umlaufvermögen 8.287.683,47 7.253.583,13
I. Vorräte 282.472,50 391.773,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 573.230,89 768.127,66
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 271.720,64 271.720,64
davon gegen Gesellschafter 465.206,20 562.164,96
III. Wertpapiere 87.278,31 86.812,64
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.344.701,77 6.006.869,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 366,00 366,00
Aktiva 8.424.633,47 7.334.343,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 6.463.662,90 5.553.503,16
I. Gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Bilanzgewinn 6.412.533,71 5.502.373,97
davon Gewinnvortrag 5.502.373,97 5.625.160,34
B. Rückstellungen 1.578.653,54 1.519.139,43
C. Verbindlichkeiten 382.317,03 261.701,04
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 382.317,03 261.701,04
Summe Passiva 8.424.633,47 7.334.343,63

Anhang

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Tauscher Transformatorenfabrik GmbH hat ihren Sitz in 94078 Freyung, Neureut 83 und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Passau (Reg.Nr. 243 B).

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss per 31.12.2023 der Tauscher Transformatorenfabrik GmbH wurde auf der Grund­la­ge der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und unter Beachtung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vor­schrif­ten wa­ren die Re­ge­lun­gen des GmbH-Ge­set­zes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen handelt es sich bei der Gesellschaft um ei­ne kleine Kapitalgesellschaft.

Die Wertansätze aus der Bilanz des Vorjahres wurden unverändert übernommen.

Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen erfolgte die Erstellung nach folgenden Grundsätzen und Methoden:

Aktiva:

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00 wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.

Abnutzbare bewegliche Ge­gen­stän­de des An­lagevermö­gens von einem Anschaffungswert von mehr als 250,00 bis 800,00 Euro wurden im Zugangs­jahr voll abgeschrieben.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Das Produktionsgebäude in Aigenstadl 91 samt der darin befindlichen Maschinen und Geschäftseinrichtungen sowie ab 01.09.2004 die Fabrikhalle in Neureut wurden vom Besitzunternehmen Antonie Tauscher-Berger an die Gesellschaft verpachtet.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Warenvorräte wurden von der Gesellschaft durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und zu Einkaufspreisen bzw. niedrigeren Tageswerten bewertet.

Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken einzeln bewertet. Zur Abdeckung evtl. besonderer Risiken, dem Zinsverlust sowie den Eintreibungskosten wur­de auf den De­bi­to­ren­be­stand eine pauschale Wertberichtigung in Höhe von 4 v. H. gebildet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Passiva:

Das gezeichnete Kapital in Höhe von Euro 51.129,19 wurde zum Nennbe­trag ange­setzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das vorangegangene Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Eine Abzinsung war nicht vorzunehmen, da die Laufzeiten der Rückstellungen ein Jahr betragen.

Über dieVerbindlichkeitenliegt eine Einzelaufstellung vor. Sie wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern:

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung:

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind von untergeordneter Bedeutung.

Forderungen gegen Gesellschafter

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

- Forderungen 511.275,21 Euro.

Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter

Gegenüber der Gesellschafterin bestehen folgende Rechte und Pflichten:

- Verbindlichkeiten 0,00 Euro.

Rückstellungen

Pensionsrückstellung

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmannischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:

Bewertungsmethode:

Teilwertverfahren

Biometrische Grundlagen:

Richttafeln 2018 von Prof. Dr. Klaus Heubeck gemäß § 253 Abs. 2 HGB

Abzinsungssatz:

10-Jahres-Durchschnittszins: 1,82 %
7-Jahres-Durchschnittszins:  1,74 %

Gehaltstrend:

Nicht gehaltsabhängig

Rententrend:

0,00 %

Die Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen ist zum 17.03.2016 in Kraft getreten. Der Rechnungszins für Pensionsverpflichtungen ist danach künftig als 10-Jahres-Durchschnitt zu berechnen (bisher 7-Jahres-Durchschnitt). Für Ge­schäftsjahre, die nach dem 31.12.2014 begonnen haben und vor dem 01.01.2016 en­den, bestand ein Anwendungswahlrecht zwischen der alten und neuen Regelung. Bis zum Bi­lanzstichtag 31.12.2015 wurde die alte Regelung beibehalten.

Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre ist für die Ausschüttung gesperrt.

Aufgrund der Neubewertung der Pensionsrückstellungen ergab sich bereits zum 31.12.2010 ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag. Die Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden mit diesen Verpflichtungen verrechnet.

Für die Saldierung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor: 

Buchwert für Pensionsrückstellung:

31.12.2023: 1.389.307,00 Euro

Beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände:

31.12.2023: 158.980,81 Euro

Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit den Pensionsrückstellungen verrechnet und auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:

a) Versicherungsmathematisches Gutachten zum 31.12.2023 der Hannoverschen Consult GmbH, VHV-Platz 1, 30117 Hannover.

b) Versicherungsmathematisches Gutachten zum 31.12.2023 der HDI Lebensversicherungs AG, 50580 Köln.

Am 03.04.2023 erfolgte der Ablauf einer Rückdeckungsversicherung bei der Hannoverschen Consult GmbH. Die Auszahlung der Ablaufleistung wurde gegen das Forderungskonto der Rückdeckungsversicherung gebucht.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Rückstellungen für Gewährleistungen:

Laut An­gabe der Gesellschaft lagen bei Er­stellung des Jah­resab­schlusses kei­ne Gewährleistungsansprüche für die Ver­gan­gen­heit vor.

Ausserordentliche Erträge und Aufwendungen

Im Jahresabschluss sind Erträge und Aufwendungen von gewöhnlicher Größenordnung enthalten, die von untergeordneter Bedeutung sind.

Anlagevermögen

Die Entwicklung ist dem Anlagenspiegel und der Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen waren im laufenden Geschäftsjahr 2023 nicht vorhanden.

Restbuchwerte des Anlagevermögens waren im Wirtschaftsjahr 2023 nicht auszubuchen.

Verluste aus Wertminderungen

Uneinbringliche Forderungen waren im Jahr 2023 nicht auszubuchen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten wurden von der Geschäftsführung keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mitgeteilt. Verpflichtungen aus Produkthaftungen bestehen lt. Angabe der Geschäftsführung nicht.

Sonstige Pflichtangaben

Angaben der Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder.
Angaben zu Arbeitnehmern

Die Zahl unserer Mitarbeiter betrug im Jahresdurchschnitt 37. Zum Jahresende wa­ren 36 Mitarbeiter einschl. der Geschäftsführer im Unternehmen tätig.

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

- Frau Antonie Tauscher-Berger, Hochstraße 4, 94160 Ringelai
   
- Herrn  Heinz-Herbert Berger, Hochstraße 4, 94160 Ringelai

Unterschrift der Geschäftsleitung

gez. Antonie Tauscher-Berger, Geschäftsführerin
   
gez. Heinz-Herbert Berger, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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