Tauscher
Transformatorenfabrik GmbH
Freyung,
Ortsteil Aigenstadl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
136.584,00 |
80.394,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
136.579,00 |
80.389,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.287.683,47 |
7.253.583,13 |
| I.
Vorräte |
282.472,50 |
391.773,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
573.230,89 |
768.127,66 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
271.720,64 |
271.720,64 |
| davon
gegen Gesellschafter |
465.206,20 |
562.164,96 |
| III.
Wertpapiere |
87.278,31 |
86.812,64 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.344.701,77 |
6.006.869,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
366,00 |
366,00 |
| Aktiva |
8.424.633,47 |
7.334.343,63 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.463.662,90 |
5.553.503,16 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Bilanzgewinn |
6.412.533,71 |
5.502.373,97 |
| davon
Gewinnvortrag |
5.502.373,97 |
5.625.160,34 |
| B.
Rückstellungen |
1.578.653,54 |
1.519.139,43 |
| C.
Verbindlichkeiten |
382.317,03 |
261.701,04 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
382.317,03 |
261.701,04 |
| Summe
Passiva |
8.424.633,47 |
7.334.343,63 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Tauscher Transformatorenfabrik GmbH hat ihren
Sitz in 94078 Freyung, Neureut 83 und ist eingetragen in
das Handelsregister beim Amtsgericht Passau (Reg.Nr. 243
B).
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss per 31.12.2023 der Tauscher
Transformatorenfabrik GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und unter Beachtung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Die Wertansätze aus der Bilanz des Vorjahres
wurden unverändert übernommen.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen erfolgte die Erstellung nach folgenden
Grundsätzen und Methoden:
Aktiva:
Immaterielle Vermögensgegenstände und
Sachanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear bzw. degressiv
vorgenommen.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 250,00
wurden im Jahr des Zugangs sofort abgeschrieben.
Abnutzbare bewegliche Gegenstände
des Anlagevermögens von einem
Anschaffungswert von mehr als 250,00 bis 800,00 Euro wurden
im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Das Produktionsgebäude in Aigenstadl 91 samt der
darin befindlichen Maschinen und
Geschäftseinrichtungen sowie ab 01.09.2004 die
Fabrikhalle in Neureut wurden vom Besitzunternehmen Antonie
Tauscher-Berger an die Gesellschaft verpachtet.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Warenvorräte wurden von der Gesellschaft
durch körperliche Bestandsaufnahme ermittelt und zu
Einkaufspreisen bzw. niedrigeren Tageswerten bewertet.
Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken einzeln bewertet. Zur Abdeckung
evtl. besonderer Risiken, dem Zinsverlust sowie den
Eintreibungskosten wurde auf den
Debitorenbestand eine pauschale
Wertberichtigung in Höhe von 4 v. H. gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennbetrag angesetzt.
Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag
angesetzt.
Passiva:
Das gezeichnete Kapital in Höhe von Euro
51.129,19 wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das vorangegangene Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Eine Abzinsung war nicht vorzunehmen, da die
Laufzeiten der Rückstellungen ein Jahr betragen.
Über dieVerbindlichkeitenliegt eine
Einzelaufstellung vor. Sie wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung:
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
sind von untergeordneter Bedeutung.
Forderungen gegen Gesellschafter
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
- Forderungen 511.275,21 Euro.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen folgende
Rechte und Pflichten:
- Verbindlichkeiten 0,00 Euro.
Rückstellungen
Pensionsrückstellung
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmannischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.
Dabei wurden folgende Annahmen zu Grunde gelegt:
Bewertungsmethode:
Teilwertverfahren
Biometrische Grundlagen:
Richttafeln 2018 von Prof. Dr. Klaus Heubeck
gemäß § 253 Abs. 2 HGB
Abzinsungssatz:
10-Jahres-Durchschnittszins: 1,82 %
7-Jahres-Durchschnittszins: 1,74 %
Gehaltstrend:
Nicht gehaltsabhängig
Rententrend:
0,00 %
Die Neufassung des § 253 HGB zur Bewertung von
Pensionsverpflichtungen ist zum 17.03.2016 in Kraft
getreten. Der Rechnungszins für
Pensionsverpflichtungen ist danach künftig als
10-Jahres-Durchschnitt zu berechnen (bisher
7-Jahres-Durchschnitt). Für Geschäftsjahre,
die nach dem 31.12.2014 begonnen haben und vor dem
01.01.2016 enden, bestand ein Anwendungswahlrecht
zwischen der alten und neuen Regelung. Bis zum
Bilanzstichtag 31.12.2015 wurde die alte Regelung
beibehalten.
Der Unterschiedsbetrag durch die Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen 10 Geschäftsjahre
anstelle mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Geschäftsjahre ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Aufgrund der Neubewertung der
Pensionsrückstellungen ergab sich bereits zum
31.12.2010 ein zusätzlicher einmaliger
Rückstellungsbetrag. Die Übergangsregelung des
Art. 67 Abs. 1 Satz 1 HGB wurde in Anspruch genommen.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte
vor:
Buchwert für Pensionsrückstellung:
31.12.2023: 1.389.307,00 Euro
Beizulegender Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände:
31.12.2023: 158.980,81 Euro
Gemäß § 246 Abs. 2 HGB wurden die
Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung mit
den Pensionsrückstellungen verrechnet und auf der
Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Angabe der grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung
des beizulegenden Zeitwertes mithilfe allgemein anerkannter
Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden:
a) Versicherungsmathematisches Gutachten zum
31.12.2023 der Hannoverschen Consult GmbH, VHV-Platz 1,
30117 Hannover.
b) Versicherungsmathematisches Gutachten zum
31.12.2023 der HDI Lebensversicherungs AG, 50580 Köln.
Am 03.04.2023 erfolgte der Ablauf einer
Rückdeckungsversicherung bei der Hannoverschen Consult
GmbH. Die Auszahlung der Ablaufleistung wurde gegen das
Forderungskonto der Rückdeckungsversicherung gebucht.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen für Gewährleistungen:
Laut Angabe der Gesellschaft lagen bei
Erstellung des Jahresabschlusses keine
Gewährleistungsansprüche für die
Vergangenheit vor.
Ausserordentliche Erträge und Aufwendungen
Im Jahresabschluss sind Erträge und Aufwendungen
von gewöhnlicher Größenordnung enthalten,
die von untergeordneter Bedeutung sind.
Anlagevermögen
Die Entwicklung ist dem Anlagenspiegel und der
Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen
waren im laufenden Geschäftsjahr 2023 nicht vorhanden.
Restbuchwerte des Anlagevermögens waren im
Wirtschaftsjahr 2023 nicht auszubuchen.
Verluste aus Wertminderungen
Uneinbringliche Forderungen waren im Jahr 2023 nicht
auszubuchen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten wurden von der Geschäftsführung
keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen mitgeteilt.
Verpflichtungen aus Produkthaftungen bestehen lt. Angabe
der Geschäftsführung nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben der Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Angaben zu Arbeitnehmern
Die Zahl unserer Mitarbeiter betrug im
Jahresdurchschnitt 37. Zum Jahresende waren 36
Mitarbeiter einschl. der Geschäftsführer im
Unternehmen tätig.
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
- Frau Antonie Tauscher-Berger, Hochstraße 4,
94160 Ringelai
- Herrn Heinz-Herbert Berger, Hochstraße
4, 94160 Ringelai
Unterschrift der Geschäftsleitung
gez. Antonie Tauscher-Berger,
Geschäftsführerin
gez. Heinz-Herbert Berger, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.03.2025
festgestellt.
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