HLS - Elektro GmbH
Alte Straße 24, 64646 Heppenheim (Bergstraße), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Jäger seit 11.11.2019 | Geschäftsführer |
Heiko Kunkelmann seit 11.11.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Thomas Jäger | 50.00% |
Heiko Kunkelmann | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HLS - Elektro GmbHHeppenheim (Bergstraße)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der HLS-Elektro GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Planvermögen mit dem beizulegenden Wert Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 2.2 Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Teilwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
2.3 Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Die Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen wurden mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten saldiert. 3. Sonstige Pflichtangaben 3.1 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die VFE-Lage Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten: Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31.12.2010 bilanziell überschuldet. Die Gesellschafter Gottlieb Silber und Hans Langer haben gegenüber der Gesellschaft noch nicht fällige Anwartschaften aus Pensionsvereinbarungen. Die Gesellschafter sind mit ihren jeweiligen Pensionsanwartschaften, zugunsten aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger der Gesellschaft, im Rang zurückgetreten. Sie haben sich insbesondere dazu verpflichtet, die Pensionsanwartschaften gegenüber der Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Geltendmachung der Pensionsanwartschaft zu einer rechnerischen Überschuldung der Gesellschaft im Sinne von § 64 GmbHG führt. In der Rangrücktrittserklärung wurde ferner vereinbart, dass die Forderungen aus den Pensionsanwartschaften durch Erlass erlöschen, wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet oder in Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird ( aufschiebend bedingter Erlass ). Durch die Erweiterung der Rangrücktrittserklärung um den bedingten Forderungsverzicht wird sichergestellt, dass die betreffenden Pensionsrückstellungen entgegen § 39 Abs. 2 InsO im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt werden und bei Aufstellung der Überschuldungsbilanz nicht als Passivposten zu erfassen sind. 3.2 Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Hans Langer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt. |
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