Unicover Flächentechnik GmbHLiquidiert

16321 Bernau bei Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt/Oder HRB 14047
Vorher
Unicover Elements GmbH Neue Wege der Oberflächengestaltung
Eingetragen
8.2.2008
Branche
Veredlung und Bearbeitung von FlachglasBeschichten von MetallenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Neue innovative Oberflächengestaltung; Zusammenführung von Herstellern neuer und hochwertiger Oberflächenbeschichtungen mit Elementen- und Bauteilherstellern; Entwicklung und Ausführung von Beschichtungstechnologien.

Historie

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Management

NameRolle
Mike Fritze
seit 27.6.2019
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
50.00%
25.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

13.000 €
50.00%
6.500 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Unicover Flächentechnik GmbH

Bernau bei Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 3.451,38
B. Umlaufvermögen 9.227,25 10.177,25
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 7.073,17
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.227,25 20.701,80

Passiva

31.12.2012
EUR
1.1.2012
EUR
A. Eigenkapital 6.288,77 0,00
B. Rückstellungen 790,50 635,00
C. Verbindlichkeiten 2.147,98 20.066,80
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.227,25 20.701,80

sonstige Berichtsbestandteile


A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Vorliegender Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) werden in vollem Umfang für das Geschäftsjahr beginnend zum 01. Januar 2012 angewendet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Gem. § 267 HGB ist die Unicover Flächentechnik GmbH eine kleine Kapitalgesellschaft. 


B.  Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5. Soweit Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs.7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsvorschriften

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen soweit handelsrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen standen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Jahres überein.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

4. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

5. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert bis 410,00 Euro werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.

7. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind, soweit gem. HGB zulässig, beibehalten worden.
 


C.  Sonstige Angaben
 
Geschäftsführungsorgane

Als Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr bestellt:Mike Fritze


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

gez. Mike Fritze


(Geschäftsführer)


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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