Lied`l
& Häbel GmbH
Rothenbach-Obersayn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
40.700,25 |
| I.
Vorräte |
16.773,71 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.926,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.700,25 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.405,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-8.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
16.750,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
6.655,06 |
| B.
Rückstellungen |
3.896,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.398,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.700,25 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Lied´l und Häbel
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Es waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Es wurden zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
keine Abweichungen festgestellt, somit entspricht das
Ergebnis der Handelsbilanz dem Ergebnis der Steuerbilanz.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden bei der Rückstellungsbildung
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins
der vergangenen sieben Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2
Satz 1 HGB).
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Angabe zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 13.398,73
(Vorjahr: Euro 0,00).
Die erforderlichen Angaben zu den abgesicherten
Risiken sind im Risikobericht erörtert.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
Euro
|
aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln
|
0,00
|
davon durch
Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert
|
0,00
|
davon
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0,00
|
gesichert durch:
|
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften
|
0,00
|
aus
Gewährleistungsverträgen
|
0,00
|
aus Sicherheit für
fremde Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Summe
|
0,00
|
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Peter Lied´l
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Gerd Häbel
|
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Von den Erleichterungen der §§ 267, 274a,
276 und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Rothenbach-Obersayn, den
19.12.2012
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(gez. Peter Lied
´l)
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(gez. Gerd Häbel
)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2012 festgestellt.
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