SIP Fliesen
GmbH
Griesstätt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.1.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.002,00 |
67.077,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
293,00 |
645,00 |
| II.
Sachanlagen |
29.709,00 |
66.432,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
72.025,12 |
103.601,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
45.488,66 |
45.555,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.536,46 |
58.046,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
46.100,57 |
25.616,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
148.127,69 |
196.294,81 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
1.1.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
64.135,36 |
96.902,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.000,00 |
27.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.499,99 |
-13.499,99 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.500,01 |
13.500,01 |
| II.
Gewinnvortrag |
83.402,15 |
83.402,15 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
32.766,80 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.759,00 |
2.759,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.233,33 |
96.633,65 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
76.233,33 |
96.633,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
148.127,69 |
196.294,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SIP Fliesen
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Griesstätt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Traunstein
Register-Nr.: HRB 12098
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der
Unternehmensfortführung:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 2.192,76.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 32.979,76.
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 74.040,57.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB sind die Beträge
der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr und größer einem Jahr bei jedem gesondert
ausgewiesenen Bilanzposten zu vermerken. Für diesen
Bilanzausweis gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht
zugunsten der Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass
diese Angaben in der Regel nicht im Anhang auszuweisen
sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim
Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der
Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben
dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 76.233,33.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
32.979,76.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 0,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend der Altersversorgung aufzuführen:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen:
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 9,6.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben unter der Bilanz
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: SIP Fliesen
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Griesstätt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Traunstein
Register-Nr.: HRB 12098
Unterschrift der Geschäftsführung
Griesstätt,
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Ort, Datum
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Unterschrift, gez. Peter
Pietzykatis, gez. Josef Inninger
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Griesstätt, 06.12.2018, gez. Peter Pietzykatis,
Josef Inninger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2018 festgestellt.
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