3DOOH
GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
398.000,00 |
398.000,00 |
| I.
Finanzanlagen |
398.000,00 |
398.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.501.747,11 |
3.362.958,64 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.501.747,11 |
3.362.958,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.152.000,00 |
2.152.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.899.747,11 |
3.760.958,64 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
606.216,71 |
576.565,18 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
350.000,00 |
350.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
264.000,00 |
201.000,00 |
| IV.
Bilanzverlust |
32.783,29 |
-565,18 |
| davon
Gewinnvortrag |
565,18 |
578,14 |
| B.
Rückstellungen |
1.750,00 |
6.350,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.291.780,40 |
3.178.043,46 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
584.981,54 |
476.493,60 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.706.798,86 |
2.701.549,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.899.747,11 |
3.760.958,64 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu
beachten.
2) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
5) Bezüglich der Vermerke zur Restlaufzeit
einzelner Bilanzpositionen ( sogenannter "Davon-Vermerk"
bei Forderungen und Verbindlichkeiten) wird darauf
hingewiesen, dass jeder einzelne in die jeweilige
Bilanzposition einfließende Vermögens- oder
Schuldposten (d.h. jedes einzelne Buchungskonto) mit seiner
individuell ihm zu Grunde liegenden Gesamtrestlaufzeit
eingeordnet wird. Eine zusätzliche Aufteilung (und
somit ein Ausweis) dieser jeweiligen Gesamtrestlaufzeit der
einzelnen Vermögens- oder Schuldposten (d.h. der
einzelnen Buchungskonten) in die unterschiedlichen
Restlaufzeitsegmente wurde (zwecks besserer
Übersichtlichkeit im Kontennachweis zur Bilanz) nicht
vorgenommen.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen
Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem
nicht entgegen.
2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
4) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (Finanzanlagen) wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt.
7) Forderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt.
8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
9) Die sonstigen Rückstellungen wurden
nach üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
11) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen sind im
branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gg.
Gesellschafter und verbundene Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
aus Darlehen und Verrechnungskonten belaufen sich auf
insgesamt € 3.156.539,87. Die Verzinsung erfolgt
vertragsgemäß.
1. Die Forderungen aus Darlehen und
Verrechnungskonten gegenüber verbundenen Unternehmen
belaufen sich auf insgesamt € 2.152.000,00.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren
im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Frank Buddenhagen, Hamburg, geführt. Durch
Beschluss vom 12.12.2017 wurde die Liquidation der
Gesellschaft beschlossen. Herr Frank Buddenhagen wurde als
Geschäftsführer abberufen und zugleich zum
Liquidator bestellt.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.156.539,87 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.075.753,60 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
Hamburg, den 20.12.2019
Frank
Buddenhagen
(Liquidator)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2019 festgestellt.
|