Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 3481
Eingetragen
1.7.1992
Branche
Herstellung von keramischen Wand- und Bodenfliesen und -plattenGroßhandel mit SanitärkeramikGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Der Betrieb eines Fliesenfachgeschäfts.

Historie

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Management

NameRolle
Ernst Horn
seit 5.9.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Ernst Horn
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ernst Horn
Karolina-Burger-Str. 9, 6700 Ludwigshafen
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst Horn GmbH

Ludwigshafen/Rh.

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.646,00 12.280,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 5.644,50 12.279,00
B. Umlaufvermögen 63.586,84 63.338,14
I. Vorräte 29.853,81 7.422,55
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.971,21 50.667,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 695,85 792,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 761,82 5.248,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 69.232,84 75.618,64

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 1.926,48 37.000,39
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 23.638,11 -11.435,80
B. Rückstellungen 2.000,00 3.466,00
C. Verbindlichkeiten 65.306,36 35.152,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 40.806,36 10.652,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 69.232,84 75.618,64

Anhang




I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse Mit notariellem Vertrag vom 20. Februar 1992 Urk.Nr. F383/1992 beträgt das Stammkapital 25.564,59 €. Die Stammeinlage entfällt zu 100% auf Herrn Ernst Horn. Sie ist in voller Höhe von 25.564,59 € eingezahlt. Die Firma ist im Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Nr. HR B 3481 eingetragen. Der  Sitz der Gesellschaft ist seit  20. Februar 1992 Ludwigshafen. Der Gegenstand der Tätigkeit besteht im Betrieb eines Fliesenfachgeschäftes . Die Vermittlung von Geschäften übernimmt die Ernst Horn GmbH nicht. Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr.

II. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Posten, die im Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, sind gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.

III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungs-bedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter aus den Jahren 2008 und 2009 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 150 € bis 1.000 € mit 20%, abgeschrieben. Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 € werden ab 2010 zu 100% abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den Anschaffungs-kosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen die anschaffungsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung von 1% des Nettobetrages. Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern liegen zum 31.12.2010 nicht vor. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprech-enden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten Steuern. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). Die Verbindlichkeiten, die alle eine Restlaufzeit von weniger als fünf Jahre aufweisen, sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Höhere Tageswerte lagen nicht vor. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Zum 31.12.2010 bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge.Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist gesondert dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB) in Höhe von 7.859,44 €. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) sind am Abschlussstichtag keine zu verzeichnen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) sind in Höhe von 24.500,00 € vorhanden.Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine sonstige n finanzielle Verpflichtungen (§ 285 GmbHG)

IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

V. Steuerliche Verhältnisse


Die letzte steuerliche Betriebsprüfung erfasste die Jahre 1993 bis 1995 und wurde in 1996 beendet. Es ergaben sich keine wesentlichen Änderungen. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch: Herrn Ernst Horn. Die Ernst Horn GmbH besitzt weder einen Aufsichtsrat noch einen Beirat. Herr Ernst Horn ist zum stets einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Er ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst in eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Ludwigshafen, den 28.10.2011


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.

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