Ernst Horn
GmbH
Ludwigshafen/Rh.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.646,00 |
12.280,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,50 |
1,50 |
| II.
Sachanlagen |
5.644,50 |
12.279,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
63.586,84 |
63.338,14 |
| I.
Vorräte |
29.853,81 |
7.422,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
32.971,21 |
50.667,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
695,85 |
792,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
761,82 |
5.248,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
69.232,84 |
75.618,64 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.926,48 |
37.000,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
23.638,11 |
-11.435,80 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
3.466,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
65.306,36 |
35.152,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
40.806,36 |
10.652,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
69.232,84 |
75.618,64 |
Anhang
I. Rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Mit notariellem Vertrag vom 20. Februar 1992 Urk.Nr.
F383/1992 beträgt das Stammkapital 25.564,59 €.
Die Stammeinlage entfällt zu 100% auf Herrn Ernst
Horn. Sie ist in voller Höhe von 25.564,59 €
eingezahlt. Die Firma ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein unter der Nr. HR B 3481
eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist seit
20. Februar 1992 Ludwigshafen. Der Gegenstand der
Tätigkeit besteht im Betrieb eines
Fliesenfachgeschäftes . Die Vermittlung von
Geschäften übernimmt die Ernst Horn GmbH nicht.
Gewinnermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr.
II. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen
nach den für kleinen Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB) und
vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft. Posten, die im
Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, sind
gemäß § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben. Der
Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie
Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungs-bedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 III HGB). Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter aus den Jahren
2008 und 2009 mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis
150 € wurden aus Vereinfachungsgründen
entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr
voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
150 € bis 1.000 € mit 20%, abgeschrieben.
Anschaffungen bis zu einem Wert von 410 € werden ab
2010 zu 100% abgeschrieben. Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB). Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungs-kosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Anschaffungskosten bewertet. Diese umfassen die
anschaffungsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz
erfolgt zum Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung von 1% des Nettobetrages.
Pensionsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern
liegen zum 31.12.2010 nicht vor. Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprech-enden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§
253 II 1 HGB). Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB). Die
Verbindlichkeiten, die alle eine Restlaufzeit von weniger
als fünf Jahre aufweisen, sind zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Höhere Tageswerte
lagen nicht vor.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB). Zum 31.12.2010 bestehen keine
ausschüttungsgesperrten Beträge.Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist gesondert
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB) in Höhe
von 7.859,44 €.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) sind am Abschlussstichtag keine zu verzeichnen.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) sind in Höhe von 24.500,00
€ vorhanden.Zum 31.12.2010 bestanden neben den in der
Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten keine
sonstige
n
finanzielle Verpflichtungen
(§ 285 GmbHG)
IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt. Die
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller
Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
V. Steuerliche Verhältnisse
Die letzte steuerliche Betriebsprüfung erfasste
die Jahre 1993 bis 1995 und wurde in 1996 beendet. Es
ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden
die Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch: Herrn Ernst Horn. Die Ernst Horn GmbH
besitzt weder einen Aufsichtsrat noch einen Beirat. Herr
Ernst Horn ist zum stets einzelvertretungsberechtigten
Geschäftsführer bestellt. Er ist befugt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit
sich selbst in eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Ludwigshafen, den 28.10.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2011 festgestellt.
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