I.I.M.
GmbH
Altomünster (vormals: Dresden)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
51,00 |
51,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50,00 |
50,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
490.740,08 |
672.779,35 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
31.297,41 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
368.667,27 |
540.306,94 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
122.072,81 |
101.175,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
900,00 |
900,00 |
| Aktiva |
491.691,08 |
673.730,35 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
52.015,90 |
52.069,52 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
2.015,90 |
2.069,52 |
| davon
Gewinnvortrag |
2.069,52 |
-32.676,43 |
| B.
Rückstellungen |
5.600,00 |
16.481,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
434.075,18 |
605.179,39 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
434.075,18 |
605.179,39 |
| Passiva |
491.691,08 |
673.730,35 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2020
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die I.I.M. GmbH hat ihren Sitz in Altomünster.
Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts München
unter HRB268784 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und
Gliederung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Ein Wechsel bzw. Abweichen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht
erforderlich.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche,
abnutzbare und selbständig nutzbare
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von EUR 800,00 ohne Umsatzsteuer (GWG)
wurden im Berichtsjahr aktiviert und sofort in voller
Höhe abgeschrieben.
Für
geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten größer EUR 150,00 bis EUR
1.000,00
wurde ein Sammelposten gebildet, der
gleichmäßig über einen Zeitraum von 5
Jahren abgeschrieben wird.
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Finanzanlagen werden jährlich auf ihre
Werthaltigkeit überprüft.
Außerplanmäßige Abschreibungen waren
danach nicht erforderlich.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Die fertigen und unfertige Erzeugnisse
bzw. die in Auftrag befindlichen Arbeiten werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet.
Die
Forderungen und Wertpapiere des Umlaufvermögens
wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
IV. Angaben zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im
Geschäftsjahr 2020 ist dem Anlagespiegel am Ende des
Anhanges zu entnehmen.
2. Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beläuft sich auf Euro
25.000,00 (Art 42 III EGHGB).
Die Bilanz wurde unter teilweiser Ergebnisverwendung
aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag i.
H. v. Euro 2.069,52 einbezogen.
3. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren werden in Höhe von € 0,00
ausgewiesen (§ 285 Nr. 1a HGB).
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem.
§ 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.
4. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
31.12.2019
|
31.12.2020
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
0,00
|
5. Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 9 lit. c.) HGB)
Zum Abschlussstichtag beliefen sich die von der
Gesellschaft an die Geschäftsführung
ausgereichten Darlehen auf € 0,00 (VJ: € 0,00).
7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Abschlussstichtag bestanden folgende finanzielle
Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3 HGB
|
< 1 Jahr
|
1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
|
€
|
€
|
€
|
aus Miet- und
Leasingverträgen Bürgschaften
|
646,28
|
|
|
V. Sonstige Pflichtangaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im
Jahresdurchschnitt 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Markt Indersdorf, den 11.11.2021
gez. Anja Linke
gez. Martina Auernhammer
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
01.01.2020
EUR
|
Zugänge
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
Anschaffungs-,
Herstellungs-
kosten
31.12.2020
EUR
|
Anlagevermögen
|
13.045,20
|
|
|
|
13.045,20
|
|
13.045,20
|
|
|
|
13.045,20
|
|
kumulierte
Abschreibung
01.01.2020
EUR
|
Abschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Abgänge
EUR
|
Umbuchungen
EUR
|
kumulierte
Abschreibung
31.12.2020
EUR
|
Anlagevermögen
|
12.994,20
|
|
|
|
12.994,20
|
|
12.994,20
|
|
|
|
12.994,20
|
|
Zuschreibung
Geschäftsjahr
EUR
|
Buchwert
Geschäftsjahr
31.12.2020
EUR
|
Buchwert
Vorjahr
31.12.2019
EUR
|
Anlagevermögen
|
|
51,00
|
51,00
|
|
|
51,00
|
51,00
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2021 festgestellt.
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