ENERTRAG Windfeld Weenermoor GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
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Bjoern Simon Hagedorn seit 15.4.2021 | Vorstandsmitglied |
Bastian Altrichter seit 14.1.2021 | Prokura |
Jens Christen seit 9.1.2020 | Prokura |
Gunar Dr. Hering seit 20.11.2014 | Vorstandsmitglied |
Rolf Schrenick seit 3.11.2011 | Prokura |
Matthias König seit 15.11.2005 | Vorstandsmitglied |
Jörg Müller seit 4.4.2005 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENERTRAG AktiengesellschaftDauerthal, Gemeinde SchenkenbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis 31. März 2020der ENERTRAG AG1. Grundlagen der Gesellschaft Die ENERTRAG AG (nachfolgend ENERTRAG) hat sich mit ihren Beteiligungsunternehmen zu einem mittelständischen Energieerzeuger entwickelt, welcher durch selbst entwickelte Projekte seinen Bestand an Energieanlagen kontinuierlich ausbaut und darüber hinaus Dienstleistungen wie Betriebsführung, Instandhaltung und Ausrüstung von Windenergieanlagen an Land anbietet. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens konzentriert sich auf Windenergie an Land in Deutschland, Frankreich, Polen und Südafrika. Das strategische Ziel von ENERTRAG und den Tochterunternehmen ist die bedarfsgerechte Erzeugung und Vermarktung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Sektoren Strom, Transport und Wärme. ENERTRAG ist fokussiert auf Windenergieerzeugung an Land. Zur Finanzierung des weiteren Wachstums wird ein Teil der Windparks verkauft. Grundsätzlich hat die Entwicklung neuer Erzeugungsprojekte den Ausbau des Eigenbestandes zum Ziel. Damit kann ENERTRAG auch schwankende Erlöse aus Realisierung und Betrieb ausgleichen und eine ausreichende Liquiditätsvorhaltung für neue Projektentwicklungen sicherstellen. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Rahmenbedingungen Weltweit wurden in 2019 60,4 GW an Windkraft installiert, davon 54,3 GW an Land.1 Gemäß dem Global Wind Energy Council ist dies der zweithöchste, jemals erreichte Wert an Ausbauleistung in einem Jahr (nach 63,8 GW in 2015) und entspricht einem Zuwachs von 19% gegenüber 2018. Dieser Anstieg von knapp 10 GW geht vor allem auf China und die USA zurück, gefolgt von Europa. Zu Ende 2019 befinden sich weltweit 621 GW Leistung an Land in Betrieb. Davon entfallen 230 GW auf China, knapp 183 GW auf Europa und 125 GW auf Nordamerika. Der Energie-Sektor insgesamt und die Windenergie im Besonderen befinden sich insofern in einer besonderen Situation, als dass die politische Unterstützung für einen grundsätzlichen klimapolitischen Wandel, und damit indirekt auch hin zu erneuerbare Energien, noch nie so groß und über einen so breiten Bevölkerungsanteil getragen wurde. Das vergangene Jahr sah weltweit eine Vielzahl von Demonstrationen und öffentlichen Bekenntnissen für einen Umstieg auf klimafreundliche Technologien und einem Ruf nach einer umfassenden Dekarbonisierung der Gesellschaft. Während höchste politische Stellen auf ambitioniertere Zielen drängen, und die Branche gleichzeitig ihre ökonomische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber fossilen Kraftstoffen zum Beispiel im Rahmen von Ausschreibungen immer wieder unter Beweis stellt, zeichnen sich gleichzeitig in zunehmenden Maße politische Widerstände auf lokaler Ebene ab. Der Einbruch der neu installierten Leistung von Windenergie an Land in Deutschland von über 50% gegenüber dem Vorjahr ist ein besonders prominentes Beispiel für diese Entwicklung. Wie die IEA2 in ihrem "World-Energy-Outlook"-Bericht von 2018 schreibt, ist das Zusammenspiel von kostengünstigen Technologien für erneuerbare Energien, digitalen Anwendungen, der zunehmenden Bedeutung der Elektrizität und deren Koordination über alle Sektoren hinweg entscheidend, um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung und Reduzierung von Treibhausgasen voranzutreiben. 2.2. Deutschland Zu Ende 2019 waren in Deutschland insgesamt 61 GW Windleistung installiert, 53,9 GW davon an Land.3 Der Nettozubau an Land betrug 1,1 GW. Damit erhöhte sich die elektrische Produktionskapazität aus Windkraftanlagen an Land um 4% im Vergleich zum Vorjahr. 500 Anlagen wurden genehmigt. 4 Die Windkraft produzierte 127 TWh an Strom (+ 15,7 Prozent) und war mit einem Anteil von 24,6% erstmals die stärkste Stromquelle in Deutschland. 5 Die Entwicklung der Windenergie im Jahr 2019 wurde durch die Ausschreibung bestimmt, deren Volumen 3,6 GW betrug.6 Insgesamt wurden nur Zuschläge für 1,8 GW erteilt. Bis auf eine Ausnahme waren alle sechs Ausschreibungen unterzeichnet. Die durchschnittlichen Zuschlagswerte blieben dabei fast immer nur knapp unter dem zulässigen Höchstwert von 6,2 ct/kWh. Die niedrige Angebotsmenge ist im Wesentlichen auf einen Genehmigungsstau zurückzuführen. Ursache dafür sind vor allem verzögerte oder beklagte Regionalpläne, längere Genehmigungsverfahren durch zusätzliche und strengere Anforderungen sowie zahlreiche Widerspruchsverfahren, aber auch Umplanungen von Projekten auf die neuste effizienteste Windanlagengeneration. Im Dezember 2019 trat in Deutschland das Klimaschutzgesetz in Kraft, das eine Minderung des Treibhausgasausstosses von mindestens 55% bis 2030 vorsieht und in dessen Kern eine CO 2-Besteuerung ab 2021 steht. Letztere wurde auf 25€ pro Tonne ab 2021 festgelegt und soll bis 2015 auf höchstens 55 € ansteigen. Während also die politische Lage durchaus positive Impulse zu einer fortschreitenden Dekarbonisierung setzt, stößt die Branche lokal auf größere Herausforderungen. 2.3. Frankreich Zu Ende 2019 waren in Frankreich Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 16,6 GW installiert. Der Gesamtzubau betrug 1,3 GW. Damit erhöhte sich elektrische Produktionskapazität aus Windkraftanlagen an Land um 8,7% im Vergleich zum Vorjahr. 7% des Stromverbrauchs wurde durch Windenenergie gedeckt.7 Politisch und verwaltungsrechtlich betrachtet wurde das vergangene Jahr von der Anpassung des Genehmigungsprozess bestimmt. Insbesondere kam es vor dem Hintergrund einer im Vorfeld von der Europäischen Kommission genehmigten aber im Nachhinein als zu gering ausgewiesenen Zuordnung zu einem Fördertarif zu großen Unsicherheiten am Markt. Eine abschließende Einigung seitens der zuständigen Ministerien steht noch aus. 2.4. Polen Im Jahr 2019 wurde nur ein Netto-Zubau von 0,05 GW an Land realisiert, womit die installierte Gesamtleistung mit 5,9 GW auf Vorjahresniveau bleibt. 8 9% des Stromverbrauchs wurde durch Windenenergie gedeckt. 9 Wie auch schon im Vorjahr ist dies auf die aktuelle politische Situation in Polen und im Konkreten auf die aktuelle Regierung respektive deren Widerstand gegenüber der Windenergie zurückzuführen. Gleichzeitig stellen wir fest, dass der politische Druck, der vor allem von der EU ausgeht und der die Förderung erneuerbaren Energie zum Ziel hat, deutlich zugenommen hat und auch die derzeitige Regierung zum Umdenken zwingt. So fand nach Abschaffung des Zertifikate-Systems Ende 2015 in 2018 erstmals wieder eine Windauktion mit knapp 1.000 MW Volumen statt, in 2019 stieg das Auktionsvolumen Wind auf 2.500 MW. Anfang 2020 hat das in Polen neu geschaffene und unter anderem für die erneuerbaren Energien zuständige Klimaministerium die Durchführung von bis zu zwei weiteren Auktionsrunden angekündigt. Hierzu wurde eine Verordnung10 veröffentlicht, in der die Auktionsmenge des Jahres 2020 für Wind und PV auf zusammen 46,3 TWh festgelegt wurde, was bei geschätzten 3.000 Volllastrunden ca. 1.000 MW entspricht. Aktuelle Ankündigungen der Regierung stellen zudem eine Lockerung des 10H-Gesetzes in Aussicht. In Summe entwickeln sich die wirtschaftlichen Aussichten somit positiv, wenngleich politische Risiken nach wie vor präsent sind. 2.5. Südafrika Die installierte Gesamtleistung beläuft sich weiterhin auf 2,1 GW, da in 2019 keine neuen Windkraftanlagen errichtet wurden. Nach der Ablösung des von Korruptionsskandalen umgebenen Präsidenten Jacob Zuma durch den wirtschaftsfreundlichen Cyril Ramaphosa im Februar 2018 wird grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Südafrika politisch stabilere und bessere Zeiten bevorstehen. So wurde gegen Ende 2019 der künftige Strom-Master-Plan verabschiedet. Gemäß diesem Plan wird ein jährlicher Zubau-Bedarf von 1,6 GW Leistung an Windenergie bis zum Jahr 2030 festgelegt, zuzüglich einem etwas geringeren Volumen an Photovoltaik. Das Ministerium für Energie und Bergbau hat bereits erste Schritte zur Vorbereitung einer Ausschreibung angestoßen. Mit einer ersten Auktion wird in 2021 gerechnet. Gleichzeitig ist der politische Druck vor dem Hintergrund wiederholter und massiver Stromabschaltungen in der jüngeren Vergangenheit im ganzen Land entsprechend groß, für eine zuverlässige Stromversorgung zu sorgen. 3. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 19/20 war zufriedenstellend. Nachdem im Vorjahr nur 33 MW an Leistung realisiert werden konnte, wurden im aktuellen Geschäftsjahr 44 MW in Betrieb genommen, hiervon 32 MW in Deutschland und 12 MW in Frankreich. Hinzu kommt der Verkauf einer polnischen Beteiligung nach erfolgreicher Teilnahme an der ersten Ausschreibung im polnischen Markt. Die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zuzüglich Bestandsveränderung und sonst. betriebl. Erträgen) steigt somit gegenüber dem Vorjahr um 41,8 M€ auf 149,2 M€, das Rohergebnis steigt gegenüber dem Vorjahr um 30,1 M€ auf 86,6 M€. Die Verfehlung des Umsatzziels gegenüber dem Geschäftsplan um knapp 34,7 M€ geht maßgeblich auf eine zeitliche Verzögerung in der Inbetriebnahme eines deutschen Projektes zurück. In Teilen konnte dies durch Erlöse kompensiert werden, die auf den eingangs erwähnten Verkauf der polnischen Beteiligung zurückgehen. Jene waren nicht Teil des Geschäftsplans. Da bedingt durch die Verzögerung von der Inbetriebnahme auch der Materialaufwand um annährend 40 M€ gegenüber dem Plan fällt, übertrifft das Rohergebnis mit fast 87 M€ den Geschäftsplan um ca. 23 M€. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 32,2 M€ fast 16 M€ über Plan. Diese Abweichung geht in überwiegenden Maße auf Drohverlustrückstellungen in Bezug auf Finanzinstrumente zurück. In Summe übertrifft das Ergebnis mit 28 M€ den Geschäftsplan um fast 8 M€. Die Ausbreitung des Coronavirus im ersten Halbjahr 2020 hatte keinerlei nennenswerte Auswirkungen auf das Geschäftsjähr 19/20. 3.1. Nicht-finanzielle Kennzahlen Neben den finanziellen Leistungsindikatoren Umsatz und Jahresüberschuss orientiert sich ENERTRAG maßgeblich an den Meilensteinen der Projektentwicklung, der Energieerzeugung sowie an der Wartung und Instandhaltung bzw. Verfügbarkeit von Energieanlagen. Diese geben einen Aufschluss über den Verlauf des Geschäftsjahres. Projektentwicklungsportfolio ENERTRAG hat zu Geschäftsjahresende ein Portfolio von Windfeldern mit annährend 6.800 MW in Planung und Entwicklung, ca. 2.300 MW davon sind in Deutschland, ca. 1.500 MW in Frankreich, ca. 900 MW in Polen und ca. 2.100 MW in Südafrika. Seit Geschäftsjahresbeginn stieg damit die Entwicklungspipeline netto um über 3.000 MW, über 1.800 MW davon allein in Südafrika. Baugenehmigungen Im Laufe des aktuellen Geschäftsjahres wurden Projekte mit insgesamt 506 MW genehmigt, davon 25 MW in Deutschland, 105 MW in Frankreich, 101 MW in Polen und 274 MW in Südafrika. Im Vorjahr betrug die Anzahl der genehmigten Leistung 184 MW. Der Plan sah ursprünglich Genehmigungen mit einer Gesamtleistung von 335 MW vor. Diese positive Abweichung geht auf Südafrika zurück. Inbetriebnahmen Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Projekte mit einer Leistung von 44 MW in Betrieb genommen, 32 MW davon in Deutschland und 12 MW in Frankreich. Im Vorjahr belief sich die Leistung der in Betrieb genommen Projekte auf 33 MW. Der Geschäftsplan sah Inbetriebnahmen mit einer Gesamtleistung von 74 MW vor. Die Abweichung geht in überwiegenden Maße auf zeitliche Verzögerungen deutscher Projekte zurück, in geringem Maße kam es auch zu Anpassung in der Leistung der in Betrieb genommenen Anlagen. Finanzierung Im Laufe des Geschäftsjahres wurden elf Projektgesellschaften bei der Beschaffung der langfristigen Fremdkapitalfinanzierung unterstützt. Das ausgezahlte Fremdfinanzierungsvolumen betrug insgesamt 79,3 M€. Die ENERTRAG AG hat sich im gleichem Zeitraum mit 7,4 M€ als Kommanditist beteiligt. Personal- und Sozialbereich Zum 31.3.2020 zählt das Unternehmen 321 Beschäftigte. Im Jahresmittel beläuft sich die Anzahl auf 301 gegenüber 273 im Vorjahr. Der Anstieg geht vornehmlich auf Deutschland zurück. In der französischen Niederlassung sind zum Stichtag 59 Mitarbeiter beschäftigt, im Jahresmittel sind es 58 und somit zehn Personen mehr als im Vorjahr. Im südafrikanischen Tochterunternehmen sind zum Stichtag zwölf Mitarbeiter beschäftigt, im Mittel zehn Mitarbeiter. Im Mittel wurden im vergangenen Geschäftsjahr 9 Mitarbeiter ausgebildet. 4. Ertrags- Vermögens- und Finanzlage 4.1. Ertragslage Der Umsatz beläuft sich auf 129,8 M€. Davon gehen 105,9 M€ auf Verkäufe von Projekten zurück, 7,3 M€ entsprechen Erlösen von Energieverkäufen. Der Saldo ergibt sich aus Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Geschäftsführungstätigkeiten sowie aus Erlösen aus Projektentwicklung. Die Abweichung zum Vorjahr geht auf die Anzahl der verkauften Projekte bzw. aus Erlösen aus Projektentwicklung gegenüber ebenjenen Projekten zurück. Während im letzten Geschäftsjahr Projekte mit einer Nennleistung von insgesamt 33 MW verkauft wurden, beläuft sich die Gesamtleistung in diesem Jahr auf 44 MW. Die im Saldo positive Bestandsveränderung in Höhe von 4 M€ geht auf die Fertigstellung von Projekten sowie auf die Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten zurück. Sonstige betriebliche Erträge belaufen sich auf 19,0 M€ und gehen im Wesentlichen auf den Verkauf an Finanzbeteiligungen an einer polnischen Betreibergesellschaften zurück. Im vorherigen Geschäftsjahr beliefen sich die sonstigen Erlöse auf 21,9 M€, was ebenfalls auf den Verkauf zweiter Beteiligungen im Ausland zurückging. Die Materialaufwandsquote (unter Einbeziehung der Bestandsveränderung und sonstigen betrieblichen Erlösen) in Höhe von 42% ist vergleichbar mit dem Vorjahreswert von 47% und orientiert sich an der Anzahl der errichteten Windfelder. Das Rohergebnis beläuft sich auf 86,6 M€ und liegt somit 30,1 M€ über Vorjahr. Neben der der höheren Anzahl an in Betrieb genommener Leistung geht dieser Anstieg im großen Maße auf den Verkauf der polnischen Beteiligung zurück. Der Personalaufwand steigt von 18,0 M€ im Vorjahr auf 20,7 M€ im aktuellen Geschäftsjahr. Darin enthalten sind Sonderzahlungen in Höhe von 2,9 M€. Neben dem Anstieg der Sonderzahlungen (Vorjahr 2,0) geht der Anstieg einher mit dem Anstieg der Mitarbeiterzahl. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 32,2 M€ (Vorjahr 28,5 M€). Wie auch im Vorjahr wird das Ergebnis dabei von einer Drohverlustrückstellung in Bezug auf ein finanzielles Sicherungsgeschäft belastet, deren Höhe sich auf 13,5 M€ beläuft (Vorjahr 15,5 M€). Hinzu kommt eine Drohverlustrückstellung für gegebene Bürgschaften in Höhe von 3,5 M€. Alle übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen folgen weitestgehend dem Vorjahr. Die Abschreibungen belaufen sich auf 5,3 M€ und gehen neben Abschreibungen von geringwertigen Gütern und Fahrzeugen auf Abschreibungen des Anlagevermögens und Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zurück. Im vorherigem Geschäftsjahr beliefen sich die Abschreibungen auf 2,2 M€. Der Anstieg geht im Wesentlichen auf Wertberichtigungen von deutschen Projekten zurück, deren Realisierungschancen sich verschlechtert haben. Das Finanzergebnis beläuft sich auf 3,6 M€ (Vorjahr -3,5 M€). Die Erträge aus Beteiligungen, anderen Wertpapieren und Zinsen sowie sonstige Erträge belaufen sich auf 11,8 M€ gegenüber 6,5 M€ im Vorjahr. Diese zusätzlichen Erträge gehen unter anderem auf Ausschüttungen von Betreibergesellschaften zurück, an denen die ENERTRAG AG beteiligt ist. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf 5,5 M€ gegenüber 6,7 M€ im Vorjahr und beziehen sich, wie schon im Vorjahr, zum großen Teil auf Beteiligungen im Instandhaltungssegment sowie auf diverse Beteiligungen in französischen Betreibergesellschaften. Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 28,0 M€ (Vorjahr 3,8 M€). Der Vorstand ist mit der Entwicklung insgesamt zufrieden. 4.2. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme beläuft sich auf 256,8 M€ (210,2 M€ im Vorjahr). Das Anlagevermögen beläuft sich auf 142,9 M€ (Vorjahr 133,5 M€). Hiervon entfallen 130,2 M€ auf Beteiligungen und langfristige Ausleihungen an Betreibergesellschaften (Vorjahr 122,7 M€). In Höhe von 21 M€ geht dieser Anstieg auf aktuelle Realisierungen im Projektgeschäft zurück, die mit langfristigen Darlehen oder Eigenkapital ausgestattet werden. Kompensiert wird dieser Anstieg durch Kapitalrückführungen (7 M€) oder Wertberichtigungen an Beteiligungen (6 M€). Das Umlaufvermögen beläuft sich auf 113,7 M€, davon entfallen 22,5 M€ auf Vorräte. Letztere entsprechen den unfertigen Erzeugnissen und somit den aktivierten Entwicklungsausgaben und Materialausgaben von Projekten im Bau. Die geleisteten Anzahlungen belaufen sich auf 24,1 M€ und entsprechen Abschlagszahlungen für erbrachte Leistungen gegenüber Anlagenherstellern für Projekte im Bau. Erhaltene Anzahlungen betragen 17,5 M€ und entsprechen den erbrachten Leistungen gegenüber Tochterunternehmen und beziehen sich zum Teil auf eben diese Projekte im Bau oder einem anderen Entwicklungsstadium. Forderungen und sonstige Vermögenswertgegenstände belaufen sich zu Geschäftsjahresende auf 23,8 M€ (Vorjahr 25,8 M€), davon entfallen 9,8 M€ auf verbundene Unternehmen oder solche, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (Vorjahr 11,9 M€). 2,4 M€ entfallen auf Projektgesellschaften, die sich aktuell in Planung oder im Bau befinden. Der Rest entspricht kurz- und langfristigen Forderungen gegen einzelne Projektgesellschaften im Betrieb oder andere operativ tätige Tochterunternehmen. Der Bestand an flüssigen Mitteln beträgt zum Stichtag 67,4 M€ (Vorjahr 26,1 M€). 1,8 M€ gehen auf verpfändete Reservekonten zurück und stehen der Gesellschaft nicht zur Verfügung. Das Eigenkapital beträgt zum Stichtag 135,5 M€ (Vorjahr 107,5 M€). Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist auf den Gewinn des laufenden Jahres zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote liegt stabil bei 53%. Die Rückstellungen belaufen sich auf 35,1 M€. Der Anstieg in Höhe von 5,9 M€ gegenüber dem Vorjahr geht neben Drohverlusten, die in Verbindung mit Finanzinstrumenten stehen, auf Rückstellungen für Projekte im Bau zurück. Zum Stichtag hat das Unternehmen 33 M€ an Unternehmensanleihen ausgegebenen. Zum Stichtag gibt es Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 7,9 M€ (Vorjahr 23 T€). Dieser Anstieg geht auf in Anspruch genommene Kreditlinien zurück. Die per 31.03.20 nicht ausgeschöpften Kreditlinien belaufen sich auf 20,25 M€. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf 18,7 M€ (Vorjahr 23,1 M€). Hiervon entsprechen 7,7 M€ Ausleihungen gegenüber der ENERTRAG Energiezins GmbH, die zum Zweck der langfristigen Projektfinanzierung Anleihen am Markt emittiert. 4,4 M€ ergeben sich aus kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Betreibergesellschaften im Konzernverbund, denen die ENERTRAG AG den Abkauf von Forderungen aus Verkaufserlösen garantiert. 1,7 M€ ergeben sich aus Projektverkäufen der französischen Tochtergesellschaft. Der Saldo betrifft im großen Maße Verbindlichkeiten gegenüber Anlagenherstellern und bezieht sich auf Projekte im Bau. 5. Chancen und Risiken Rechtliche und regulatorische Rahmenbedingungen in der Entwicklung und Betrieb von Energieanlagen Veränderungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen, insbesondere planungs- und naturschutzrechtliche Grundlagen, Einspeisegesetze und Vergütungssysteme respektive deren Ausschreibungsmechanismen, gehören zu den Hauptrisiken für die planmäßige Realisierung neuer Energieerzeugungsprojekte durch ENERTRAG. Diese Risiken können zu zeitlichen Verzögerungen bei der geplanten Inbetriebnahme führen und somit auch zu Verschiebungen der geplanten Mittelzuflüsse. Durch zunehmende geographische Diversifizierung und den Aufbau eines breit aufgestellten Portfolios an Entwicklungsprojekten in unterschiedlichen Stadien streut ENERTRAG das Risiko der Abhängigkeit an unerwartet auftretende oder sich verändernde regulatorische Rahmenbedingungen. ENERTRAG schätzt das Risiko, durch Änderungen im regulatorischem Umfeld maßgeblich im Geschäftsbetrieb beeinträchtigt zu werden, als gering ein. Risiken bei der Verwendung von Finanzinstrumenten Das Geschäft der Projektentwicklung von Windenergieanlagen verläuft über einen mehrjährigen Zeithorizont. Der zukünftige, der betriebswirtschaftlichen Betrachtung des einzelnen Projektes unterstellte Zinssatz der Fremdfinanzierung spielt daher eine tragende Rolle. ENERTRAG greift hierbei auf Zinssicherungsinstrumente zurück, die das Fremdkapitalvolumen in Teilen gegen Zinssteigerungen absichern. Liegt dabei der zukünftige Marktzins nach Ablauf der Vorlaufzeit dieser Instrumente unter dem gesicherten Zins, resultieren über die Kreditlaufzeit Kosten in Höhe der Zinsdifferenz, die ohne Absicherung nicht entstünden. Im Gegenzug resultieren über die Kreditlaufzeit Erlöse in Höhe der Zinsdifferenz, läge der zukünftige Marktzins nach Ablauf der Vorlaufzeit oberhalb des gesicherten Zinses. In Summe werden somit Teile des Finanzierungs- & Projektvolumen gegen Zinsänderungen, gleich ob positiv oder negativ abgesichert. ENERTRAG schätzt das Risiko, dass das aktuelle Zinsniveau in den kommenden beiden Geschäftsjahren noch deutlich unterschritten wird, als gering ein. Liquiditätsrisiken ENERTRAG hat als Unternehmen laufende Fixkosten und Ausgaben für die Projektentwicklung, welche schwankenden Zuflüsse aus Bestandsanlagen sowie aus der Realisierung von Windenergieprojekten gegenüberstehen. Der Liquiditätszufluss aus Bestandsanlagen ist den Schwankungen des jährlichen Windertrags ausgesetzt. Der Liquiditätszufluss aus Realisierungen von Windenergieprojekten ist abhängig vom Marktumfeld und den Risiken in der zeitlichen Verschiebung von Projektfinanzierungen, -realisierungen und -verkäufen. Die termin- und bedarfsgerechte Bereitstellung der finanziellen Mittel, sowohl für die Projektentwicklung als auch für den Bau der Windenergieprojekte, ist daher ein Kernelement des Geschäftsmodells von ENERTRAG. Diese Liquiditätsunsicherheiten werden unter Vorhaltung einer Sicherheitsreserve vorausschauend auf Basis einer konzernweiten 2-Jahres-Planung kontinuierlich überwacht und aktiv gesteuert. Gleichzeitig verfügt ENERTRAG über ein großes Portfolio an Bestandsanlagen, deren zukünftige Ausschüttungen beliehen, bzw. deren Beteiligungen verkauft werden könnten. ENERTRAG schätzt das Risiko einer nicht ausreichenden Liquidität als gering ein. Refinanzierungsrisiken ENERTRAG besorgt sich regelmäßig Mittel am Kapitalmarkt, beispielsweise in Form von Unternehmensanleihen. Neben der Finanzierung von Entwicklungskosten werden diese Anleihen vornehmlich dazu verwendet, entweder den Bau von Projekten bis zu Sicherung der Fremdfinanzierung vorzufinanzieren, oder um die Betreibergesellschaften mit zusätzlichem Eigenkapital auszustatten und so den Eigenbestand an Windfeldern stärker ausbauen zu können. Auf Basis einer konzernweiten, mehrjährigen Planung verfügt ENERTRAG über ausreichend Zeit flexibel auf Finanzierungsbedarf und veränderte Marktbedingungen am Kapitalmarkt reagieren zu können. Das Risiko ausbleibender Refinanzierung schätzt ENERTRAG als gering ein. Risiken der Wartung und Instandhaltung Der kontinuierliche Ausbau von Windkraft an Land garantiert einen wachsenden Markt für Instandhaltungsdienstleistungen. Mit zunehmendem Alter der installierten Windenergieanlagen nimmt deren Wartungsintensität zu. Gleichzeitig wechseln viele Betreiber nach dem Auslaufen der Herstellervollwartungsverträge zu einem herstellerunabhängigen Serviceanbieter. Gleichwohl besteht das Risiko, dass bestehende Serviceverträge auslaufen, wenn alte Windkraftanlagen nach Ende der Förderungsdauer durch neue Windkraftanlagen ersetzt werden. Im Vergleich zum Gesamtmarkt sowie zu großen Wettbewerbern hat sich das Segment der Instandsetzung in den letzten Jahren unterdurchschnittlich entwickelt. In den beiden vorangegangen Geschäftsjahren wurde eine Vielzahl an Maßnahmen umgesetzt, weitere Maßnahmen sowie Investitionen in Kompetenzausbau und Wachstum sind auch für die Zukunft geplant. Für Wartung, Service und Instandsetzung an Windkraftanlagen der neuesten Generation sind umfangreiche Spezialkenntnisse erforderlich. Um Zugang zu diesen zu erhalten, hat ENERTRAG vertragliche Vereinbarungen mit zwei führenden Herstellern getroffen. Falls sich der Abschluss von Partnerschaften verzögert oder sich das Wettbewerbsumfeld verschlechtert, kann sich dies negativ auf Erlöse als auch Erträge auswirken und ggf. weiteren Investitionsbedarf seitens ENERTRAG auslösen. Im Bereich der technischen Betriebsführung werden oft nur noch Betriebsführungsverträge für 5 Jahre abgeschlossen. Der Betriebsführungsmarkt wandelt sich hin zu mehr Qualität und Wettbewerb, was für die ENERTRAG WindStrom als akkreditiertes Unternehmen Chancen zur Gewinnung von externen Kunden birgt. Darüber hinaus profitiert die ENERTRAG Windstrom von der Realisierung neuer Windfelder durch ENERTRAG. Zusammenfassende Beurteilung Die Entwicklungen in Ländern, in welchen ENERTRAG tätig ist, werden laufend verfolgt und die damit zusammenhängenden Risiken und Chancen laufend neu bewertet. Zusammenfassend sind die Risiken bei den gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit der Projektentwicklung im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Bestandsgefährdende Risiken sind nach Einschätzung des Vorstands nicht erkennbar. Trotz der bestehenden Unsicherheiten in Bezug auf die Weiterentwicklung der Vergütungssysteme für Windenergie in Deutschland und Frankreich rechnet der Vorstand der ENERTRAG fest damit, dass Windenergie an Land weiterhin kontinuierlich ausgebaut wird, weshalb die Chancen für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens weitaus größer sind als deren Risiken. Die aktuelle COVID19 Pandemie stellt Unternehmen als auch die Gesellschaft insgesamt vor bisher nicht bekannte Herausforderungen, deren Konsequenzen heute noch nicht in Gänze und abschließend festgestellt werden können. Zu möglichen Risiken gehören in- als auch extern bedingte zeitliche Verzögerungen in Genehmigungsverfahren und Bauumsetzungen und damit einhergehende verzögerte Mittelzuflüsse. Im Bereich der Instandhaltung könnte es bei massiveren Einschränkungen bei der Lieferung von Ersatzteilen zu Verzögerungen in der Wartung kommen, was sich dann eventuell auch die Energieerzeugung auswirken könnte. Unbeschadet der eingangs beschriebenen Risiken kann das Geschäft in Dauer und Intensität durch die Auswirkungen des Coronavirus daher negativ beeinflusst werden. 6. Prognose Der Vorstand von ENERTRAG ist überzeugt, dass der Ausbau von erneuerbaren Energien, besonders auch von Windenergie an Land, weitergehen wird. Wind- und Solarenergie an Land sind die preiswertesten Formen von grünem Strom und konnten in den letzten Jahren bei den Gestehungskosten zu den fossilen Energieträgern aufschließen. Erneuerbare Energien reduzieren auch den Importbedarf von Rohstoffen wie Gas und Kohle und schaffen lokale Wertschöpfung. Energiesicherheit ist ein Thema, das neben der Schonung der Umwelt in vielen Ländern mit begrenzten einheimischen Rohstoffen an Bedeutung gewonnen hat. Eine geographische Diversifikation, um die Realisierungsrisiken zu verteilen, ist gegeben. In den beiden europäischen Kernmärkten, in denen ENERTRAG aktiv ist, sind die grundlegenden politischen Bedingungen nach wie vor gut. Die politischen Rahmenbedingungen in Polen sind nach wie vor schwierig, gleichwohl zeichnet sich eine Verbesserung ab. Mit einer Projektentwicklungspipeline von über 6.000 MW werden die Unternehmenskapazitäten von ENERTRAG in den nächsten zwei Jahren ausgelastet sein. Der Geschäftsplan rechnet mit über 800 MW an neuen Genehmigungen und 96 MW an Inbetriebnahmen. Insgesamt ist die Geschäftsleitung der Meinung, dass das solide Geschäftsumfeld in Deutschland als auch im Ausland eine gute Geschäftsgrundlage für das weitere Wachstum von ENERTRAG darstellt. Diese Einschätzung gilt auch vor dem aktuellen Hintergrund der COVID19-Pandemie, die zum Zeitpunkt dieser Berichtserstellung weite Teile der weltweiten Wirtschaftsleistung zum Erliegen gebracht hat und mit deren Auswirkungen noch lange nach einer Rückkehr zu normalen Umständen zu rechnen ist. Das Geschäft der Projektentwicklung in der Windenergie zeichnet sich im Vergleich zu vielen anderen Branchen durch sehr lange Vorlaufzeiten aus, daher geht die Geschäftsleitung nicht von kurzfristigen Einbußen aus. Die Erfahrungen der ersten Wochen zeigen, dass die amtlichen Genehmigungsverfahren weiterlaufen, wenn auch in reduzierter Geschwindigkeit. Auch im Bau können entsprechende Maßnahmen zur Einhaltung notwendiger hygienischer Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, so dass wir zum heutigen Zeitpunkt keinen Anlass sehen unsere Prognose wesentlich zu korrigieren. Das Geschäft der Energieerzeugung läuft bisher weitestgehend unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung der Länder, in denen wir tätig sind. Die Einspeisung des von ENERTRAG erzeugten Stroms hat in der großen Mehrheit einen gesetzlich garantierten Vorrang gegenüber fossilen Energieerzeugern, daher wirkt sich der teilweise sinkende Strombedarf nur bedingt auf die Bilanz aus. Aufgrund der durchschnittlichen Altersstruktur der Anlage gilt dies auch für die teilweise auftretenden negativen Strompreise. Die aktuelle Pandemie stellt Unternehmen als auch die Gesellschaft insgesamt vor nicht bekannte Herausforderungen, deren Konsequenz heute noch nicht in Gänze und abschließend festgestellt werden kann. Die Geschäftsentwicklung in 2020 kann daher, unbeschadet der eingangs beschriebenen, positiven strukturbedingten Gegebenheiten teilweise durch die Auswirkungen des Coronavirus negativ beeinflusst werden, deren Dauer und Intensität zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist. Der Geschäftsplan geht im kommenden Geschäftsjahr von einem Umsatz in Höhe von 191,1 M€ aus. 174,9 M€ werden auf die Realisierung von Projekten mit insgesamt 96 MW Leistung zurückgehen. Im Geschäftsjahr 19/20 betrug die Leistung der realisierten Projekte 44 MW. Insgesamt gehen wir damit von einer Umsatzsteigerung gegenüber dem Vorjahr von fast 50 M€ aus. Die Höhe der Bestandsveränderung wird sich voraussichtlich auf 44,6 M€ belaufen. Diese geht auf aktuelle Projektentwicklungen kurz vor der Inbetriebnahme zurück. Das Rohergebnis wird entsprechend auf 69,2 M€ prognostiziert. Die Personalaufwendungen steigen im kommenden Geschäftsjahr auf 26,6 M€, der Großteil geht auf die geplanten Einstellungen im Projektentwicklungsbereich zurück. Wir gehen davon aus, dass die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie Pachten, Reparaturen oder Sonstigem mit ca. 19 M€ weitestgehend stabil verlaufen werden. Das Finanzergebnis wird sich voraussichtlich auf 1,6 M€ belaufen. Zinsaufwendungen für Anleihen werden dabei weitestgehend von Erträgen von Beteiligungen kompensiert. In Summe wird mit einem Ergebnis in Höhe von 16,1 M€ gerechnet. Der Vorstand unterstreicht damit ihren Willen in der Windenergie als auch der Sektorenkoppelung voranzuschreiten, und ist nach wie vor der Einschätzung, dass das positive Geschäftsumfeld in Deutschland als auch im Ausland eine gute Geschäftsgrundlage für das weitere Wachstum von ENERTRAG darstellt. 7. Organisation & Standorte Im Sinne des § 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB betreibt ENERTRAG die folgende Zweigniederlassung: ENERTRAG Aktiengesellschaft Etablissement France Cap Cergy - Bâtiment B 4-6 rue des Chauffours 95015 Cergy Pontoise Cédex Frankreich Gegenstand des oben genannten Unternehmens ist der Bau und Handel von Energieanlagen und Kraftwerken sowie der Handel mit Strom und Wärme, die Erbringung von Ingenieurleistungen für Entwicklung, Planung, Bau und Betrieb von Energieanlagen und Kraftwerken und die Erzeugung und Verteilung von Energie. In der Niederlassung in Frankreich sind zum Stichtag 59 Mitarbeiter beschäftigt. 8. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen, die unsere Gesellschaft auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr getroffen oder unterlassen hat, nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, indem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, entweder bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden oder hat einen tatsächlichen Ausgleich bzw. einen Rechtsanspruch auf adäquate Vorteile durch das herrschende Unternehmen im Sinne der § 312 AktG erhalten.
Dauerthal, den 05. Juni 2020 Der Vorstand gez. Jörg Müller gez. Matthias König gez. Dr. Gunnar Hering 1 Quelle in diesem Absatz und weiter wenn nicht anders erwähnt (vor allem im Kapital "Südafrika"): Global Wind Energy Council: Global Wind report 2019 2 International Energy Agency 3 Wind-Europe: Wind energy in Europe in 2019 4 https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Analysen/FA_Wind_Zubauanalyse_Wind-an-Land_Gesamtjahr_2019.pdf 5 https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/news/2019/oeffentliche-nettostromerzeugung-in-deutschland-2019.html 6 Quelle in diesem Absatz : Fachagentur Windenenergie an Land: Überblick Windenergie an Land 7 https://windeurope.org/data-and-analysis/product/?id=59 8 https://www.ure.gov.pl/pl/oze/potencjal-krajowy-oze/5753,Moc-zainstalowana-MW.html 9 https://windeurope.org/data-and-analysis/product/?id=59 10 https://www.ure.gov.pl/pl/oze/aukcje-oze/akty-prawne/6538,Akty-Prawne.html BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Ergebnisverwendung
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31. März 2020der ENERTRAG Aktiengesellschaft, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg)A. Allgemeines Die ENERTRAG Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Dauerthal und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Neuruppin (Reg. Nr. 5036 B). Der vorliegende Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt. In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft für die Berichtsperiode waren die Vorschriften für die große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB maßgebend. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB aufgestellt. Der Ausbruch und die Verbreitung des Coronavirus SARS-COV-2, durch den die Lungenkrankheit COVID-19 ausgelöst werden kann, hat weltweite, auch wirtschaftliche und finanzielle, Auswirkungen. Zum Aufstellungszeitpunkt waren keine Geschäftsbeeinträchtigungen durch den Ausbruch des Coronavirus feststellbar. Für die Zukunft sind mögliche Geschäftsbeeinträchtigungen durch den Ausbruch des Coronavirus noch nicht absehbar. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert. Im Interesse der Bilanzklarheit werden die Vermerke nach § 268 Abs. 4 Satz 1 und § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB in den Anhang aufgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 150,00 bis maximal EUR 1.000,00 (ab 01.01.2018 von mindestens EUR 250,00 bis maximal EUR 1.000,00) wurden in Sammelposten zusammengefasst. Diese Sammelposten werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten nach § 253 ff. HGB bewertet. Bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung wurde nach § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigen beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Wegfall der Gründe für Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen. Die Vorräte werden mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich eines angemessenen Gemeinkostenzuschlags bzw. zu den niedrigeren Tageswerten bewertet. Sofern bei einzelnen Projekten Risiken ersichtlich sind, erfolgt die Aktivierung nach den Grundsätzen der verlustfreien Bewertung. Projekte werden so lange als unfertige Leistungen bilanziert, bis die offiziellen Schlussabrechnungen bzw. Endabnahmen erfolgt sind. Erhaltene Anzahlungen werden in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Die geleisteten und erhaltenen Anzahlungen sind zum Nennwert angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, die einen Aufwand für unbestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen. Der Sonderposten besteht aus öffentlichen Zuschüssen zum Anlagevermögen und wurde planmäßig in Anlehnung an die durchschnittliche Nutzungsdauer der geförderten Anlagegüter ertragswirksam aufgelöst. Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Grundlage für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen sind jährlich feststehende Beträge sowie die einmalige Kapitalauszahlung zum Anspruchszeitpunkt. Als Rechnungszins wurde entsprechend der jeweiligen Restlaufzeit der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins). Die Abzinsung sonstiger Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr erfolgt grundsätzlich mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Inhaberschuldverschreibungen werden unter Anleihen ausgewiesen. Latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, wenn zwischen den handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungen temporäre Differenzen bestehen sowie aufgrund steuerlicher Verlustvorträge. C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Zur Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den als Anlage beigefügten Bruttoanlagenspiegel sowie auf die als Anlage 2 beigefügte Aufstellung des Anteilsbesitzes. Die Erhöhung des Finanzanlagevermögens ist im Wesentlichen auf den Kauf von Gesellschaftsanteilen sowie Kapitalerhöhungen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen zurückzuführen. Die Vorräte in Höhe von TEUR 22.505,3 (Vorjahr TEUR 24.756,6) beinhalten die für die einzelnen Projekte erbrachten Leistungen. Erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 17.452,3 wurden offen abgesetzt. wegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mindestens EUR 150,00 bis maximal EUR 1.000,00 (ab 01.01.2018 von mindestens EUR 250,00 bis mDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:
Die liquiden Mittel betreffen Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 67.398,4 sowie Kassenbestände in Höhe von TEUR 3,0. Es bestehen Verfügungsbeschränkungen in Höhe von TEUR 1.750,2, welche im Wesentlichen als Sicherheiten für Factoringerlöse diverser Windfeldbetreibergesellschaften dienen. Das Eigenkapital beinhaltet eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.693,6. Der ausgewiesene Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 99.382,4 und ergibt sich wie folgt:
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse weist im Wesentlichen Zuschüsse aus, welche analog der Restlaufzeit der Investition linear bis zum 31.12.2029 aufgelöst werden. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von TEUR 641,8 (Vorjahr TEUR 560,5) betreffen Versorgungsansprüche der aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt TEUR 79,3 und ist ausschüttungsgesperrt. Die Steuerrückstellungen in Höhe von TEUR 4.326,1 beinhalten Rückstellungen für ausstehende Verpflichtungen aus Ertragssteuern, welche im Wesentlichen aus dem laufenden sowie dem vorherigen Geschäftsjahr resultieren. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellungen für sonstige Sachverhalte beinhalten eine Finanzierungszusage an ein verbundenes Unternehmen für das Jahr 2020/2021 in Höhe von TEUR 579,0. Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Niedrig- bzw. hochverzinsliche Verbindlichkeiten bestanden zum Abschlussstichtag nicht. Die passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 19.924,9 (Vorjahr TEUR 21.491,1) sind im Wesentlichen auf Beteiligungen an verschiedenen Kommanditgesellschaften und die resultierenden Beteiligungserträge zurückzuführen. Der diesjährige Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Auflösung der passiven latenten Steuer aufgrund der gesetzlichen Herabsetzung des französischen Körperschaftssteuersatzes sowie der Zuweisung von positiven Ergebnissen aus Beteiligungen. Im Gegenzug verringert die Nutzung des steuerlichen Verlustvortrages die saldierte aktive latente Steuer. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis der Steuersätze, die in den einzelnen Ländern am Bilanzstichtag gelten oder die bereits rechtskräftig beschlossen sind. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurde für Deutschland ein Steuersatz von 15 % und für Frankreich von 31 % angewendet. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen und haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 129.841,7 basieren im Wesentlichen auf Generalübernehmerleistungen im Rahmen der Errichtung von Energieanlagen. Es wurden TEUR 103.186,4 in Deutschland sowie TEUR 26.655,3 in Frankreich realisiert. aximal EUR 1.000,00) wurden in Sammelposten zusammengefasst. Diese Sammelposten werden über eine Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen auf niedrigere beizulegende Werte werden gegebenenfalls vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 19.007,6 resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus der Veräußerung einer Betreibergesellschaft. Die Personalaufwendungen enthalten TEUR 50,8 (Vorjahr TEUR 50,9) Aufwendungen für Altersversorgung. Die Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens beinhalten TEUR 2.527,4 (Vorjahr TEUR 836,2) aus der Abwertung von unfertigen Erzeugnissen, deren Realisierung nicht ausreichend sicher ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Leasingkosten und Factoringaufwendungen enthalten fast ausschließlich Aufwendungen für das Leasing von Windkraftanlagen sowie aus dem Kauf von Forderungen aus Stromeinspeisungen. Die Aufwendungen für Drohverluste sowie deren Rückstellungen betreffen derivative Finanzinstrumente (Zinsswaps) welche zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos und somit der Generalübernehmerverträge getätigt wurden. Zum Bilanzstichtag bestehen Finanzinstrumente im Gesamtwert von TEUR 80.000,0. Es ergibt sich ein von der Bank übermittelter negativer Marktwert in Höhe von TEUR 13.510,7, welcher dem Buchwert entspricht.
Unter den Erträgen aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens werden Zinsen aus Ausleihungen ausgewiesen. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen enthalten außerplanmäßige Abschreibungen auf Beteiligungen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Im Rahmen des jährlichen Werthaltigkeitstests werden die Finanzanlagen bewertet und Abschreibungen im Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von TEUR 6.071,6 (Vorjahr TEUR 8.168,9) vorgenommen, davon betreffen TEUR 5.363,5 verbundene Unternehmen. Da im Vorjahr bereits Finanzierungszusagen erteilt wurden, ist die Inanspruchnahme der Rückstellung in Höhe von TEUR 600,0 (Vorjahr TEUR 1.500,0) saldiert worden. Im Anlagenspiegel ist der Betrag der Abschreibungen ohne die Rückstellungsinanspruchnahme gezeigt. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen insgesamt TEUR 3.606,8. Es sind wesentliche Steuereffekte aus Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen enthalten. Die Steuern beinhalten latente Steuern in Höhe von TEUR -1.807,9 (Vorjahr TEUR -5.104,2). Die Abweichung zur bilanziellen Veränderung der latenten Steuern resultiert aus der Steuerschuldnerschaft der EAG für französische Organgesellschaften. D. Sonstige Angaben
Die UCKERWERK Energietechnik GmbH, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), ist alleinige Aktionärin der ENERTRAG Aktiengesellschaft. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Im Geschäftsjahr 2019/2020 wurden keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen zu marktunüblichen Bedingungen im Sinne des § 285 Nr. 21 HGB getätigt. Vorstand und Aufsichtsrat Vorstandsvorsitzender der ENERTRAG AG ist Dipl.-lng. Jörg Müller, Nechlin. Weitere Vorstandsmitglieder sind Matthias König (Bereich Energie), Dipl.-Kfm., Prenzlau, und Dr. rer. nat. Gunar Hering (Bereich Projekte/Finanzen), Berlin. Die Gesellschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden einzeln oder gemeinschaftlich durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 1. April 2019 bis 31. März 2020 setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:
Konzernverhältnisse Der Abschluss der ENERTRAG AG wird in den befreienden Konzernabschluss der UCKERWERK Energietechnik GmbH, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), einbezogen. Die UCKERWERK Energietechnik GmbH stellt jeweils zum 31. März des Geschäftsjahres einen Konzernabschluss auf. Die Offenlegung erfolgt im Bundesanzeiger. Bezüglich der Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB verweisen wir auf die Anlage zum Anhang. Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 berechnete Honorar ist im Konzernanhang der Muttergesellschaft UCKERWERK Energietechnik GmbH angegeben. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss der ENERTRAG AG für das Geschäftsjahr 2019/2020 in Höhe von TEUR 28.021,7 (Vorjahr: TEUR 3.756,5) auf neue Rechnung vorzutragen. Angaben zu Mitarbeiterzahlen Im Geschäftsjahr 2019/2020 waren durchschnittlich 301 Mitarbeiter beschäftigt. Diese lassen sich wie folgt aufteilen:
Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrates Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019/2020 Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 145,5 (Vorjahr TEUR 142,5) gewährt. Hinsichtlich der Vorstandsvergütung nimmt die Gesellschaft die Schutzklausel von § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch. Sonstige Bezüge, Leistungen oder Kredite im Sinne des § 285 Nr. 9 HGB wurden nicht gewährt. Haftungsverhältnisse Die ENERTRAG AG hat Bürgschaften für Rückbaukosten diverser Beteiligungsgesellschaften in Höhe von TEUR 5.590,1 (davon TEUR 4.819,4 für verbundene Beteiligungsgesellschaften) sowie weitere Bürgschaften in Höhe von TEUR 7.515,4 übernommen. In Anrechnung auf drei Betriebsmittellinien sowie einen Avalrahmenkredit sind letztere im Rahmen von Bürgschaften im Obligo der ENERTRAG AG verbucht. Zur Besicherung von Darlehen an verbundene Betreibergesellschaften sowie Finanztermingeschäfte verpfändet die ENERTRAG AG Kommanditanteile in Höhe von TEUR 11.531,0 an die projektfinanzierenden Banken. Die ENERTRAG AG haftet gesamtschuldnerisch gemeinsam mit einer französischen Betreibergesellschaft für Erstattungen an eine externe Windfeldbetreibergesellschaft. Das maximale Haftungsrisiko wird mit TEUR 960,0 beziffert. Darüber hinaus haftet die ENERTRAG AG gegenüber einer verbundenen Betreibergesellschaft für Ertragsausfallerstattungen. Das maximale Haftungsrisiko wird mit TEUR 420,0 eingeschätzt. Für Darlehensforderungen eines verbundenen Tochterunternehmens gegenüber 14 Betreibergesellschaften ist die ENERTRAG AG als Sicherungsgeber eingetragen. Per 31.03.2020 bestehen diesbezüglich Eventualverbindlichkeiten mit einem Höchstbetrag von TEUR 17.388,2. Aufgrund der Marktkenntnis, der Erfahrungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb sowie der Risikoeinschätzung wird die Inanspruchnahme der aufgeführten Haftungsverhältnisse vom Vorstand als gering eingeschätzt. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des permanenten Monitorings der Geschäftsentwicklung sowie anhand der Auswertung regelmäßiger Controlling- und Managementreports. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige, nicht aus der Bilanz ersichtliche, finanzielle Verpflichtungen ergeben sich wie folgt:
Den finanziellen Verpflichtungen aus Factoring, Leasing, Bestellobligo sowie Instandhaltung und Netznutzung stehen zu erwartende Einnahmen in entsprechender Höhe gegenüber. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt TEUR 227.501,0 (davon TEUR 181.135,0 gegenüber verbundenen Unternehmen). Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetroffen, die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ENERTRAG Aktiengesellschaft und somit eine Veränderung der Beurteilung der Lage des Unternehmens notwendig machen würden.
Dauerthal, den 05. Juni 2020 Der Vorstand gez. Jörg Müller gez. Matthias König gez. Dr. Gunnar Hering Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31.03.2020 nach § 285 HGBENERTRAG AG
*) Diese Gesellschaften weisen ein negatives Eigenkapital auf, welches im Wesentlichen durch die gewünschte Inanspruchnahme steuerlicher Abschreibungsmöglichkeiten entstanden ist. **) Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.17 bis 31.03.17 ***) Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.19 bis 31.03.19 Darüber hinaus bestehen noch eine Vielzahl weiterer Beteiligungen, überwiegend an Projektgesellschaften, die noch keinen oder unwesentlichen Geschäftsbetrieb haben. Im Handelsregister ist als Sitz der in Dauerthal ansässigen Unternehmen Schenkenberg angegeben.
AnlagespiegelBrutto-Anlagenspiegel zum 31.03.2020 - HandelsrechtENERTRAG AG, Dauerthal
Bericht des Aufsichtsrats für das am 31. März 2020 abgelaufene Geschäftsjahrder ENERTRAG Aktiengesellschaft an die HauptversammlungTätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019/20 Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Maßstab für diese Überwachung waren die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung. Wesentliche Grundlage für die Erfüllung der gesetzlichen Überwachungsaufgabe waren die schriftlichen und mündlichen Berichte des Vorstands. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat insbesondere regelmäßig über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Unternehmensstrategie, die Risikosituation, den Aufbau des Risiko-Managements, die Compliance und etwaige Abweichungen der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung sowie wichtige Geschäftsvorfälle der Gesellschaft und wesentlicher Beteiligungsgesellschaften berichtet. Ferner hat er dem Aufsichtsrat laufend über seine eigenen Sitzungen berichtet, indem er dem Aufsichtsrat regelmäßig die Vorstandsprotokolle zur Kenntnis gegeben hat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Über wichtige Erkenntnisse wurde spätestens in den jeweils folgenden Aufsichtsratssitzungen berichtet. Der Aufsichtsrat hat die aktuelle Situation des Unternehmens regelmäßig in seinen Sitzungen auf Basis schriftlicher und mündlicher Berichterstattung des Vorstands überprüft. Die Geschäftsentwicklung wurde in jeder Sitzung des Aufsichtsrats erörtert. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat zeitnah und vollständig nachgekommen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Zusätzlich zu den Berichten ließ sich der Aufsichtsrat vom Vorstand ergänzende Informationen und Auskünfte erteilen. Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Ein vom Aufsichtsrat erstellter, in der Geschäftsordnung des Vorstands verankerter Katalog listet die Arten von Geschäften und Maßnahmen auf, die von grundlegender Bedeutung sind und zu deren Vornahme der Vorstand deshalb der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. Die danach vom Vorstand dem Aufsichtsrat zur Zustimmung vorzulegenden Geschäfte und Maßnahmen hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand erörtert und eingehend geprüft. Der Aufsichtsrat hat den zur Beschlussfassung vorgelegten Geschäften und Maßnahmen jeweils zugestimmt. Im Berichtszeitraum fand wie in den Vorjahren eine gemeinsame Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand zur Erörterung der Unternehmensstrategie statt. Der vom Aufsichtsrat errichtete Personal- und Vergütungsausschuss befasste sich mit der variablen Vorstandsvergütung für 2018/19 und unterbreitete Beschlussvorschläge an den Aufsichtsrat. Ferner erarbeitete er gemeinsam mit dem Vorstand die für Fragen der Vorstandsvergütung für 2020/21 maßgeblichen Vorstandsziele und legte sie dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vor. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit war die Weiterentwicklung der Vorstands- und Leitungsstruktur. Organisation des Aufsichtsrats und seines Ausschusses / Sitzungen Im Berichtszeitraum vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2020 bestand der Aufsichtsrat stets aus sechs Mitgliedern. Personelle Veränderungen gab es nicht. Es fanden drei Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 13.06.2019, am 26.09.2019 und am 12.12.2019. Eine vierte, inhaltlich ausschließlich auf das Berichtsjahr 2019/20 bezogene Sitzung fand am 02.04.2020 und damit kalendarisch bereits im Geschäftsjahr 2020/21 statt. Alle Sitzungen wurden als Präsenzsitzungen abgehalten. Ferner wurde unter dem 23.08.2019 ein schriftlicher Umlaufbeschluss gefasst. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats lag bei durchschnittlich 89 %. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als zwei der drei Sitzungen des Aufsichtsrats teilgenommen. Als Ergebnis der Effizienzprüfung der Aufsichtsratsarbeit tagte der Aufsichtsrat bei den Präsenzsitzungen jeweils zunächst ohne die Vorstandsmitglieder zu einer kurzen offenen Aussprache. Im Übrigen haben die Mitglieder des Vorstands an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Der Personal- und Vergütungsausschuss bestand unverändert aus drei Mitgliedern und hielt im Geschäftsjahr 2019/20 fünf Sitzungen in Form von Telefonkonferenzen ab, und zwar am 04.07.2019, 29.07.2019, 14.11.2019, 08.02.2020 und 13.03.2020. An den fünf Sitzungen nahmen alle Ausschussmitglieder teil. Interessenkonflikte Es sind keine Interessenkonflikte zwischen aktiven Mitgliedern des Aufsichtsrates oder des Vorstandes mit der Gesellschaft bekannt geworden. Stellungnahme zur Prüfung des Abschlussprüfers und Feststellung des Jahresabschlusses 2019/20 Der Jahresabschluss, der Lagebericht sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Der Abschlussprüfer hat seinen Bericht über Art und Umfang sowie über das Ergebnis seiner Prüfungen (Prüfungsbericht) dem Aufsichtsrat vorgelegt. Sämtliche Unterlagen wurden in der Aufsichtsratssitzung vom 13.06.2020 mit dem Vorstand in Gegenwart des Abschlussprüfers eingehend behandelt. In der Sitzung hat der Vorstand auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Der Aufsichtsrat stimmte dabei dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und erhob nach eigener Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte befürwortet der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Maßgeblich hierfür sind die unveränderten Entwicklungsziele der ENERTRAG Aktiengesellschaft, welche in einem weiterhin stark wachsenden Geschäftsumfeld hohe Investitionen in neue Projekte tätigen wird, um dem strategischen Ziel einer möglichst schnell wachsenden Stromproduktion gerecht zu werden. Eigene Prüfung des Abhängigkeitsberichts und Stellungnahme zur Prüfung des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat hat auch den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/20 (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Im Aufsichtsrat wurde ebenso der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers besprochen, der in seinem Vermerk zum Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestätigt, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, dass bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind und dass bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen. Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen und festgestellt, dass auch seinerseits keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Schlusserklärung des Vorstands zu erheben sind. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeitern des Unternehmens ebenso wie dem Vorstand für ihren großen persönlichen Einsatz und die bewiesene Leistungsstärke im abgelaufenen Geschäftsjahr. Unser Dank gilt ferner unserer Aktionärin sowie den Kunden und Geschäftspartnern des Unternehmens für ihr Vertrauen.
Dauerthal, 25. Juni 2020 Für den Aufsichtsrat gez. Dr. Burkhard Bastuck, Vorsitzender des Aufsichtsrates sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 25.06.2020 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ENERTRAG AG, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg) Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ENERTRAG AG, Dauerthal (Gemeinde Schenkenberg), - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENERTRAG AG für das Geschäftsjahr vom 1. April 2019 bis zum 31. März 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir eröt Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 5. Juni 2020 PricewaterhouseCoopers GmbH gez. Dr. Thomas Schmid, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Jörg Beckert, Wirtschaftsprüfer |
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Herstellung von vorgefertigten Bauelementen und Gebäuden aus Beton, Zement oder Kalksandstein
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Betrieb von Baumschulen
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Beteiligungsgesellschaften
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Herstellung von Batterien und Akkumulatoren
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Verbriefungszweckgesellschaften a. n. g.
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Wärme- und Kältehandel
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Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
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Kreditinstitute des Sparkassensektors
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
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Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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