Somin GmbH
Selbe AdresseInstallation von Industriemaschinen und -ausrüstungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christopher David Stansbury seit 11.7.2016 | Geschäftsführer |
Eric Claude Nowak seit 24.2.2015 | Geschäftsführer |
Gregory Paul Tarpinian seit 24.2.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Barclays Industrial Investments Limited | 32.96% |
Barclays Private Equity European Fund III "F" Limited Partnership | 21.44% |
Barclays Private Equity European Fund III "B" Limited Partnership | 21.10% |
Barclays Private Equity European Fund III "A" Limited Partnership | 20.43% |
Barclays Private Equity European Fund III "E" Limited Partnership | 2.97% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
5 von 7 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CSS Computer Security Solutions Holding GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2016Allgemeine HinweiseDie CSS Computer Security Solutions Holding GmbH hat
ihren Sitz in München und agiert ausschließlich
als Holdinggesellschaft der CSS Computer Security Solutions
Erwerbs GmbH mit Sitz in München. Sie ist eingetragen
im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der
Nummer HRB 177784.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
Kleinstkapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen wurde
teilweise Gebrauch gemacht.
Die Gesellschaft wendet die durch das
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten
Vorschriften des HGB erstmalig im Berichtsjahr an.
Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. den
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten
ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung erforderlich ist. Sie berücksichtigen alle
zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Geldleistungsverpflichtungen, für die
keine Zinsen zu zahlen sind, werden mit Ihrem Barwert
angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen wurden zum Jahresende mit dem
Stichtagskurs bewertet.
Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögenDas Anlagevermögen betrifft ausschließlich
Anteile an verbundenen Unternehmen.
UmlaufvermögenIm Umlaufvermögen sind Forderungen gegen verbundene
Unternehmen in Höhe von TEUR 19.888 (Vorjahr T€
28.191) enthalten. Forderungen gegenüber
Gesellschafter bestehen nicht.
VerbindlichkeitenSämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen von T€ 4.553
(Vorjahr T€ 1.181) enthalten. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter bestehen nicht.
Sonstige AngabenHaftungsverhältnisseZum Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.
MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt
keine Mitarbeiter (Vorjahr: 0).
Geschäftsführung (Eintragung im Handelsregister)Paul J. Reilly, Garden City, USA(bis 11.07.2016)
(Executive Vice President, Finance an Operations, Chief
Financial Officer)
Gregory Tarpinian, Evergreen, USA
(Senior Vice President, General Counsel and Secretary)
Eric Nowak, Enghien-les-Bains, Frankreich
(Vice President Arrow ECS EMEA)
Christopher Stansbury, Hinsdale, USA (ab 11.07.2016)
(Senior Vice President, Chief Financial Officer)
Die Geschäftsführer sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
nach § 181 BGB befreit.
Beherrschungs- und GewinnabführungsvertragZwischen der CSS Computer Security Solutions Holding
GmbH und der CSS Computer Security Solutions Erwerbs GmbH,
München, besteht ein Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag mit der CSS Computer Security
Solutions Holding GmbH als herrschender Gesellschaft.
KonzernverhältnisseDas Mutterunternehmen der CSS Computer Security
Solutions Holding GmbH ist die Arrow Enterprise Computing
Solutions Limited, Harrogate, Großbritannien, welche
zum Konzern der Arrow Electronics Inc., Melville, New York,
USA, gehört.
Der vorliegende Jahresabschluss wird in den
Konzernabschluss der Arrow Electronics Inc., Melville, New
York, USA, einbezogen. Dieser ist bei der United States
Securities and Exchange Commission (SEC), New York, USA,
einsehbar. Der Konzernabschluss ist nach den US
amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften (U.S. GAAP)
aufgestellt. Dieser wird in die deutsche Sprache
übersetzt und beim elektronischen Bundesanzeiger als
befreiender Konzernabschluss zur Veröffentlichung
eingereicht.
Durch die Einbeziehung der CSS Computer Security
Solutions Holding GmbH in den Konzernabschluss der Arrow
Electronics Inc. wird § 292 HGB in Verbindung mit
§ 291 HGB als befreiende Vorschrift angewendet und von
der Aufstellung eines Konzernabschlusses der CSS Computer
Security Solutions Holding GmbH abgesehen.
Der Konzernabschluss der Arrow Electronics Inc. ist mit
einem nach deutschem Recht aufzustellenden Konzernabschluss
gleichwertig und steht im Einklang mit der Richtlinie
83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983.
Der befreiende Konzernabschluss wurde von der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young LLP,
New York, USA, geprüft. Die Prüfungsgesellschaft
erfüllt die Voraussetzungen der Richtlinie 84/253/EWG
des Rates vom 10. April 1984 über die Zulassung der
mit der Pflichtprüfung beauftragten Personen.
Ergänzende Erläuterungen entsprechend den Anforderungen nach § 292 HGB i.V.m. §§ 1ff. KonzernabschlussbefreiungsverordnungIm Folgenden werden die wesentlichen von den deutschen
Rechnungslegungsvorschriften abweichenden Bilanzierungs-,
Bewertungs- und Gliederungsvorschriften erläutert:
Grundsätzliche UnterschiedeDie Rechnungslegung nach U.S. GAAP unterscheidet sich
von der nach dem deutschen HGB hinsichtlich ihrer
Zielsetzung. Das U.S. GAAP folgt dem "Fair Presentation"
Ansatz und zielt damit auf entscheidungsrelevante
Informationen für Investoren ab. Das HGB verfolgt
hingegen stärker den Ansatz des Gläubigerschutzes
und Vorsichtsprinzips.
Des Weiteren sind Gesellschaften mit einer
Börsennotierung in den USA verpflichtet, den
Bilanzierungs- und Berichterstattungsanforderungen der SEC
zu entsprechen.
GliederungsvorschriftenDie Bilanzgliederung nach U.S. GAAP richtet sich bei den
Vermögensgegenständen nach dem Grad ihrer
Liquidität, bei den Schulden nach ihrer Restlaufzeit.
Die Bilanzgliederung für deutsche handelsrechtliche
Zwecke ist für Kapitalgesellschaften
grundsätzlich in § 266 HGB definiert. Die
Gliederung orientiert sich an der geplanten Verweildauer
von Vermögensgegenständen im Unternehmen bzw. an
der Unterscheidung nach Finanzierungsquellen wie Schulden
und Eigenkapital.
Immaterielle VermögensgegenständeNach U.S. GAAP werden gem. ASC 350, Intangibles -
goodwill and other, Immaterielle
Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer
über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den
geschätzten Restbuchwert abgeschrieben.
Geschäfts- und Firmenwerte und andere Immaterielle
Vermögensgegenstände mit unbegrenzter
Nutzungsdauer werden nicht planmäßig
abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich auf
eine Wertminderung überprüft und gegebenenfalls
auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben. Unter HGB
werden Geschäfts- und Firmenwerte und andere
Immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert und
über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
Übrige RückstellungenNach U.S. GAAP sind Rückstellungen für
ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften gem. ASC 450, Contingencies,
nur zu bilden, wenn eine Verpflichtung gegenüber
Dritten besteht, die Inanspruchnahme wahrscheinlich ist und
die Höhe der Rückstellung zuverlässig
geschätzt werden kann. Bei der Bewertung der
Rückstellung nach U.S. GAAP ist der wahrscheinlichste
Wert, bei einer Bandbreite gleichwahrscheinlicher Werte
anzusetzen. Unter HGB sind Rückstellungen unter
Beachtung des Imparitätsprinzips zu bewerten.
München, den
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