Beteiligungsgesellschaften
BFR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Neustädter Straße 33, 07381 Pößneck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jana Bardohn seit 29.3.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BFR Rechtsanwaltsgesellschaft mbHGeraJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BILANZ
ANHANGErläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und bei vor dem 1. Januar 2008 angeschafften oder hergestellten beweglichen Anlagegegenständen auch degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Werte 150 € aber nicht 1.000 € übersteigen, wird im Jahr der Anschaffung ein Sammelposten analog § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Bewegliche Gegenstände bis zu einem Wert von 150 € werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Erworbene Software, deren Anschaffungskosten 410 € nicht übersteigen, wird analog R 5.5 Abs. 1 EStR 2008 als beweglicher Gegenstand des Anlagevermögens behandelt. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Vorräte werden mit den individuellen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 Satz 1 HGB erfüllen, werden Festwerte gebildet. Liegen niedrigere Tageswerte vor, werden diese angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten 10 € übersteigt. Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen für Altersteilzeit werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Dabei werden die noch nicht verbescheideten, jedoch entsprechend der künftigen Wiederbesetzungen zu erwartenden, Erstattungsansprüche gegenüber der Bundesagentur für Arbeit versicherungsmathematisch berechnet und passivisch abgesetzt. Die Erstattungsansprüche, für die bereits ein Bescheid vorliegt, werden dagegen in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der Rechnungszinsfuß beträgt 3 % Rückstellungen für Dienstjubiläen werden in Höhe der versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,5 % für 10-jährige Jubiläen und 3 % für 25-jährige Jubiläen. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer Entstehung bzw. mit dem Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresabschlusses. Entwicklung des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem hierzu erstellten Verzeichnis.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.09.2012 |
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