ErgoProTech
GmbH
Berglern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.670,50 |
79.683,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,50 |
116,00 |
| II.
Sachanlagen |
89.917,00 |
60.817,00 |
| III.
Finanzanlagen |
18.750,00 |
18.750,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
903.376,68 |
720.867,06 |
| I.
Vorräte |
788.013,95 |
622.910,46 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
115.362,73 |
67.112,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
|
30.844,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.767,73 |
11.882,26 |
| Aktiva |
1.024.814,91 |
812.432,32 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
809.604,82 |
593.676,15 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
60.000,00 |
55.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
699.604,82 |
488.676,15 |
| B.
Rückstellungen |
95.789,58 |
22.929,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
119.420,51 |
195.827,01 |
| Passiva |
1.024.814,91 |
812.432,32 |
Anhang
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der ErgoProTech GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB Gebrauch.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den
Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich
gefordert wird.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht
ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Soweit der Jahresabschluss auf fremde Währung
lautende Sachverhalte enthält, werden diese mit den
Kursen im Zugangszeitpunkt bewertet. Verluste aus
Kursänderungen bis zum Abschlussstichtag werden stets,
Gewinne aus Kursänderungen nur bei Restlaufzeiten von
einem Jahr oder weniger berücksichtigt.
Die
Immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige, der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer zwischen 1 und 5
Jahren entsprechende lineare und zeitanteilige
Abschreibungen oder zum niedrigeren beizulegenden Wert
bewertet.
Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige,
lineare oder degressive und zeitanteilige Abschreibungen
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt
zwischen 1 und 16 Jahren. Für geringwertige
Anlagegüter wendet die Gesellschaft die Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG an. Dementsprechend werden
geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis
zu € 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei
im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird.
Die Gegenstände des
Finanzanlagevermögens werden zu
Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips angesetzt. In die
Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie der
durch die Fertigung veranlasste Werteverzehr des
Anlagevermögenseinbezogen.
Die
Forderungen und
Sonstigen Vermögensgegenstände werden zum
Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko werden
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Der
Kassenbestand, die Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks werden mit
ihren Nominalwerten bilanziert.
Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe des
Betrags gebildet, der zum Bilanzstichtag auf die jeweilige
Restlaufzeit entfällt.
Alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten werden durch die Bildung von
Rückstellungen in Höhe des wirtschaftlich
notwendigen Erfüllungsbetrags berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
II.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Innerhalb der sonstigen
Vermögensgegenstände stellen Beträge in
Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 2) zugleich
Forderungen gegen Gesellschafter dar.
Sämtliche
Forderungen haben eine
Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Der Bilanzgewinn enthält mit T€ 489 (Vj.:
T€ 497) den zum 01.01. vorhandenen
Gewinnvortrag.
Innerhalb der sonstigen Verbindlichkeiten stellen
Beträge in Höhe von T€ 1 (Vj.: T€ 1)
zugleich
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
dar.
Sämtliche
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 119 (Vj.:
T€ 196) haben eine
Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
III.
Sonstige Angaben
Die ErgoProTech GmbH hat ihren
Sitz in Berglern, Landkreis Erding und ist im
Handelsregisterdes
Amtsgerichts München unter der
Registernummer HRB 130606 eingetragen.
Die
sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverträgen sind nachfolgend unter Angabe ihres
jeweiligen Jahreswerts sowie (alle zugrunde liegenden
Verträge sind unbefristet) unter Angabe der jeweiligen
Kündigungsfristen und -termine dargestellt:
T€ 496 p.a. mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Kalenderquartals
T€ 48 p.a. mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres
T€ 17 p.a. mit einer Kündigungsfrist von
drei Monaten zum Ende eines Monats
Die
durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 12.
Berglern, den 20. September
2024
gez.
Gregor Bruno Diemer
gez.
Dr. Bodo Jaspert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.10.2024
festgestellt.
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