Großhandel mit Brennstoffen und Mineralölerzeugnissen
WEA Service Mitte GmbHLiquidiert
Paderborner Straße 30, 34414 Warburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WEA Service Mitte GmbHWarburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018Lagebericht für das Geschäftsjahr 20181. Grundlagen des Unternehmens a) Geschäftsmodell des Unternehmens Die WEA Service Mitte GmbH, nachfolgend Gesellschaft oder kurz ENSE genannt, ist ein exklusiver Zuliefererbetrieb für die ENERCON GmbH. Die ENERCON GmbH ist das Kernunternehmen einer weltweit aktiven Unternehmensgruppe, die nachfolgend ENERCON-Gruppe oder ENERCON genannt wird. ENERCON ist auf dem Gebiet der regenerativen Energiesysteme tätig und versteht sich als Technologieführer im Bereich Windenergie. Gesellschafterin ist die Windenergy Service B.V., Rotterdam (NL). Die Kerntätigkeit der Gesellschaft besteht aus Dienstleistungen aus den Bereichen Reparatur und Service für ENERCON. b) Forschung und Entwicklung Als reines Dienstleistungsunternehmen betreibt die Gesellschaft keine Forschung und Entwicklung für eigene Zwecke. Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Verbesserung von Verfahrensweisen und deren Umsetzung dient jedoch der nachhaltigen Festigung der Beziehungen zum Hauptauftraggeber. 2. Wirtschaftsbericht a) Marktentwicklung und Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2018 begann zunächst mit einem stärkeren Wachstum des Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr, doch beginnende hemmende Entwicklungen lassen darauf schließen, dass die Weltwirtschaft den erwarteten Höhepunkt ihrer Expansion erreicht hat. 2018 war die Entwicklung in den einzelnen Ländern und Sektoren zunehmend unterschiedlich. Für die 28 EU Staaten wird ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts für 2018 von 1,9 % erwartet. In den Industrie- und Schwellenländern scheint die Entwicklung stabil bis leicht positiv. Die finanziellen Rahmenbedingungen haben sich im Verlauf des Geschäftsjahres verschlechtert. Die Zinspolitik der USA führte zu einer Währungsabwertung vor allem der aufstrebenden Volkswirtschaften mit hohen und wachsenden Leistungsbilanzungleichgewichten. Die Einführung von Zöllen sowie das Risiko, dass weitere protektionistische Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, tragen zur Verunsicherung ebenso bei, wie die Entwicklung in den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU. Die Renditen an den internationalen Rentenmärkten entwickelten sich unterschiedlich. In der Folge ist mit knapp 3 % der höchste Zinsabstand zwischen Europa und den USA seit Ende der 1980er Jahre zu verzeichnen. Die Einflüsse durch das Europarecht nehmen im Hauptabsatzgebiet von ENERCON stetig zu. Ende November 2016 stellte die Europäische Union ihr sogenanntes Winterpaket vor. Die EU-Kommission schlug dabei Regeln für eine Neugestaltung des Europäischen Energiemarktes vor. Im Dezember 2018 wurden die Verhandlungen über dieses Paket abgeschlossen, das mittlerweile auch "Saubere Energie für alle Europäer-Paket" genannt wird. Es soll die Ziele umsetzen, zu denen sich die EU im Rahmen des 2016 geschlossenen Pariser Klimaschutzabkommens verpflichtet hat. Die Einigungen zwischen Europäischem Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission sind teilweise bereits in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinien des Paketes in den nächsten Jahren noch in nationales Recht umsetzen. Mit dem Abschluss der Verhandlungen wurde gemeinsam mit der EU-Kommission eine politische Einigung erzielt und damit der Weg für einen Ausstieg aus der Subventionierung von Kohlekraftwerken beschlossen. Mit diesem Maßnahmenpaket zur Energieunion wurden darüber hinaus wichtige Rahmenbedingungen für den Ausbau eines dezentralen EU-Energiemarktes beschlossen. Bis 2030 soll der Anteil der Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf mindestens 32 % steigen. Zudem werden die Rahmenbedingungen nationaler Förderprogramme vereinheitlicht sowie eine Verschlankung und Reduzierung administrativer Prozesse für regenerative Anlagen angestoßen. Die im Winterpaket vereinbarten Ziele müssen 2019 in nationale Politik umgesetzt werden. Die deutsche Bundesregierung hat im Dezember 2018 einen umfassenden Entwurf des Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) vorgelegt. Darin enthalten ist eine umfassende Strategie zur Minderung von Treibhausgasen, um den nationalen Anteil der 2030 verbindlich zu erfüllenden Ziele der EU einzuhalten. Diese Vorgehensweise ist vergleichbar für alle Mitgliedstaaten vorgesehen. Die Vergütungssysteme für Erneuerbare Energien wurden bzw. werden derzeit in einer Reihe von EU-Ländern überarbeitet und größtenteils auf Ausschreibungssysteme umgestellt. Die Marktintegration von Erneuerbaren Energien soll damit weiter forciert werden. Sofern im Rahmen der Preisbildung ausschließlich auf die Mechanismen des Marktes gesetzt wird, sind die Erneuerbaren Energien noch immer deutlich erkennbar benachteiligt. Wichtige technische Fragen, die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität sowie nicht zuletzt der Blick auf die auf lange Sicht unter allen Aspekten am günstigsten generierte Kilowattstunde geraten dabei bisweilen in den Hintergrund. Die dadurch entstehenden Unsicherheiten führen zu Hemmnissen bei der Realisierung neuer Investitionen. Insgesamt wurde in Deutschland 2018 ein Zuschlagsvolumen von 2.343 MW vergeben. Die in Gebotsrunden ausgeschriebene Menge von 700 MW im Februar und jeweils 670 MW im Mai, August und Oktober wurden teilweise aufgrund fehlender Gebote nicht ausgeschöpft. Die über einen Zeitraum von 20 Jahren garantierte Vergütung je kWh generierte Leistung hat sich gegenüber dem alten EEG durch das Ausschreibungsverfahren deutlich reduziert, sich aber im Vergleich zu den Ausschreibungen des Jahres 2017 erholt. Im Gesamtjahr 2018 war der Bruttozubau von Windenergieanlagen in Deutschland mit 2.402 MW bzw. 743 Anlagen erwartungsgemäß niedrig. ENERCON hat mit 1.278,6 MW einen Marktanteil in Deutschland von rund 53,2 % erreicht. Der Zubau basierte ausschließlich auf Genehmigungen, die im Vorfeld der Umstellung auf das Ausschreibungssystem erlangt wurden. Für 2018 war in Deutschland aufgrund der Ausschreibung ein erheblicher Rückgang des Zubaus zu verzeichnen, der auch 2019 nochmals deutlich zu spüren sein wird. Diese Entwicklung wird begleitet durch einen starken Wettbewerb der Hersteller, die ihrerseits den Kostendruck auch auf die Zulieferbetriebe weitergeben. Hinsichtlich der Stromgestehungskosten zählt die Windenergie an Land zu den günstigsten Energiequellen. Zudem steuert die Windenergie mit ihrer vorteilhaften CO 2 -Bilanz mittlerweile einen erheblichen Anteil zu den Zielen der Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und weist praktisch keine Sekundärkosten auf. Diese Effekte werden durch rein preisgetriebene Ausschreibungsmodelle nur unzureichend berücksichtigt, was zu einem erheblichen Ungleichgewicht im Vergleich zu anderen Energieträgern führt. ENERCON nimmt die Veränderungen als Herausforderung und als Chance für die künftige Entwicklung wahr. Dies drückt sich zum Beispiel in der Entwicklung einer neuen Generation von Windenergieanlagen aus. Die Gesellschaft befindet sich in enger Abstimmung mit ENERCON und ist zuversichtlich, auch künftig an der Auftragsvergabe von ENERCON partizipieren zu können. Dazu überprüft die Gesellschaft in allen Bereichen ihre Prozesse auf Wirtschaftlichkeit und Effizienz. 2018 hat ENERCON mit dem Erwerb der Lagerwey-Gruppe die technische Ausrichtung auf getriebelose Anlagen mit der Permanentmagnettechnologie erweitert. Dies bietet zusätzliche Chancen auch für die Zulieferbetriebe. Ein Überprüfungsaudit 2018 hat eine positive Entwicklung als auch hohe Qualitätsstandards der WEA Service Mitte GmbH bestätigt. Für Aufgabenstellungen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Qualitäts- und Umweltmanagement ist ein HSEQ-Managementbeauftragter eingesetzt worden. Das vorhandene Anlagevermögen, welches bei der WEA Service Mitte GmbH aktiviert gewesen ist, ist per 1. Juli 2018 an die ENERCON GmbH verkauft worden. Im Jahr 2018 wurden in den 28 Mitgliedstaaten der EU Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 7.450 Megawatt (Vorjahr: 12.526 MW) an Land installiert. Die Zubaurate war damit die niedrigste seit 2008. Die wesentlichen Treiber der 2018 neu installierten Leistung waren Deutschland sowie mit deutlichem Abstand Frankreich, Schweden und Großbritannien, wo zusammen über 70 % der neuen Kapazität errichtet wurden. Europaweit beläuft sich die bisher installierte Nennleistung im Bereich Windenergie auf nunmehr rund 189 Gigawatt (GW) und hat damit einen Anteil an der Energieerzeugungskapazität der EU von 18,4 %. Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 362 TWh Strom aus Windenergie erzeugt, womit rund 14 % des Energieverbrauchs in der Europäischen Union gedeckt wurden. Die Onshore-Windenergienutzung wird als wertvoller Beitrag für die energiepolitischen Probleme der Zukunft gesehen, da sie dezentral installiert werden kann, schnell verfügbar ist und eine verlässliche Anwendung sowie Kostensicherheit für die Marktteilnehmer gewährleistet. Darüber hinaus schafft die Windenergie dauerhafte Arbeitsplätze und sorgt nicht zuletzt in strukturschwachen Gebieten für Investitionen. Diese Argumente werden durch den Report "New Energy Outlook" von Bloomberg NEF Jahr 2018 eindrucksvoll belegt (abrufbar unter "www.bnef.com"). Historischer Mix der Erzeugung von Energie Mix lt. New Energy Outlook 2018
Mix der Energieerzeugung Quelle: "New Energy Outlook 2018", Bloomberg NEF / IEA, www.bnef.com Im Ergebnis wird 2050 weltweit mehr als die Hälfte des Bedarfs an Elektrizität aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden. Für Europa wird mit einer Abdeckung von 87 % gerechnet, wobei Wind- und Solarenergie die dominierende Rolle spielen werden. b) Organisatorische Entwicklungen Die Gesellschaft steht in ständigem Austausch mit den Unternehmen, die für ENERCON gleichartige Dienstleistungen anbieten. Über die Vorgabe von Leitlinien durch das ENERCON Service Center konnten im Berichtsjahr in vielen Bereichen erneut Effektivitätssteigerungen erzielt werden. Unter anderem steht die Bildung von regionalen Aufbauteams im Fokus der künftigen Weiterentwicklung des Service. c) Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage der WEA Service Mitte GmbH kann als stabil bezeichnet werden. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 36,2 %. Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft wie im Vorjahr durch Forderungsaufbau einen negativen operativen Cash-Flow erzielt, der über das Cash-Pooling der Unternehmensgruppe finanziert wurde. Ergänzend wird auf die erläuternden Angaben des Anhangs verwiesen. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stellt sich im Mehrjahresüberblick anhand der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren wie folgt dar:
Mit einem Jahresüberschuss vor Steuern von T€ 257 und einem positiven Geschäftsverlauf wurden die selbst gesteckten Ziele zur Ertragslage im Jahr 2018 erreicht. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Wegen der Ausrichtung des Geschäftes an der Entwicklung von ENERCON wird die Ausgestaltung des Risiko-Chancen-Management-Systems (RCMS) in wesentlichen Teilen von ENERCON übernommen. Ganz überwiegend steht der praktische Nutzen des Systems für die Gesellschaft im Vordergrund. Die Gesellschaft hat zur Absicherung der Unternehmensziele und zur Dokumentation der unternehmerischen Leitlinien zum Risikomanagement entsprechende unternehmenspolitische Grundsätze definiert. Die Gesellschaft setzt sich sorgfältig mit den gegebenen Rahmenbedingungen auseinander. Die aus der Analyse abgeleitete Risikosteuerung führt im Ergebnis dazu, dass für das Unternehmen nicht akzeptable Risiken vermieden und nicht vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Sämtliche im Unternehmen identifizierten Risiken werden nach den vorstehenden Maßgaben analysiert und als nicht bestandsgefährdend eingestuft. Aufgrund der primären Ausrichtung des Unternehmens auf die Erbringung von Leistungen für ENERCON ist ein stärkerer Geschäftsverlauf zu erwarten. Marktrisiken in Form unerwarteter Veränderungen sind daher nicht ersichtlich. Im Kerngeschäft werden Geschäfte in Fremdwährung nicht getätigt. Ausfall- und Schwankungsrisiken sind aufgrund der Kundenstruktur und -bonität sowie des Auftragsbestandes von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Rahmenbedingungen steigt das Durchschnittsalter der betreuten Anlagen an. Die Gesellschaft stellt sich diesem Trend mit dem Angebot bedarfsgerechter Leistungspakete. Das Hauptaugenmerk der Gesellschaft gilt in den nächsten Jahren der Nutzung von Vorteilen, die sich aus der Digitalisierung der Geschäftsprozesse ergeben. Dies führt potenziell zu erheblichen Effizienzsteigerungen im Service. Das Hauptaugenmerk gilt der Ausnutzung dieser Effizienzsteigerungen, um eine überdurchschnittliche Kapitalverzinsung zu erreichen. Auf Basis des geplanten, im Vergleich zum Berichtsjahr moderat steigenden Rohergebnisses erwarten wir für das laufende Jahr einen positiven Geschäftsverlauf mit einem Jahresüberschuss vor Steuern in vergleichbarer Höhe. Die Eigenkapitalquote wird sich voraussichtlich nur unwesentlich ändern. Mit dem Ziel des unabhängigen und stetigen Aufbaus an Eigenkapital wird die Gesellschaft in Zukunft ein verlässlicher und an einer langfristigen Bindung orientierter Partner sein.
Warburg, 13. Mai 2019 Bilanz zum 31. Dezember 2018AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
Anhang für das Geschäftsjahr 2018I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 der WEA Service Mitte GmbH mit Sitz in Warburg, Amtsgericht Paderborn, Handelsregisternummer HRB 7519, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Gewinn- und Verlustrechnung um das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gemäß § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Von den Offenlegungserleichterungen des § 327 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das abnutzbare Sachanlagevermögen wird um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer und orientiert sich an den amtlichen AfA-Tabellen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Zum Jahresende wird ein Abgleich mit dem jeweiligen letzten Einstandspreis vorgenommen. Alle erkennbaren Risiken der Vorratsbewertung, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, verminderter Verwendbarkeit sowie anderen Gründen ergeben, werden durch angemessene Wertminderungen berücksichtigt. In die Bewertung der im Vorratsvermögen enthaltenen in Ausführung befindlichen Projekte wurden angemessene Teile der Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen. Zinsen für Fremdkapital sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. III. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Zur Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens verweisen wir auf den Anlagenspiegel. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände bestehen in Höhe von T€ 6,2 (Vorjahr: T€ 8,9) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 4,6 (Vorjahr: T€ 0,4). Diese beinhalten sonstige Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 4,2 (Vorjahr: T€ 0,0). 3. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.573,3 (Vorjahr: T€ 1.268,9) sind innerhalb eines Jahres fällig. Darin enthalten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 971,3 (Vorjahr: T€ 738,1). Diese beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von T€ 971,1 (Vorjahr: T€ 738,1). Es bestehen für die Verbindlichkeiten branchenübliche oder kraft Gesetzes bestehende Sicherheiten. Die Gesellschaft ist partiell in das Cash-Pooling der Unternehemsgruppe integriert. Die Verbindlichkeiten hieraus sind in den Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in folgender Form:
Die Verpflichtungen aus Mieten resultieren aus Verträgen für die Nutzung von Lagerflächen und Räumlichkeiten. Die Dauerschuldverhältnisse ergeben sich aus Verpflichtungen zur Zahlung von Pauschalen sowie aus Dienstleistungsverträgen für die EDV-Wartung und Wach- und Sicherheitsdienste. 2. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2018 waren - neben der Geschäftsführung - im Durchschnitt 197 Mitarbeiter (Vorjahr: 184 Mitarbeiter) beschäftigt. 3. Organe Geschäftsführer der Gesellschaft ist: Herr BBA Johannes Laubrock Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird die Befreiungsvorschrift gemäß § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch genommen. 4. Angaben zum Konzern Die Windenergy Service B.V., Rotterdam (NL), stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, welcher am Sitz des Mutterunternehmens erhältlich ist. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 1.215,8 auf neue Rechnung vorzutragen. Anlagenspiegel
Warburg, 13. Mai 2019 BBA Johannes Laubrock, Geschäftsführer Ergebnisverwendungsbeschluss und Feststellung des JahresabschlussesIn der Gesellschafterversammlung vom 30. August 2019 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersBei dem vorstehenden Jahresabschluss nebst Lagebericht handelt es sich um die nach §§ 325 ff. HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: An die WEA Service Mitte GmbH, WarburgPRÜFUNGSURTEILE Wir haben den Jahresabschluss der WEA Service Mitte GmbH, Warburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WEA Service Mitte GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN LAGEBERICHT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leer, 13. Mai 2019 BDO
DPI AG
Jan Königshoven, Wirtschaftsprüfer Carsten Feldmann, Wirtschaftsprüfer |
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