Bey Electronic GmbHLiquidiert
Deichstraße 13A, 27472 Cuxhaven, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eurotron-Produktions GmbH KabelkonfektionenHildenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Handelsbilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 31. Dezember 2011A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 266 Abs. 1, 276, 288 sowie §§ 326, 327 werden teilweise in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist am 06. April 1992 unter der Nummer HRB 45916 beim Amtsgericht Hilden eingetragen worden. I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde beachtet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres nur bedingt überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind im Rahmen des Erfüllungsbetrages berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung nach wirtschaftlicher Zugehörigkeit berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre mit 20 % p.a. abgeschrieben. 3. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Soweit zum Bilanzstichtag aufgrund der Lagerdauer, oder geringer Umschlaghäufigkeit, oder technischer Überholungen und/oder anderer Risiken die Tageswerte niedriger schienen, wurden diese angesetzt oder für ganze Warengruppen entsprechende Abschläge gemacht. Bei der Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten einbezogen. 4. Ford, aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. 5. Gezeichnetes Kapital Es handelt sich um das voll eingezahlte Stammkapital der Gesellschaft. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 7. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten zum Ansatz gebracht und bewertet. 8. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger einem Jahr wurden mit dem Erfüllungsbetrag, Rückstellungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr wurden mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag ausgewiesen. B. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der BilanzUnter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro 540.607,63 berücksichtigt. Bei den Forderungen handelt es sich um eine Kontokorrentrahmenvereinbarung, die der wechselseitigen Verzinsung in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz unterliegt. Der Kreditrahmen darf Euro 600.000,00 nicht übersteigen. Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Verfahren) unter Zugrundelegung eines Zinsfußes von 5,15 % und einer Rentensteigerungen von 1,5 % nach versicherungsmathematischen Gutachten bilanziert. Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2011 ergibt sich eine Unterdotierung in Höhe von Euro 64.393,00. Es wurde von der Übergangsregelung gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht und von diesem Unterschiedsbetrag ein Fünfzehntel den Pensionsrückstellungen zugeführt. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011 ergibt sich ein verbleibender Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 59.792,00. Von den Verbindlichkeiten haben zum Bilanzstichtag Euro 218.035,57 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. C. Sonstige AngabenAm Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 i.V.m § 268 HGB. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag im Rahmen des Mietvertrags über die Büroräume. Zum Bilanzstichtag keine Ausschüttungsgesperrten Beträge i.S. § 285 Nr. 28 HGB vor. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge nach § 285 Nr. 9a HGB wird gemäß §§ 288 Abs. 1, 286 Abs. 4 HGB verzichtet. D. GeschäftsführungAlleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Kalenderjahr 2011
Der Jahresabschluss wurde mit Gesellschafterversammlung vom 22. Mai 2012 festgestellt und genehmigt.
gez. Herr Bey, Geschäftsführer |
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