Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 214747
Eingetragen
21.11.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Gegenstand
Entwicklung und Vertrieb von Software und EDV-Konzepten sowie Erbringung von damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Dienstleistungen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Michael Hennings
seit 21.11.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Michael Hennings
Oldenburg
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mikel Software GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 146.630,00 177.239,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.016,00 4.016,00
II. Sachanlagen 142.614,00 173.223,00
B. Umlaufvermögen 1.534.479,58 1.444.188,65
I. Vorräte 86.895,00 5.906,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 102.571,08 185.305,36
1. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 33.579,89
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.345.013,50 1.252.977,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.571,25 8.823,10
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.687.680,83 1.630.250,75

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 910.107,87 1.281.022,50
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 1.000,00 1.000,00
III. Bilanzgewinn 884.107,87 1.255.022,50
B. Rückstellungen 160.645,00 128.929,00
C. Verbindlichkeiten 452.912,36 54.430,14
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 141.384,01 0,00
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 452.912,36 54.430,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 164.015,60 165.869,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.687.680,83 1.630.250,75

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Mikel Software GmbH hat ihren Sitz in Oldenburg. Sie ist im Han­dels­re­gister des Amts­ge­richts Ol­denburg un­ter HRB 214747 ein­getragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Be­wer­tungs­vorschriften des Handelsgesetzbuches in der zum Bilanzstichtag gültigen Fassung aufge­stellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wur­den die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. Der Jah­resab­schluss wur­de entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB unter Anwendung des Ge­samt­kostenverfahrens für die Gewinn- und Verlustrechnung aufge­stellt.

Aus rechentechnischen Gründen können in Tabellen und bei Verweisen Rundungsdiffe­renzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten (Geldeinheiten, Prozentan­gaben usw.) auftre­ten.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss ange­wendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalge­sellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab­gren­zungs­posten, Auf­wen­dun­gen und Er­träge enthalten, soweit gesetzlich nichts ande­res be­stimmt ist. Die Posten der Ak­tiv­seite sind nicht mit Posten der Passivseite, Auf­wendungen nicht mit Er­trä­gen ver­rechnet wor­den, so­weit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht aus­drücklich ge­for­dert wird.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbi­lanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortfüh­rung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden ein­zeln be­wertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Ver­luste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwi­schen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses be­kannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Ab­schlussstichtag realisiert wurden. Aufwendun­gen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ange­wandt:

Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungsko­sten, vermin­dert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regel­mäßig 3 Jahre zu­grunde gelegt.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet ab­züglich planmäßi­ger Abschreibungen und etwaiger außerplanmäßiger Abschreibungen. In die Herstellungsko­sten selbst erstellter Sachanlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kos­ten auch ange­messe­ne Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Wertever­zehrs des Anlage­vermö­gens einbezo­gen. Die Ab­schrei­bung des Sach­an­la­ge­ver­mö­gens erfolgen grundsätzlich nach der li­nea­ren Ab­schrei­bungs­me­tho­de. Die degressive Abschreibungsme­thode findet in be­stimmten Fällen Anwen­dung, wenn sie dem tatsächlichen Werteverzehr ent­spricht. Auf die li­neare Ab­schreibungsmethode wird in diesen Fällen übergegangen, sobald die­se zu höheren Ab­schrei­bun­gen führt. Im Zugangs­jahr erfolgt die Abschreibung pro rata tempo­ris.

Selbstständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Her­stellungskosten bis 800,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Auf die Gegenstände des Anlagevermögens werden außerplanmäßige Abschreibungen vorge­nom­men, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen auf­grund des Wertaufholungsgebotes erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen.

Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässi­ger Be­wer­tungs­ver­ein­fa­chungsverfahren oder zu niedrigeren beizulegenden Werten an­gesetzt. In die Her­stel­lungs­kos­ten werden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Ma­te­rial­ge­meinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bezie­hungs­weise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Abschrei­bungen auf For­de­run­gen werden entsprechend der Wahrscheinlichkeit des Ausfalls gebildet. Dem allgemei­nen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rech­nung getragen.

Flüssige Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert.

Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die tatsächlichen Verpflichtungen.

Die sonstigen Rückstel­lungen berücksichtigen alle erkennbaren Risi­ken und un­ge­wis­sen Ver­pflich­tungen unter Berück­sichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen.

Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden im Durchschnitt 18 Arbeitnehmer beschäftigt.

 

Oldenburg, den 18. Juli 2024

gez. Michael Hennings, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025 festgestellt.

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