bilingual
solutions Institute GmbH (vormals: IDE.A
Unternehmensberatung GmbH)
Dortmund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3,00 |
3,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
932,11 |
254,76 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
72,00 |
72,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.352,41 |
44.443,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
45.359,52 |
44.773,55 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
800,00 |
800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.559,52 |
43.973,55 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.353,52 |
28.823,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
15.206,00 |
15.150,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
45.359,52 |
44.773,55 |
Anhang
zum 31. Dezember 2019
Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum 31.
Dezember 2019 und die Gewinn- und Verlustrechnung für
die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 der Firma
bilingual solutions Institute GmbH werden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften folgende Angaben gemacht:
1. Rechtliche Verhältnisse
Die Firma IDE.A Unternehmensberatung GmbH hat zum
16.01.2019 den Firmennamen geändert auf bilingual
solutions Institute GmbH. Die Firma wird weiterhin in der
Rechtsform der GmbH betrieben. Geschäftsgegenstand ist
geändert auf die Akquise, das Marketing und der
Vertrieb von Blended Learning Programmen sowie die
Organisation und die Durchführung der im Rahmen der
Programme stattfindenden Präsenzveranstaltungen. Die
Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Dortmund unter der Nummer Dortmund HRB 22443.
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
50.000,00 Euro und ist in voller Höhe eingezahlt.
Die Gesellschaft wird steuerlich geführt beim FA
Dortmund-West unter der Steuernummer 314/5706/3387.
Wirtschaftsjahr der Gesellschaft ist das
Kalenderjahr.
2. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
286 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
3. Gliederung des Jahresabschlusses
(1) Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem
Schema des § 266 Abs. 2 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
(2) Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt
sich aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Die
Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens
ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des
laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem
Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).
(3) Die sonstigen Rückstellungen von EUR 800,00
wurden für den Jahresabschluss gebildet.
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(1) Die Saldenvorträge zum 1. Januar 2019
entsprechen grundsätzlich den Ansätzen in der
Bilanz zum 31. Dezember 2018. Damit ist die
Bilanzkontinuität gemäß § 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB gewahrt.
(2) Die Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung gemäß § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip ).
(3) Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB einzeln bewertet.
(4) Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
gem. § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurden beachtet .
(5) Das bewegliche Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter i.S.d. § 6 Abs. 2
EStG wurden im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Im Anlagenspiegel werden diese im
Zugangsjahr auch als Abgang erfasst.
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurden
degressiv abgeschrieben, sofern dadurch der
Entwertungsverlauf des Vermögensgegenstandes
angemessen abgebildet wird.
Die Zugänge im laufenden Wirtschaftsjahr wurden
anteilig (pro rata temporis) abgeschrieben.
(6) Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nominalbetrag ausgewiesen. Der Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
(7) Die Rückstellungsbeträge wurden
aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
ermittelt.
(8) Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
(5) Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember
2019
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
|
|
Gesamt
|
davon
|
davon
|
davon
|
davon besichert
|
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Restlauf-
|
Restlauf-
|
Restlauf-
|
durch Pfandrecht
|
|
|
zeit bis
|
zeit von
|
zeit über
|
oder ähnliche
|
|
|
1 Jahr
|
1-5 Jahre
|
5 Jahre
|
Rechte
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
1. Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
2. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
0,
|
0,0
|
0
|
0
|
0
|
3. Sonstige
Verbindlichkeiten
|
44,5
|
44,5
|
0
|
0
|
0
|
-- davon gegenüber
Gesellschaftern
|
(41,9)
|
(41,9)
|
(0)
|
(0)
|
(0)
|
4. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0
|
|
44,5
|
44,59
|
0
|
0
|
0
|
(10) Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
(11) Die Verbindlichkeit gegenüber der
Gesellschafterin Mechthild Müller wurde mit dem
Nennwert angesetzt.
5. Sonstige Angaben
(12) Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Jahr 2019
Frau Mechthild Müller, Diplom-Geographin.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
44532 Dortmund, 23. Juni 2020
gez: Mechthild Müller
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.06.2020 festgestellt.
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