Boller
SF-Bau GmbH
Tauberbischofsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.058.513,64 |
671.656,98 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
0,00 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
5.996.157,59 |
491.577,27 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
743.901,44 |
104.065,32 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
314.612,20 |
567.591,66 |
| Aktiva |
1.058.513,64 |
671.656,98 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
228.806,75 |
199.464,75 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
178.806,75 |
149.464,75 |
| B.
Rückstellungen |
14.152,00 |
24.076,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
815.554,89 |
448.116,23 |
| Passiva |
1.058.513,64 |
671.656,98 |
Anhang
zum 31. Dezember 2022
Boller SF-Bau GmbH
Tauberbischofsheim
1. Allgemeine Erläuterungen zum
Unternehmen
Die Boller SF-Bau GmbH mit Sitz in
Tauberbischofsheim ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Mannheim unter HRB 722459 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach
den generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt
worden.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
worden.
Die
in Ausführung befindlichen Bauaufträge
werden zu Herstellungskosten ausgewiesen. Die
aktivierungspflichtigen Herstellungskosten werden nach der
progressiven Methode ermittelt. In die Herstellungskosten
wurden neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der
Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Verwaltungskosten sind in den Herstellungskosten nicht
enthalten. Liegt der beizulehende Wert unter dem
errechneten Ansatz, so erfolgt eine Anschreibung auf diesen
Wert.
Von dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5
Satz 2 HGB,
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen offen von den
Vorräten abzusetzten, wird Gebrauch gemacht. Ihr
Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 489.904,44
(Vj. TEUR 0) enthalten.
b) Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
EUR 216.639,87 (Vj. TEUR 111)
enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben alle eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Tauberbischofsheim-Distelhausen, den 26. Juli 2023
.................................................
Michael Boller
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2023
festgestellt.
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