Ueberschall
Medien GmbH
Halle/S.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.530,92 |
63.129,92 |
| I.
Sachanlagen |
57.530,92 |
63.129,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.264,68 |
79.101,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
71.180,99 |
71.480,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.046,37 |
8.383,45 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
83,69 |
7.620,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.180,05 |
1.630,76 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
20.774,42 |
9.093,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
150.750,07 |
152.955,19 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
34.093,29 |
28.618,56 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.681,13 |
5.474,73 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
20.774,42 |
9.093,29 |
| B.
Rückstellungen |
5.306,08 |
3.959,13 |
| C.
Verbindlichkeiten |
145.443,99 |
148.996,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
27.876,88 |
21.857,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
150.750,07 |
152.955,19 |
Anhang zum Jahresabschluss 2010
der
Ueberschall Medien GmbH, Halle
A) Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.
1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten
beibehalten werden. Eine Durchbrechung der Stetigkeit
gegenüber dem Vorjahr liegt insoweit nicht vor (Art.
67 Abs. 8 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Für die Bilanz wird das Gliederungsschema des
§ 266 HGB angewandt. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB).
Größenabhängige
Erleichterungsvorschriften gem. der §§ 264 Abs.
1, 276, 288 und 326 HGB wurden in Anspruch genommen.
B) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger linearer Abschreibungen
gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der
tatsächliche Werteverzehr des Anlagevermögens
beachtet. Anlagenzugänge des Berichtsjahres wurden
linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 150 wurden im Berichtsjahr
aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben. Für Geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150 bis
EUR 1.000 wurde der Sammelposten weitergeführt und mit
20 % jährlich abgeschrieben.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich einzeln zu Nominalwerten bilanziert. Das
strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Der
Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für
die Zeit nach diesem Tag darstellen, wurden als
Rechnungsabgrenzungsposten aktivisch abgegrenzt und
zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2
HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
C) Erläuterungen der Bilanz
Gliederung und Entwicklung des
Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres.
Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 25
und ist in voller Höhe eingezahlt. Die Gesellschaft
ist zum 31.12.2010 bilanziell überschuldet. Zum
Bilanzstichtag liegen Rangrücktrittserklärungen
der Gesellschafter bis zur Höhe der Überschuldung
vor.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe
von EUR 12.835,10 (Vorjahr EUR 7.172,18).
In den
Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren enthalten.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in
Höhe von EUR 57.223,40 (Vorjahr EUR 58.774,27)
ausgewiesen.
D) Sonstige Pflichtangaben
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
bestehen nicht.
Mitarbeiter
Während des Geschäftsjahres waren drei
Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung unverändert
wahrgenommen durch:
Stephan Ludwig, Produzent, Halle/Saale
Uwe Selle, Tonmeister, Halle/Saale
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt.
Auf die Angaben nach § 285 Nr. 9 HGB wird
gemäß 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Halle/Saale, 20. Dezember 2011
gez. Stephan Ludwig
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 57.223,40 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 12.835,10
EUR.
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 62.118,77 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 7.172,18
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
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