Biemann Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Moritz Maximilian Hartung seit 20.2.2020 | Geschäftsführer |
Markus Kugler seit 22.9.2017 | Geschäftsführer |
Heiko Woitzel seit 18.2.2014 | Prokura |
Wilhelm jun. Graf seit 3.12.2010 | Geschäftsführer |
Klaus Biemann seit 3.12.2010 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbHNürnbergKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernlagebericht 2019der Firma Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbHNürnbergI. Grundlagen des Konzerns Die Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH stellt eine geschäftsleitende Holding für den Kfz-Handel, -Service und -Vermittlung insbesondere der Marken AUDI, Volkswagen PKW, Volkswagen Nutzfahrzeuge, Lamborghini, Skoda, Seat, Porsche sowie Jaguar, Land Rover und Renault dar, die für die strategische Ausrichtung und Planung sowie das Controlling im Unternehmensverbund verantwortlich ist. Diese Bereiche werden von den Geschäftsführern der Holding gesteuert und verantwortet. Durch Abschluss von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen erhält die Holding die Gewinne der Tochtergesellschaften, im Verlustfall ist sie zum Ausgleich verpflichtet. Dies gilt für alle Konzernunternehmen mit Ausnahme der Autohaus Marienbergstraße Verwaltungs-GmbH, Nürnberg, deren Funktion sich auf vermögensverwaltende Tätigkeiten beschränkt, der Feser-Biemann Forchheim GmbH, Forchheim, und der Feser-Biemann Herzogenaurach GmbH, Herzogenaurach, als Tochtergesellschaften der Feser-Biemann GmbH, Erlangen, der Kießling Lackier- und Karosseriezentrum Fürth GmbH, Fürth, als Tochtergesellschaft der Auto Zentrum Nürnberg-Feser GmbH, Nürnberg, der beiden Tochtergesellschaften Feser und Wittig GmbH, Bernburg, und Autohaus-Feser-Wittig GmbH, Bernburg, der Tochtergesellschaft Beteiligungs-GdbR Feser Scharf GmbH, Schwabach, und deren Tochtergesellschaft Feser Scharf GmbH, Schwabach, sowie der Tochtergesellschaft FahrzeugPool 24 GmbH. II. Wirtschaftsbericht 1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2019 gekennzeichnet durch ein gegenüber dem Jahr 2018 geringeres Wirtschaftswachstum. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist damit im zehnten Jahr in Folge gewachsen, auch wenn sich das Wachstum deutlich verlangsamt hat. Gestützt wurde das Wachstum im Jahr 2019 vor allem vom Konsum: Die privaten Konsumausgaben waren preisbereinigt um 1,6 % höher als im Vorjahr, die Konsumausgaben des Staates stiegen um 2,5 %. Die deutschen Exporte nahmen im Jahresdurchschnitt 2019 weiter zu, aber nicht mehr so stark wie in den Vorjahren: Preisbereinigt exportierte die deutsche Wirtschaft 0,9 % mehr Waren und Dienstleistungen als 2018. Der Automobilmarkt verbesserte sich im Jahr 2019 nochmals ausgehend von seinem hohen Vorjahresniveau. Die PKW-Neuzulassungen in Deutschland sind mit 3,61 Mio. Zulassungen um 5,0% gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Bei den von uns vertriebenen Marken zeigte sich beim Absatz von neuen PKW folgende Entwicklung:
Die Besitzumschreibungen bei Gebrauchtwagen PKW sind um 0,04% auf 7,20 Mio. Einheiten minimal gestiegen. 2. Geschäftsverlauf Das Jahr 2019 brachte trotz den Nachwirkungen der "Diesel-Krise", die sich neben der Marke VW insbesondere auf die Konzernmarke AUDI auswirkte, vertriebsseitig einen besseren Geschäftsverlauf gegenüber 2018 und den Vorjahren mit sich. Wie bereits 2018 machten sich auch 2019 gesamtwirtschaftliche Einflüsse, ansteigende Energiekosten sowie weiterhin der starke Wettbewerb im Automobilgeschäft, insbesondere im Großabnehmergeschäft, negativ bemerkbar. Hinzu kam weiterhin der Kostendruck im Zusammenhang mit Neuinvestitionen nach den Anforderungen der Hersteller. Entsprechend unserer Prognose konnte für das Geschäftsjahr 2019 ein weiterhin deutlich positives Betriebsergebnis erreicht werden. Das erreichte Ergebnis fiel mit 15,9 Mio. € höher als geplant aus, da im Berichtsjahr ein höherer Gewinnaufschlag bei den Fahrzeugverkäufen erzielt werden konnte. Aufgrund des gesteigerten Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist die Performance der Unternehmensgruppe in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen, branchenwirtschaftlichen und insbesondere vertriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die von uns vertretenen Marken im Branchen- und Wettbewerbervergleich als positiv zu bewerten. 2.1. Ertragslage Unser Unternehmen erwirtschaftete mit 30.162 verkauften bzw. vermittelten Neufahrzeugen (Vorjahr 24.785), 30.027 verkauften Gebrauchtwagen und Vorführwagen (Vorjahr 23.689) sowie rd. 470.000 verkauften Stunden im Kundendienst (Vorjahr 454.000) einen Umsatz von T€ 1.083.480 (Vorjahr T€ 930.911). Dabei verteilten sich die einzelnen Marken im Neufahrzeugbereich wie folgt:
Die Bruttogewinne für Neufahrzeuge gingen von 16,9 % im Vorjahr auf 2,5 % im Geschäftsjahr 2019 zurück. Die Bruttogewinne für Gebraucht- und Vorführfahrzeuge erhöhten sich stark von 5,3 % im Geschäftsjahr 2018 auf 18,1 % im Berichtsjahr. Im Bereich der Ersatzteile/Zubehör war ein Anstieg der Margen auf 24,1 % (Vj.: 22,7 %) zu verzeichnen. Die Bruttogewinne aus den operativen Tätigkeiten bewegen sich mit T€ 202.242 deutlich über dem Niveau des Vorjahres (T€ 178.597). Im Einzelnen stellt sich die Ertragslage wie nachfolgend dargestellt dar: 1. Umsatzentwicklung Das Geschäftsjahr 2019 brachte im Vergleich zum Vorjahr eine Umsatz-Steigerung von T€ * 152.569 = 16,4 %.
Bezogen auf das Jahr 1999 als Ausgangsbasis ergibt sich damit folgende Umsatzentwicklung:
Die Umsatzentwicklung war in 2019 steigend.
* Nachfolgende Angaben in Tausend Euro.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: Umsatzart
Die Bruttogewinne 2019 aus dem Verkauf von Handelswaren und den Leistungserlösen weisen folgende Ziffern aus:
2. Betriebsvergleich Der Vergleich des Ergebnisses 2019 mit dem Ergebnis des Vorjahres weist folgende Ziffern aus:
Die im Berichtszeitraum ausgewiesene Erhöhung des Konzernjahresüberschusses von
Vermögens- und Finanzlage 3. Liquiditätsübersicht Für die folgende Liquiditätsübersicht werden sowohl die Besitzposten, als auch die Schuldposten in die Liquiditätsstufen I = kurzfristige Besitzposten und kurzfristige Verbindlichkeiten II = mittelfristige Besitzposten und mittelfristige Verbindlichkeiten (Laufzeit 3 - 12 Monate) III = langfristige Besitzposten und langfristige Verbindlichkeiten (Laufzeit über 12 Monate) eingeteilt. Zum 31. Dezember 2019 ergibt sich folgende Liquiditätsübersicht:
Kennzahlen Aus dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 lassen sich folgende finanzwirtschaftliche Kennzahlen ableiten: I. Rentabilität a) Rentabilität des Eigenkapitals (Gezeichnetes Kapital) = Konzernjahresüberschuss x 100 / Gezeichnetes Kapital T€ 15.950 x 100 / T€ 200 = 7.975 % (Vj. 7.504 %) b) Rentabilität des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital und Rücklagen) = Konzernjahresüberschuss x 100 / Gezeichnetes Kapital + Rücklagen T€ 15.950 x 100 / T€ 200 + T€ 111.780 = 14,2 % (Vj. 14,6 %) c) Rentabilität des Gesamtkapitals = (Konzernjahresübersch. + Fremdkapitalzinsen) x 100 / Gesamtkapital (T€ 15.950 + T€ 1.314) x 100 / T€ 381.991 = 4,5% (Vj. 4,5%) II. Unternehmensaufbau a) Eigenkapitalquote = Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital T€ 131.690 x 100 / T€ 381.991 = 34,5 % (Vj. 34,9 %) b) Anlagenabdeckung = langfristiges Kapital x 100 / Anlagevermögen T€ 147.727 x 100 / T€ 106.383 = 138,9 % (Vj. 148,1 %) c) Verschuldungsfaktor = Gesamtverschuldung * / Konzernjahresüberschuss + Abschreibungen T€ 241.596 / T€ 15.950 + T€ 17.868 = 7,1
(Vj. 7,0)
*abgesetzt wurden die Verbindlichkeiten und
Darlehen gegenüber Gesellschaftern und
Besitzunternehmen
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich bei einem leichten Anstieg des Periodenergebnisses, der Abschreibungen und der Rückstellungen aufgrund der deutlich gesunkenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, stark vermindert. Gegenläufige Liquiditätseffekte aus einer geringeren Nettozunahme an Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, konnten dies nicht kompensieren. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit stellt sich demgegenüber negativ dar, da in hohem Maße Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen, hier vorwiegend in den Bestand an Vorführfahrzeugen, zu tätigen waren. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund stark gesunkener Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten deutlich angestiegen. Die nur leicht gesunkenen Nettokreditaufnahmen, insbesondere zur Finanzierung der Bestände an Vorführfahrzeugen, konnten dies ausgleichen. Infolge der vorstehend genannten Liquiditätseffekte hat sich der Finanzmittelfonds zum Ende der Periode insgesamt vermindert. 2.3. Personal- und Sachinvestitionen Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 waren in der gesamten Feser-Graf Gruppe 2.193 Arbeitnehmer/innen beschäftigt (Vorjahr 2.106), davon 1.081 Angestellte, 743 gewerbliche Arbeitnehmer und 369 Auszubildende. Die Personalkosten betrugen im Berichtszeitraum T€ 99.280 (Vorjahr T€ 89.470). Zur Erhaltung eines gleich bleibend hohen Niveaus bei Service und Qualität der angebotenen Dienstleistungen wurden auch im Jahre 2019 erhebliche Mittel i. H. v. T€ 921 (Vj. T€ 740) für die Mitarbeiterschulung und -weiterbildung investiert. Des Weiteren wurden im Berichtszeitraum die After-Sales Prozesse in nahezu allen Standorten unter Zuhilfenahme einer Unternehmensberatung weiter restrukturiert. Im Berichtszeitraum wurden auch größere Investitionen im Bereich der gesamten Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich technischer Anlagen und Maschinen, Vorführwägen sowie Grundstückseinrichtungen und an Software-Lizenzen (insgesamt T€ 115.895 Vj. T€ 117.883) getätigt. Im Bereich der immateriellen Vermögengegenstände wurden aufgrund umfangreicher Programmumstellungen insgesamt 323 T€ investiert. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen T€ 115.572 und gliedern sich in unbewegliches Anlagevermögen (einschl. Anlagen in Bau) i. H. v. T€ 2.197, hier handelt es sich im Wesentlichen um Erweiterungen an bestehenden Liegenschaften, technische Anlagen und Maschinen T€ 1.293, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschl. Cl-Maßnahmen sowie neuer Hardware T€ 3.036 und Vorführ- und Mietfahrzeuge T€ 108.967, 2.4. Rechtliche Verhältnisse In den Händlerverträgen sind die notwendigen Standards für das Verkaufsgeschäft und das Servicegeschäft festgelegt. Aus der Erfüllung der Standards ergibt sich die Höhe der Händlermargen. In allen Betrieben der Feser-Graf-Gruppe werden nach wie vor die geforderten Standards erfüllt, in vielen Bereichen übererfüllt, was sich positiv auf die gewährten Händlermargen und Boni auswirkt. Mit Wirkung zum 31. März 2020 bzw. 30. September 2020 wurden die Verträge der Marken Volkswagen PKW, Audi und Volkswagen Nutzfahrzeuge von Seiten der Hersteller gekündigt. Die Feser-Graf-Gruppe hat für alle bestehenden Standorte Absichtserklärungen (sog. Letter of Intent) von den Herstellern über den Abschluss eines neuen und unbefristeten Vertrags erhalten, somit bleiben die Händlerverträge in den heutigen Standorten bestehen. Diese werden im Rahmen der Elektrifizierungs- und Digitalisierungsstrategie angepasst. Auch im Jahre 2019 konnten gute Ergebnisse in der Kundenzufriedenheit erzielt werden. Dies ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium, welches sich im betriebswirtschaftlichen Ergebnis positiv niederschlägt. Großkundengeschäft Alle Feser-Graf-Betriebe sind markenübergreifende Großkundenleistungszentren und erhalten daher zur Provisionszahlung gemäß Agenturvertrag eine Zusatzprovision. III. Voraussichtliche Entwicklung mit den wesentlichen Chancen und Risiken Die Geschäftsleitung sieht die wesentlichen Chancen der künftigen Entwicklung in der Gruppe in der Festigung und Konsolidierung der erarbeiteten Marktposition sowie der weiteren Optimierung der Struktur der Unternehmensgruppe, was deren operative Kerntätigkeiten anbelangt. Sinnvolle Ergänzungen der bisherigen Geschäftstätigkeit durch neue Geschäftsbereiche werden dabei nicht ausgeschlossen. Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Hierbei verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Auf derivative Finanzinstrumente wird generell verzichtet. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken bestehen im branchenüblichen Umfang und können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Zudem verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. Mit den Hausbanken der Unternehmensgruppe wurden Verträge hinsichtlich der Kreditlinien für die Fahrzeugeinkaufsfinanzierung abgeschlossen. Auf Maßnahmen zur Zinssicherung wurde in Anbetracht der im Jahr 2019 nicht zu erwartenden Zinssteigerungen verzichtet. Flottengeschäfte sind entweder in entsprechenden Restwertversicherungsmodellen der Hersteller / Leasinggesellschaften abgesichert oder durch neue revolvierende Verträge gesichert. In diesem Fall werden die Geschäfte erst dann abgeschlossen, wenn der entsprechende Wiederverkauf der zurückzunehmenden Fahrzeuge durch Verträge mit Gebrauchtwagenhändlern gesichert ist. Zur besseren Risikoabsicherung ist die Anzahl der Geschäftspartner (Gebrauchtwagenhändler) groß und die Zahl der abzunehmenden Fahrzeuge pro Händler in einem überschaubaren Rahmen, so dass bei Wegfall oder Ausfall eines Händlers für die Unternehmensgruppe keine größeren Absatzrisiken zu erwarten sind. Die Standtage der Gebrauchtwagen liegen je nach Betrieb und Marke im Durchschnitt zwischen 50 und 70 Tagen. Voraussichtliche Entwicklung der Unternehmensgruppe Die Geschäftsentwicklung des Geschäftsjahres 2020 wird maßgeblich von den Entwicklungen der konjunkturellen Rahmenbedingungen abhängen. Die einschlägigen Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank und die Bundesregierung erwarten derzeit unter den Bedingungen der Corona-Krise für das Jahr 2020 einen Rückgang der Wirtschaftsleistung in der Größenordnung zwischen 6% und 7% gegenüber dem Vorjahr. Für das I. Quartal 2020 war ein Rückgang von 2,2% und für das II. Quartal 2020 ein Rückgang von 10% gegenüber dem Vorjahr zu konstatieren. Gleichlautend geht die OECD weltweit von ähnlichen Größenordnungen zu erwartender rezessiver Entwicklungen aus und dies auf eine prognostizierte Dauer von 2 Jahren. Beurteilung der Folgen aus der Covid-19 Pandemie auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft Die Auswirkungen der Covid-19 Pandemie werden einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensziele und Erfolge der Gesellschaft haben und stellen folglich eine große unternehmerische Herausforderung dar. Die Dienstleistungen, Umsätze und Ergebnisse der Gesellschaft sind maßgeblich von den verordneten Kontaktverboten als auch temporären und sektoralen Schließungen von Verkaufsräumen sowie Werkstätten betroffen. Die Konsequenzen betreffen alle Dienstleistungen in unterschiedlichen Dimensionen. Die folgenden Fehlentwicklungen in 2020 werden zu negativen Abweichungen von bisherigen Prognosen oder Zielen des Unternehmens führen und sind nur marginal durch das Management oder die Unternehmung steuerbar. Hierfür verantwortlich sind wesentliche rechtliche Einzelrisiken:
Derzeit ist eine Schätzung des Ausmaßes nicht möglich. Inzwischen ist die Wahrscheinlichkeit gesunken, dass die Pandemie zeitnah überwunden wird. Aufgrund des noch nicht vollständig geklärten öffentlich-rechtlichen Refinanzierungsbeitrags (z.B. Neufahrzeugprämien) gehen wir aktuell von einer Umsatzkorrektur in Höhe von -20% aus. Diese Prognosen als auch die Darstellung der voraussichtlichen Entwicklung erfolgen auf Basis der laufenden revolvierenden Einschätzung der Geschäftsführung. Die besonderen Umstände sowie Auswirkungen beeinflussen die Prognosefähigkeit, den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens. Die zu erwartenden Umsatzerlöse und Deckungsbeiträge auf die Personal- und Sachkosten hängen umfänglich von der vollständigen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes ab. Die Ergebnisplanung und Liquiditätsplanung werden weitestgehend von der Umsatzhöhe durch die private und öffentliche Nachfrage bestimmt. Beide Faktoren sind durch die Gesellschaft nicht zu beeinflussen und stellen eine große Herausforderung in der Prognosegenauigkeit dar. Es ist gegenwärtig spekulativ und kann durch keine nachweisbaren Pläne, Aussagen oder Verlautbarungen belegt werden, wann die Einschränkungen der unternehmerischen Tätigkeit vollumfänglich aufgehoben werden und alle Kapazitäten wieder planbar in Betrieb gehen können. Durch die nicht beeinflussbaren Indikatoren wie die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit und Refinanzierungsmechanismen liegt der Schwerpunkt der Gesellschaften auf den Kosteneinsparungen. Hierzu wurden folgende Maßnahmen veranlasst:
In der Prognosebeurteilung gehen wir von einem gleichbleibenden Trend über das gesamte Jahr 2020 aus und erwarten einen steigenden Trend im Jahr 2021. Wesentliche Risiken bestehen in krisenbedingten Nachfrage- und hiermit zusammenhängenden Umsatzausfällen. Es werden sich keine vollständigen bzw. zeitnahen Nachholeffekte aus dem Einbruch der Dienstleistungen und den Folgen von der Covid-19 Krise ergeben. Ebenso sind keine Chancen für die Unternehmung aus der Covid-19 Krise zu erwarten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass unter Zugrundelegung der derzeitigen Informationen und Annahmen, die Gesellschaft aufgrund
bis zum 31. Dezember 2021 abgesichert ist. Begünstigend besteht eine Absicherung durch die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft. Trotz des zunehmenden Wettbewerbsdrucks und des nicht allzu positiven Ausblicks in der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erwarten die Geschäftsführer der Unternehmensgruppe, Herr Uwe Feser, Herr Wilhelm Graf, Herr Till Heinrich und Herr Markus Kugler, für das Jahr 2020 ein weiterhin positives Betriebsergebnis. Für das Jahr 2021 wird erwartet, dass das geplante Ergebnis nach Steuern unter normalen Bedingungen eine leichte Steigerung des Konzernergebnisses von 2020 sein wird. Der bisherige Geschäftsverlauf bestätigt die für 2020 geplante Unternehmensentwicklung. Es sind folgende Stück- bzw. Umsatzzahlen für die Feser-Graf Unternehmensgruppe geplant (Umsätze vor Konzernkonsolidierung):
Geplante Investitionen und Aufwendungen im Jahre 2020 und 2021: Autohaus Feser GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 30.000 €; Feser GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Autohaus Wilhelm Graf GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Auto Zentrum Fürth Graf GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 50.000 €; Auto Zentrum Nürnberg-Feser GmbH: Allgemeine Instandhaltung und Sanierung Fahrbahn in Höhe von ca. 800.000 €; VW Zentrum Nürnberg-Marienberg: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Audi Zentrum Nürnberg-Marienberg: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Feser-Joachim Automobil GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 30.000 €; Feser-Joachim GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Feser-Lauf GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Feser-Biemann GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 100.000 €; Herzogenaurach: ca. 20.000 € Forchheim: ca. 30.000 € Auto Service Feser GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 20.000 €; Feser-Magdeburg GmbH: Allgemeine Instandhaltungen in Höhe von ca. 50.000 €; Feser-Breitschwert GmbH; Allgemeine Instandhaltungen in Höhe von ca. 35.000 €; Feser und Wittig GmbH: Allgemeine Instandhaltungen in Höhe von ca. 20.000 €; Autohaus-Feser-Wittig GmbH: Allgemeine Instandhaltung in Höhe von ca. 20.000 €; Feser-Scharf GmH: Allgemeine Instandhaltungen in Höhe von ca. 20.000 €. Insbesondere die geplanten Umbau- und Erweiterungsinvestitionen werden in noch zu vereinbarendem Umfang von den Grundstücksgesellschaften als Verpächter und den Autohäusern als Pächter gemeinsam getragen. Regelmäßig von den Geschäftsführern mit ihren leitenden Angestellten durchgeführte Analysen, unterstützt von Deckungsbeitrags- und Ergebnisrechnungen sowie Kennzahlen des Controllings, die weitere Optimierung von Arbeitsabläufen sowie die Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der Unternehmensgruppe führen zu einer kontinuierlichen Überprüfung der Zielvorgaben der Konzernleitung. Die Holding-Geschäftsleitung erwartet daher, dass die Unternehmensgruppe Feser-Graf auch in Zukunft eine der erfolgreichsten Automobil-Handelsgruppen (der Marken VW, Audi, Lamborghini, Skoda, Seat, Porsche, Jaguar und Land Rover sowie Renault) in der Bundesrepublik Deutschland sein wird. IV. Risikomanagement und Risikokategorien der Finanzinstrumente In unserem Unternehmen setzen wir folgende Risikomanagement- und Risikofrüherkennungssysteme ein: Planungsrechnung, Abweichungsanalysen, Deckungsbeitragsrechnung nach Sparten, Forderungsmanagement sowie Zielvereinbarungen mit den Herstellern. Wirtschaftliche Fehlentwicklungen sowie etwaige Risiken können durch die eingesetzten Systeme frühzeitig erkannt werden. Durch konsequentes Forderungsmanagement wird versucht, Ausfallrisiken bei Kundenforderungen möglichst gering zu halten. Am Bilanzstichtag bestehende Risiken sind durch Wertberichtigungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Finanzinstrumente setzen wir nicht ein. IV. Angaben zur Unternehmensführung nach § 289f HGB (analog § 315d HGB) Die Gesellschafterversammlung hat festgelegt, dass die aktuelle Zusammensetzung der Geschäftsführung mit Blick auf den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 nicht unterschritten werden soll. Die Geschäftsführung der Feser, Graf und Co. Automobil Holding GmbH hat Zielgrößen für den Frauenanteil an den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festgelegt. Zum damaligen Zeitpunkt waren 16% Mitarbeiter der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung weiblich. Auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung betrug der Frauenanteil 10 %. Die Geschäftsführung hat in ihrer Entscheidung als Zielgröße für den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2021 den jeweils aktuellen Stand, also Beibehaltung des Status Quo, für die erste und zweite Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung festgelegt.
Nürnberg, den 13. November 2020 Die Geschäftsleitung Uwe Feser Wilhelm Graf Till Heinrich Markus Kugler Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnungfür das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
KONZERNANHANG 2019 für das Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis 31.12.2019A. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und KonzernabschlussstichtagFür den Konzernabschluss der Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH, Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg, HR-Nummer HRB 16705) finden die deutschen handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften, insbesondere die §§ 290 ff. HGB, Anwendung. Der Konzernabschluss erfolgt im Berichtsjahr in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Konzernabschlussstichtag ist der 31.12.2019. Der Konzernabschlussstichtag weicht nicht vom Abschlussstichtag des Mutterunternehmens und von den Abschlussstichtagen der Tochterunternehmen ab. Die meisten Tochterunternehmen sind von der Anwendung der Vorschriften der §§ 264 - 289, 316 - 329 HGB befreit, da alle Voraussetzungen des § 264 III HGB, insbesondere die Zustimmung der Gesellschafter der Tochterunternehmen zur Befreiung, die Verpflichtung des Mutterunternehmens zur Verlustübernahme gem. § 302 AktG, die Einbeziehung der Tochterunternehmen in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens, sowie die Einreichung und Offenlegung der zur Befreiung notwendigen Angaben und Unterlagen, vorliegen. Die Befreiung wird für die im folgend dargestellten Konsolidierungskreis markierten Tochterunternehmen (*) in Anspruch genommen. B. Angaben zu den Eigentumsverhältnissen und zum KonsolidierungskreisEigentumsverhältnisse Gesellschafter der Muttergesellschaft Feser, Graf &. Co. Automobil Holding GmbH sind bis zum 31.12.2019:
Konsolidierungskreis In den Konsolidierungskreis sind neben dem Mutterunternehmen folgende Tochterunternehmen gemäß § 290 II Nr. 1 HGB einzubeziehen:
Die Anteile an der Feser-Biemann Forchheim GmbH, Forchheim, und an der Feser-Biemann Herzogenaurach GmbH, Herzogenaurach, werden von der Feser-Biemann GmbH, Erlangen, gehalten. Die Anteile an der Kießling Lackier- und Karosseriezentrum Fürth GmbH, Fürth, werden von der Auto Zentrum Nürnberg-Feser GmbH, Nürnberg, gehalten. Die Anteile an der Feser Scharf GmbH, Schwabach, werden von der Beteiligungs GdbR Feser Scharf GmbH, Schwabach, gehalten. Durch die Erstkonsolidierung der Feser Wagner GmbH sowie der FahrzeugPool 24 GmbH ist die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr nicht beeinträchtigt. Nicht konsolidierungspflichtige Beteiligungen Bei den übrigen gehaltenen Beteiligungen handelt es sich um Minderheitsbeteiligungen, mit denen keinerlei Konsolidierungspflichten einhergehen: AM Automobilmarketing GmbH VAGAS - Volkswagen und Audi Gebrauchtwagenabsatz und Beteiligungsgesellschaft mbH VAPS GmbH WAS Servicezentrum GmbH Beteiligungs GdbR Metropol Automobil GmbH Assoziierte Unternehmen Lackierzentrum Kießling Autolack und Karosserie GmbH, Roth Anteil am Eigenkapital 50% Es wird gem. §311 Abs. 2 HGB wegen der untergeordneten Bedeutung der assoziierten Unternehmen für den Konzern als Ganzes auf die Anwendung des §311 Abs. 1 und §312 HGB verzichtet. C. Angaben zu den KonsolidierungsmethodenKapitalkonsolidierung Verbundene Unternehmen Die Vollkonsolidierung nach § 301 HGB erfolgte bis zum 31.12.2009 nach der Buchwertmethode. Seit BilMoG erfolgte die Vollkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode (§ 301 I Nr.1 HGB). Zeitpunkt der Erstkonsolidierung ist einheitlich der 01.01.2000, bei der in 2001 neuerrichteten Tochtergesellschaft Autohaus Marienbergstraße Verwaltungs GmbH, Nürnberg, der 15.11.2001, bei den in 2002 erworbenen Beteiligungen der 28.11.2002, bei der in 2004 errichteten Feser Rechter Automobil GmbH der 29.10.2004, bei der in 2008 errichteten Feser-Joachim Automobil GmbH der 18.06.2008, bei der in 2009 errichteten Feser-Joachim GmbH der 28.05.2009, bei der in 2010 errichteten Feser-Biemann GmbH der 24.09.2010, bei der in 2012 errichteten Auto Service Feser GmbH der 16.04.2012, bei der in 2013 errichteten Autozentrum Fürth Graf GmbH der 18.10.2013, bei der in 2014 errichteten Feser Magdeburg GmbH der 25.09.2014, bei der am 05.12.2014 errichteten Feser-Biemann Forchheim GmbH bei Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes in 2015, bei der in 2015 errichteten Feser-Breitschwert GmbH der 19.06.2015, bei der am 03.05.2013 errichteten Feser-Biemann Herzogenaurach GmbH bei Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes in 2016 und bei der am 21.04.2015 errichteten Kießling Lackier- und Karosseriezentrum Fürth GmbH bei Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebes in 2016 und bei der in 2017 errichteten Feser-Wittig GmbH sowie der Autohaus Feser-Wittig GmbH der 22.08.2017. Die im Geschäftsjahr 2018 gegründeten Gesellschaften Beteiligungs GdbR Feser Scharf GmbH und Feser Scharf GmbH wurden zum 05.04.2018 erstkonsolidiert. Die mit notariellem Vertrag vom 28.12.2018 erworbene Feser Wagner GmbH, Lauf a.d. Pegnitz, wurde mit wirtschaftlichem Übergang am 02.01.2019 erstkonsolidiert. Die FahrzeugPool 24 GmbH, Nürnberg, wurde mit ihrer Errichtung am 11.03.2019 erstkonsolidiert. Bei den Tochterunternehmen Feser-Joachim GmbH und der Feser-Joachim Automobil GmbH bestehen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter in Höhe von 29,5 % sowie bei der Feser Lauf GmbH, bei der Feser-Biemann GmbH in Höhe von 40 %, an der Feser-Forchheim GmbH in Höhe von 20 %, an der Feser-Breitschwert GmbH sowie der Feser-Biemann Herzogenaurach GmbH i. H. v. 40 % und der an Kießling Lackier- und Karrosseriezentrum Fürth GmbH i. H. v. 33 %, der Feser-Wittig Gmbh und Autohaus-Feser-Wittig GmbH von je 30 % sowie an der Beteiligungs GdbR Feser Scharf Gmbh i. H. v. 35 % am gezeichneten Kapital, Kapitalrücklage und dem Konzernergebnis. Bei der Erstkonsolidierung der beiden Tochterunternehmen Feser und Wittig GmbH sowie Autohaus Feser-Wittig GmbH ergab sich jeweils ein Firmenwert. Der Geschäfts- oder Firmenwert der Autohaus Feser-Wittig GmbH wird über einen Zeitraum von 5 Jahren linear planmäßig abgeschrieben, da ihm eine durchschnittliche Kundenbindungsdauer für ein gekauftes Kraftfahrzeug von 5 Jahren zugrunde liegt. Der aus der Errichtung der Feser und Wittig GmbH unter dem Eigenkapital ausgewiesene Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung resultiert aus der Entstehung neuer stiller Reserven und stiller Lasten in den Vermögensgegenständen sowie Schulden des Tochterunternehmens innerhalb des Zeitpunkts der Entstehung des Mutter-Tochter-Verhältnisses und des Zeitpunkts der erstmaligen Einbeziehung des Tochterunternehmens in den Konzernabschluss, die per Saldo zu einer Erhöhung des neubewerteten zu konsolidierenden Eigenkapitals führten. Der im Geschäftsjahr 2017 gebildete passive Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung in Höhe von € 351.339,23 wurde im Geschäftsjahr 2018 in Höhe des im Geschäftsjahr 2018 erwirtschafteten Jahresfehlbetrags der Feser und Wittig GmbH von € 212.714,61 erfolgswirksam aufgelöst. Im Geschäftsjahr 2019 wird der verbleibende passive Unterschiedsbetrags aufgrund des Jahresfehlbetrags der Feser und Wittig GmbH in Höhe von € 195.577,77 vollständig aufgelöst. Bei der Erstkonsolidierung der Feser-Wagner GmbH ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert. Dieser wird über einen Zeitraum von 5 Jahren linear planmäßig abgeschrieben, da ihm eine durchschnittliche Kundenbindungsdauer für ein gekauftes Kraftfahrzeug von 5 Jahren zugrunde liegt. Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgt gemäß § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernunternehmen. Aufwands-und Ertragskonsolidierung Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgt gemäß § 305 Abs. 1 HGB, sofern § 305 Abs. 2 HGB nicht anwendbar ist. Zwischenergebniseliminierung Eine Eliminierung von Zwischenergebnissen war nicht notwendig, da diese in einer Höhe angefallen sind, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nur von untergeordneter Bedeutung gewesen wären (§ 304 Abs. 2 HGB). D. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDer Konzernabschluss wird aus den Jahresabschlüssen der einbezogenen Gesellschaften entwickelt. Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt bei allen Konzernunternehmen nach den Vorschriften des HGB sowie ergänzend nach den Bestimmungen des GmbHG. Die Geschäftsführung der Muttergesellschaft hat darüber hinaus für das Geschäftsjahr 2019 einheitliche Richtlinien zur Umsetzung des Grundsatzes der konzerneinheitlichen Bewertung und Bilanzierung festgelegt. Das Sachanlagevermögen sowie die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, berechnet nach der linearen oder degressiven Methode, angesetzt. Miet- und Vorführfahrzeuge werden trotz überwiegend kurzer Verweildauer im Anlagevermögen der Gesellschaft ausgewiesen und über eine Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben. Außerdem werden die unterjährigen Veräußerungserlöse bei den Umsätzen, die unterjährigen Restbuchwerte im Wareneinsatz ausgewiesen. Soweit zulässig, erfolgen Abschreibungen in Anlehnung an steuerliche Vorschriften. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in Anlehnung an steuerrechtliche Vorschriften voll abgeschrieben oder über die sog. Poolabschreibung berücksichtigt. Die Finanzanlagen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Bei den Gebrauchtfahrzeugen erfolgte die Bewertung im Wege der Einzelbewertung retrograd unter Ansatz des niedrigeren beizulegenden Werts unter Annahme von Verkaufskosten in Höhe von 15% der angesetzten Verkaufspreise bzw. 10% der tatsächlich erzielten Verkaufspreise. Die geleisteten Anzahlungen werden zu Nennwerten bilanziert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine auf Erfahrungswerte gestützte Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert ausgewiesen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten bewertet, Die Darstellung des Eigenkapitals des Konzerns wurde entsprechend der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften angepasst und berichtigt. Die wieder eingelegten abgeführten Gewinne bzw. geleisteten Ausgleichszahlungen der nicht beherrschenden Anteile der Feser-Biemann GmbH wurden in der Vergangenheit im Konzern-Eigenkapitalspiegel in den Gewinnrücklagen ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt nun analog zum Einzelabschluss in der Kapitalrücklage. Des Weiteren wurde den Gewinnrücklagen der nicht beherrschenden Anteile im Geschäftsjahr 2017 das von der Muttergesellschaft zu übernehmende negative Jahresergebnis der Feser-Biemann GmbH zugeführt. Der Ausweis der Umgliederungen erfolgt unter den sonstigen Änderungen im Eigenkapitalspiegel. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert unter Anwendung der RückAbzinsV bilanziert. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Abschreibungen, Wertberichtigungen oder Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil, die sich allein aus steuerrechtlichen Vorschriften ergeben, wurden nicht vorgenommen. Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem vereinnahmten Betrag angesetzt. Auf temporäre Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz werden latente Steuern gebildet. Saldiert ergeben sich aktive latente Steuern, bei welchen das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB nicht in Anspruch genommen wird. Die Bewertung erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen. E. Angaben zur KonzernbilanzAKTIVA Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 284 Abs. 3 HGB). Im Anlagenspiegel wurden die Vortragswerte sowohl bei den Anschaffungs- und Herstellungskosten als auch bei den Abschreibungen angepasst. Die Vortragswerte erhöhten sich bei den anderen Anlagen-, Betriebs- und Geschäftsausstattung jeweils um EUR 270.957,75. Der sich aus der Erstkonsolidierung ergebende Firmenwert der Autohaus-Feser-Wittig GmbH sowie der Feser Wagner GmbH wird jeweils linear über 5 Jahre abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt:
Forderungen des Vorjahres:
Die Forderungen gegen Gesellschafter sind zugleich sonstige Forderungen. PASSIVA Das gezeichnete Kapital der Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH beträgt € 200.000,00. Der ausgewiesene Gesamtbetrag der Kapitalrücklage entfällt auf die Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH i. H. v. € 4.251.174,07. Der in der Bilanz ausgewiesene Konzernbilanzgewinn besteht ausschließlich aus dem noch nicht verwendeten Gewinn des Geschäftsjahres. Der Gewinnvortrag des Vorjahres wurde in die Gewinnrücklagen eingestellt. Im Berichtszeitraum erfolgten Ausschüttungen an Minderheitengesellschafter. Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsdeckungsverfahren angewendet. Der versicherungsmathematischen Berechnung liegen die Richttafeln 2018 G nach Heubeck zugrunde. Für die Berechnung wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei der Rückstellung für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von € 31.221,00. Eine Rückdeckungsversicherung für Pensionsverpflichtungen wird als saldierungspflichtiger Vermögensgegenstand gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zum beizulegenden Zeitwert mit den Pensionsrückstellungen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung zum 31. Dezember 2019 betrug € 245.933,00. Zum Stichtag lag der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände bei € 67.319,00. Die Pensionsrückstellung wird zum 31. Dezember 2019 mit € 178.614,00 ausgewiesen. Der Zinsanteil betrug zum Bilanzstichtag € 6.489. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten des Konzerns gliedern sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt:
Verbindlichkeiten in Höhe von € 5.896.858,88 haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Verbindlichkeiten des Vorjahres:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind zugleich sonstige Verbindlichkeiten. An den Vorräten bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte. Sonstige Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung Es besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Konzernunternehmen für Finanzierungslinien bei verschiedenen Kreditinstituten bis maximal 117 Mio. EUR. Die Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH ist aus einer Patronatserklärung gegenüber der Feser-Graf Dienstleistungsgesellschaft mbH, Nürnberg, zum Ausgleich eventueller Unterdeckungen des gezeichneten Kapitals verpflichtet. Zum 31. Dezember 2019 weist die Gesellschaft ein Eigenkapital von T€ 83 aus (Vj.: T€ 59). Sämtliche verbundene Unternehmen betreiben ihre Geschäftstätigkeit in gemieteten/gepachteten Immobilien. Die finanziellen Verpflichtungen hieraus bewegen sich in einer Größenordnung von derzeit jährlich T€ 12.307 sowie aus Avalbürgschaften T€ 100. Aus selbstschuldnerischen Bürgschaften gegenüber den Hersteller-Leasing- und Finanzierungsgesellschaften zugunsten von Leasing-/ Darlehensnehmern aus Fahrzeugfinanzierungen/Leasingverträgen besteht zum Bilanzstichtag ein Obligo von T€ 9. Das Risiko einer Inanspruchnahme ist aufgrund von Bonitätsbeurteilungen sowie aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit als gering zu beurteilen. Es wurden hierfür Rückstellungen von T€ 14 gebildet. Nicht aus der Bilanz ersichtliche Verbindlichkeiten aus der Begebung von Wechseln, aus Bürgschaften oder sonstigen finanziellen Verpflichtungen von wesentlicher Bedeutung liegen im Übrigen nicht vor. Es bestehen keine derivativen Finanzinstrumente. F. Angaben zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Die Umsatzerlöse des aktuellen Geschäftsjahres wurden entsprechend der Definition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst. Umsatzerlöse Hierunter sind erfasst:
G. Sonstige AngabenKapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung stellt den Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit dar, welche die Veränderung des Finanzmittelfonds am Ende der Periode im Vergleich zum Anfang beschreibt. Der Finanzmittelfonds besteht dabei aus den Kassenbeständen, Guthaben bei Kreditinstituten und Kontokorrentverbindlichkeiten. Die Ermittlung des Cash-Flows aus laufender Geschäftstätigkeit erfolgt dabei nach der indirekten Methode. Die Darstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt gesondert unter den Anlagen. Eigenkapitalspiegel gem. § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB Die Darstellung des Eigenkapitalspiegels erfolgt gesondert unter den Anlagen. Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer der Muttergesellschaft im Berichtszeitraum sind Herr Uwe Feser, Schwabach, Kaufmann, Herr Wilhelm Graf, Zirndorf, Kaufmann, Herr Markus Kugler, Nürnberg, Kaufmann und Herr Till Heinrich, Nürnberg, Kaufmann. Die Geschäftsführergesamtbezüge der Unternehmensgruppe betrugen im Berichtszeitraum T€ 3.452. Die nachfolgende Aufstellung zeigt Höhe und wesentliche Bedingungen der gegenüber den Geschäftsführern bestehenden Forderungen (im Wesentlichen aus Verrechnungskonten):
Arbeitnehmer Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtszeitraum:
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den ausgewiesenen Jahresüberschuss des Mutterunternehmens in Höhe von € 13.785.867,17 wie folgt zu verwenden: Der Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 13.785.867,17 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Nachtragsbericht Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Planungen für die weitere Zentralisierung der Verwaltung weiter vorangetrieben. Mit dem Bau eines zentralen Verwaltungsgebäudes am Standort Nürnberg wurde begonnen und dessen Bezugsfertigkeit wird voraussichtlich Ende 2020 sein. Es wurde das Markenportfolio durch die Aufnahme der Automarke Renault am Standort Lauf ergänzt. Ferner wurde durch Aufnahme der FahrzeugPool 24 GmbH in den Konzern sowie der Gründung der FG-Automobilvermittlungsgesellschaft mbH die Fahrzeugvermittlung die Internet Präsenz weiter erhöht. Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat sich ab Januar 2020 ausgehend von China sehr dynamisch und weltweit entwickelt. Angesichts der Ausbreitungsdynamik, der Schwierigkeit, Menschen vor einer Übertragung zu schützen und der Gefährlichkeit des Virus, ergriffen und ergreifen Regierungen und nationale Behörden Maßnahmen, die das öffentliche Leben extrem einschränken und die Wirtschaft (einschließlich Güter- und Warenverkehr) stark negativ beeinträchtigen. Es bestehen große Unsicherheiten, wie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen im Jahresverlauf ausfallen werden. Auch unser Unternehmen wird von diesen Entwicklungen beim Umsatz, Jahresergebnis und der Liquidität negativ betroffen sein, in Abhängigkeit davon, wie lange die Maßnahmen andauern. Die genauen Auswirkungen sind aktuell nicht konkret abzuschätzen. Im Automobilhandel gingen die Experten schon bisher davon aus, dass die Neuzulassungen bei PKW gegenüber dem Vorjahr deutlich rückläufig sein werden. Ebenso ist im Gebrauchtwagenmarkt mit einer rückläufigen Entwicklung zu rechnen. Diese Prognosen sind jedoch durch die schnelle Ausbreitung des Coronavirus auf die gesamte Welt und vor allem auch auf die europäischen Länder überholt. Am 16. März 2020 wurde in Bayern der Katastrophenalarm sowie eine weitreichende Ausgangsbeschränkung erlassen mit erheblichen Folgen für die Bevölkerung sowie die Unternehmen. In den anderen Bundesländern galten ähnliche Beschränkungen. Ganze Wirtschaftszweige wie der Einzelhandel, die Gastronomie sowie diverse Dienstleistungsunternehmen mussten ihre Betriebe bis auf Weiteres schließen. Der Shutdown kostet nach ersten Berechnungen von Experten zwischen 0,7% bis 1,6% Wirtschaftswachstum je Woche. Die Bundesregierung geht derzeit für das Jahr 2020 von einem Rückgang des Bruttoinlandsproduktes von ca. 6% aus. Einige Wirtschaftswissenschaftler gehen von erheblich höheren Rückgängen aus, in Abhängigkeit wie lange die Pandemie anhalten wird. Dieser Shutdown wird sich auch bei uns auf Umsatz, Ertrag und Liquidität negativ auswirken. Die negativen Auswirkungen hängen jedoch entscheidend davon ab, wie lange die Wirtschaft praktisch stillstehen bzw. eingeschränkt sein wird. Am 28. Oktober 2020 haben Bund und Länder neue Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Am 2. November 2020 ist ein neuer Teil-Lockdown in Kraft getreten. Dieser gilt zunächst bis Ende November 2020. Aktuell sind hierzu noch keine Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung absehbar. Für weitere Ausführungen hierzu verweisen wir auf unseren Lagebericht. Mit Wirkung zum 31. März 2020 bzw. 30. September 2020 wurden die Verträge der Marken Volkswagen PKW, Audi und Volkswagen Nutzfahrzeuge von Seiten der Hersteller gekündigt. Die Feser-Graf-Gruppe hat für alle bestehenden Standorte Absichtserklärungen (sog. Letter of Intent) von den Herstellern über den Abschluss eines neuen und unbefristeten Vertrags erhalten, somit bleiben die Händlerverträge in den heutigen Standorten bestehen. Diese werden im Rahmen der Elektrifizierungs- und Digitalisierungsstrategie angepasst. Honorar des Abschlussprüfers Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen betragen für den Konzernabschlussprüfer, die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgeselfschaft, Nürnberg, T€ 45. Im Geschäftsjahr wurden keine weiteren Dienstleistungen durch die Abschlussprüfer erbracht.
Nürnberg, den 13. November 2020 Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH Uwe Feser Wilhelm Graf Till Heinrich Markus Kugler Brutto-Anlagenspiegel zum 31.12.2019
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals 2019
Kapitalflussrechnung 2019
6.1.7 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Feser, Graf & Co. Automobil Holding GmbH, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Regensburg, den 13. November 2020 Rödl
& Partner GmbH
Dr. Keller, Wirtschaftsprüfer Leupold, Wirtschaftsprüfer |
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