NP Trade
GmbH
Wiesbaden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
1.962.338,61 |
2.007.937,41 |
| I.
Vorräte |
915.033,00 |
935.033,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.036.592,21 |
1.050.223,14 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.713,40 |
22.681,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.962.338,61 |
2.007.937,41 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.184,09 |
39.737,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
14.737,56 |
138.242,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
17.553,47 |
123.505,42 |
| B.
Rückstellungen |
16.405,94 |
15.205,94 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.923.748,58 |
1.952.993,91 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.498.715,86 |
1.528.035,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
425.032,72 |
424.958,61 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.962.338,61 |
2.007.937,41 |
sonstige Berichtsbestandteile
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
I. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Die Firma NP Trade GmbH hat ihren Sitz in
Rheinstr. 103, 65185 Wiesbaden
Gegenstand des Unternehmens:
Import, Export und Vertrieb von Ausrüstungen und
Ersatzteilen für Kraftwerke sowie alle sonstigen
Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu
dienen geeignet sind.
Das Stammkapital beträgt EURO 25.000,00 EUR
Beim Amtsgericht Wiesbaden ist die Gesellschaft
unter der Nummer HRB 27672 im Handelsregister eingetragen.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2017 erfolgte die
Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
durch Geschäftsführer:
•
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Aleksandr Piskunov (vom
17.11.2017 bis zum 11.03.2019)
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Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
II. GRUNDSÄTZE ZUR BILANZIERUNG
Der vorliegende Jahresabschluss der Fa. NP
Trade GmbH wurde gemäß § 242 ff. und 264
ff. HGB aufgestellt.
Für die Fa. NP Trade GmbH gelten am
Bilanzstichtag entsprechend § 267 Abs. 1 und
Abs. 4 HGB für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresabschluss wurde auf Grund der
Neugründung erstmals nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Abgaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der § 266
und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldpostens
sowie die Aufwendungen und Erträge sind in den
einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet. Von den
Erleichterungen des § 288 BGB wurde Gebrauch gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung
./.
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Bewertung der Vermögen- und Schuldposten
entspricht den Vorschriften der §252 bis 256a HGB.
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich
Im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen, soweit den
Finanzanlagen ein niedrigerer Wert beizulegen ist.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich
zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeitentsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre Geschäftsjahre abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
SONSTIGE PFLlCHTANGABEN:
HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S. v. §
285 Nr. 3a HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Geschäftsführer
gez. Sergii Konovalov
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.02.2021 festgestellt.
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