digigraph
GmbH Computer - Graphik - Design
Murnau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
699,00 |
1.059,00 |
| I.
Sachanlagen |
699,00 |
1.059,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
48.043,12 |
51.496,59 |
| I.
Vorräte |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
10.130,62 |
11.690,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.912,50 |
14.805,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.528,35 |
3.368,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
51.270,47 |
55.923,94 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
44.520,25 |
42.506,11 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.506,11 |
12.461,68 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.014,14 |
5.044,43 |
| B.
Rückstellungen |
1.460,00 |
6.645,55 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.290,22 |
6.772,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
51.270,47 |
55.923,94 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der Firma digigraph
GmbH Computer - Graphik - Design, Murnau wurde
gemäß §§ 242 ff und 264 ff HGB, des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussichtlichen
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
grundsätzlich nach der linearen Methode vermindert.
Geringwertige Anlagegüter bis Euro 410,00 werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
zeitanteilig.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind -
wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschaftern i. H. von Euro
7.979,01 (Vj: Euro 10.956,51) enthalten.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind -
wie im Vorjahr - sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für ausstehende Erstellungskosten des
Jahresabschlusses und der Veröffentlichung gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben alle, wie im Vorjahr,
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Herr Stephan Pflüger,
Kaufmann, Murnau
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss in Höhe von Euro
2.014,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Murnau, den 11. Juni
2012
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2012 festgestellt.
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