EV Elite Vertriebs GmbHLiquidiert

47798 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 11318
Eingetragen
7.12.2006
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Telekommunikationsgeräten sowie elektrotechnischen und elektronischen Erzeugnissen a. n. g.Einzelhandel mit TelekommunikationsgerätenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
der Handel und Vertrieb von Telekommunikationsverträgen, von Mobilfunkgeräten, Multimediageräten und Sicherheitsanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Mustafa Arslan
seit 7.12.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

EV Elite Vertriebs GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

340,00

515,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

10.126,20

20.176,60

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

467,21

10.753,24

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

12.666,97

14.276,67

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

23.600,38

45.721,51



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag

6.932,02

6.440,48

III. Jahresüberschuss

491,54

IV. Jahresfehlbetrag

-24.423,52

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

912,00

1.836,00

C. Verbindlichkeiten

15.179,88

11.953,49

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

23.600,38

45.721,51

ANHANG

Der Jahresabschluss der Firma EV Elite Vertriebs-GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB und i.d.F. des BilMog aufgestellt.

Das in 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist in Bezug auf Ansatz und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 S. 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht. Die Einführung des BilMoG in der sogenannten BilMog-Eröffnungsbilanz zum 01. Juli 2010 hat zu keinen Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten geführt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmoderni-sierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Folgende Grundsätze und Methoden kamen zum Ansatz:

Das Sachanlagevermögen wurde zu AK/HK angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren angemessenen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.12.2012

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