ME
Cooperation GmbH
Seligenstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.959,00 |
19.138,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.959,00 |
19.138,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.780,78 |
62.287,36 |
| I.
Vorräte |
1.200,00 |
1.080,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
78.265,43 |
55.212,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.315,35 |
5.995,23 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.422,00 |
1.482,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
102.161,78 |
82.907,36 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.509,83 |
47.033,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.033,92 |
50.953,21 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
24.524,09 |
28.919,29 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
3.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
76.651,95 |
32.373,44 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
76.651,95 |
32.373,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
102.161,78 |
82.907,36 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der ME Cooperation GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2012 festgestellt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Michael Emge
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Seligenstadt, 23. August 2012
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 51.772,73 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.766,49 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.08.2012 festgestellt.
|