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ChemCert LimitedJena OT CospedaJAHRESABSCHLUSS 2012BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2012
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu den Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Die ChemCert Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Rechts (private limited company by share) mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, ist ausschließlich in Jena, Deutschland, mit einer Zweigniederlassung tätig. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen dee § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde eingehalten. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i. S. d. § 267a HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens‑, Finanz‑ und Ertragslage. Bilanzierungsmethoden Dem Vollständigkeits‑ und Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 1 und 2 HGB wurde entsprochen. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden (§ 246 Abs. 3 HGB). Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nach Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser Gewinnverwendung aufgestellt. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen über die voraussichtlichen Nutzungsdauern, bewertet. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs‑ bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bilanziert. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 410,00 werden im Jahr ihres Zugangs sofort mit ihrem vollen Wert abgeschrieben; ihr Abgang nach fünf Jahren wird unterstellt. Bis 2009 wurde die zwingende Regelung des § 6 Abs. 2a EStG (sog. Sammelposten) angewandt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert abzüglich angemessener Abschläge aufgrund ihres Alters oder bei Uneinbringlichkeit bewertet. Sämtliche Posten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden einzeln mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren Kurswert zum Bilanzstichtag bewertet (§ 253 (4) HGB). Erforderliche Zuschreibungen gemäß § 253 (5) HGB wurden, soweit erforderlich, vorgenommen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital beträgt 100 britische Pfund und ist voll eingezahlt. In dem Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag in Höhe von € 6.425,53 einbezogen. Die Sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenen und ausreichenden Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt, unbesichert, haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und betreffen mit € 29.948,00 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
II. Ergänzende Angaben Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Dr. Kerstin Haupt, Jena. Sie ist von § 181 BGB befreit.
Jena, den 28. Juni 2013
ChemCert Limited Dr. Kerstin Haupt Geschäftsführerin SONSTIGER BERICHTSTEILAngaben zur Feststellung Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 2. August 2013. |
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