Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 787778
Eingetragen
4.1.2023
Branche
Herstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und SolarmodulenGroßhandel mit Photovoltaikmodulen
Gegenstand
die Planung, Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Simon Läpple
seit 4.1.2023
Geschäftsführer
Lukas Fisel
seit 4.1.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Lukas Fisel
Bad Liebenzell
12.500 €
50.00%
Simon Läpple
Stuttgart
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Black Forest Solar GmbH

Althengstett

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 04.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
4.1.2023
EUR
A. Anlagevermögen 110.804,00 0,00
I. Sachanlagen 110.804,00 0,00
B. Umlaufvermögen 1.301.478,95 0,00
I. Vorräte 461.738,36 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 208.551,84 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 631.188,75 0,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.510,00 0,00
Summe Aktiva 1.415.792,95 0,00

Passiva

31.12.2023
EUR
4.1.2023
EUR
A. Eigenkapital 400.893,92 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
IV. Jahresüberschuss 388.393,92 0,00
B. Rückstellungen 183.741,24 0,00
C. Verbindlichkeiten 831.157,79 0,00
Summe Passiva 1.415.792,95 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss (Handelsbilanz) wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften (267 (1) und (4) HGB)

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze der Vorjahresbilanz wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind, soweit vorhanden, zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 HGB), vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt (§ 253 (1) u. (3) HGB).

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Warensind mit den Anschaffungskosten ggf. mit dem niedrigeren Teilwert am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert bilanziert (§ 253 (4) HGB). Eine Überprüfung dieser Werte durch uns erfolgte auftragsgemäß nicht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständesind grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Ausfall- u. sonstigen Risiken wird durch entsprechende Einzel- u. Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert § 253 (1) S.2 HGB

Die Rückstellungen beinhalten nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbare Risiken und wurden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; teilweise wurden sachgerechte Schätzungen vorgenommen.

Erläuterungen zur Bilanz § 284 HGB

Anlagevermögen § 284 (3) HGB

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Der Anlagenspiegel wird nicht offengelegt § 284 (3) i.V.m. 288 (1) Nr.1 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 268 (4) S.1 HGB

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich gemäß § 274a Nr.1 HGB wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 208.551,84 0,00
Vorjahr davon Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 0 € (Vj. 0 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

In den vorstehenden Forderungen sind Forderungen gegenüber Geschäftsführern in Höhe von insgesamt 0 € (Vj 0 TEUR) enthalten, welche mit 5% verzinst werden und im laufenden Wirtschaftsjahr mit 0 € zurückbezahlt wurden (§ 285 Nr 9c HGB)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.

Rechnungsabgrenzungsposten § 268 (6) HGB

- Keine Angaben gemäß § 274a Nr. 3 HGB -

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen § 253 (1) Satz 2 HGB

Keine Angaben (§ 285 Nr.12 i.V.m. § 288 (1) Nr.1 HGB)

Verbindlichkeiten § 253 (1) Satz 2 i.V.m. § 268 (5) HGB

Die Verbindlichkeiten gliedern sich gemäß § 274a Nr. 2 HGB, § 285 Nr. 1a HGB wie folgt:

Geschäftsjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 831.157,79 521.157,79 310.000,00
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00

In den vorstehenden Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von insgesamt 333.323,94 € (Vj. 0 TEUR) enthalten (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Von den Verbindlichkeiten sind 0,00 € (Vj. 0 T€) durch Grundschulden gesichert

(§ 285 Nr.1 b HGB).

Nutzungsdauer von entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten

§ 285 Nr. 13 HGB

- entfällt

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung § 284 HGB

Erträge und Aufwendungen von außerordentlicher Größenordnung oder außer-gewöhnlicher Bedeutung § 285 Nr. 31 HGB.

- Keine -

Übrige Positionen der Gewinn -u. -Verlustrechnung

- keine Angaben gemäß § 326 (1) Satz 2 HGB

Sonstige Angaben

Risiken aus Haftungsverhältnisse i.S.v. § 251 HGB i.V.m. § 268 (7) HBG, § 285 Nr. 27 HGB

Aus Wechseln, Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen sowie Haftungen aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen keine Risiken; auch nicht gegenüber verbundenen Unternehmen

Keine Offenlegung der Gründe, der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme gem. § 285 Nr.27 HGB

Personalstand § 267 (5) HGB, § 285 Nr.7 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 2 HGB

- im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 4,75 (im Vorjahr: 0,00) Arbeitnehmer.

Vorschüsse, Kredite an Geschäftsführung § 285 Nr.9c HGB

Die Geschäftsführung hat zum Bilanzstichtag Vorschüsse in Höhe von 0,00 € erhalten.

Die Geschäftsführung hat zum Bilanzstichtag Kredite in Höhe von 0,00 € erhalten, die mit 0,00% verzinst werden und im Geschäftsjahr mit 0,00 € zurückbezahlt wurden. Die gewährten Kredite wurden wie folgt besichert: keine

Die Gesellschaft ist für die Geschäftsführung folgende Haftungsverhältnisse eingegangen: keine

Geschäftsführung § 285 Nr. 10 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 1 HGB

- keine Angaben -

Ausschüttungsgesperrte Beträge gemäß § 268 (8) HGB i.V. m.§ 285 Nr. 28 HGB

- keine Angaben gemäß § 285 Nr. 28 HGB i.V.m. § 288 (1) Nr. 1 HGB

Latente Steuern § 274 HGB i.V.m. § 274 Nr.4 HGB / Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten wegen latenter Steuern gem. § 249 (1) S 1 HGB

Latente Steuern sind weder nach § 274a Nr.4 HGB noch nach § 249 (1) S.1 HGB aus-zuweisen.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV*), als auch die Bundessteuerberaterkammer (BStBK**) vertreten die Auffassung, dass Gesellschaften, die von der Erleichterungs-vorschrift nach § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch machen, weder latente Steuern noch Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten wegen latenter Steuern anzusetzen haben.

Die BStBK hat hierzu ihre Auffassung weiter ergänzt***.

*DStV Stellungnahme vom 18.07.2011 zum IDW ERS HFA 7 n. F.

*DStV Eingabe vom 11.08.2011 an das BMJ zur Anpassung des § 249 HGB

**BStBK Stellungnahme vom 30.09.2011 zum IDW ERS HFA 7 n.F.

***BStBK vom 18.09.2012

Anhangsangaben gem. § 285 Nr.2 - 3, 4, 8- 9b, 10-12, 14, 15,- 15a- 17-19, 21, 22,24 und 26-30,32 bis 34 HGB sowie § 285 Nr.7 hinsichtlich der Trennung nach Gruppen

- Keine Angaben gem. § 288 HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr.3a HGB

- Es besteht eine Zahlungsverpflichtung aus Mietverträgen in Höhe von 54 T€ p.a. Hiervon besteht eine Verpflichtung in Höhe von 0 T€ p.a. gegenüber verbundenen Unternehmen.

Bildung von Bewertungseinheiten § 254 i.V.m. § 285 Nr. 23 HGB

- Entfällt

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Althengstett den 15.10.2024

................................................................ ………………………………………..

gez. Lukas Fisel gez. Simon Läpple

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.10.2024.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

11 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.