SFM
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
337.985,00 |
90.127,40 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
70.296,00 |
35.813,40 |
| II.
Sachanlagen |
267.689,00 |
54.314,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.334.530,93 |
3.881.998,14 |
| I.
Vorräte |
2.785.211,79 |
2.430.648,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.544.536,75 |
1.446.892,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.782,39 |
4.456,93 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
44.345,92 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.716.861,85 |
3.972.125,54 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
576.522,09 |
26.840,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
2.519.260,00 |
2.519.260,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
622.747,23 |
6.747,23 |
| III.
Verlustvortrag |
2.499.167,00 |
2.219.281,72 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
66.318,14 |
279.885,28 |
| B.
Rückstellungen |
672.450,00 |
713.750,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.467.889,76 |
3.231.535,31 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.467.889,76 |
3.231.535,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.716.861,85 |
3.972.125,54 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der SFM GmbH wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Änderungen durch
das BilMoG wurden beachtet.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 274a und § 288 HGB wurden
teilweise in Anspruch genommen.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde teilweise ein
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder aber teilweise im Anhang gewählt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
gemäß den Änderungen durch das BilMoG
angewandt worden. Die Vorjahreszahlen wurden nicht
angepasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens (einschließlich immaterieller
Anlagewerte) sind zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden aktiviert. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und
Entwicklungskosten betrug im Geschäftsjahr TEUR 83.
Davon entfallen EUR 50 Entwicklungskosten auf die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear berechnet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils
unter Zugrundelegung der steuerlichen Afa-Tabellen
geschätzt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 wurde im
Vorjahr ein Sammelposten gebildet und eine Nutzungsdauer
von 5 Jahren unterstellt.
Die Vorräte wurden mit den Anschaffungs-/
Herstellungskosten oder zu einem niedrigeren beizulegenden
Wert am Abschlussstichtag bewertet. Abschläge für
nicht gängige Artikel wurden vorgenommen.
Anschaffungsnebenkosten wurden mit berücksichtigt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten einbezogen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken bewertet worden. Für das allgemeine
Kreditrisiko sowie für Zinsverluste, Nacharbeiten und
mögliche Rechtskosten wurde eine ausreichende
Pauschalwertberichtigung gebildet. Einzelwertberichtigungen
wurden für zweifelhafte Forderungen gebildet.
Forderungen die auf fremde Währung lauten wurden
mit dem Kurs zum Einbuchungsstichtag berücksichtigt.
Kursveränderungen zum Stichtag 31.12.2010 wurden
erfasst. Die Forderungen haben grundsätzlich
eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Ein Betrag von
EUR 77.790,92 (Aktivwert
Rückdeckungsversicherung) hat eine Laufzeit von
über einem Jahr. Dieser Wert wurde ungeprüft
gemäß Bestätigung der Versicherungs-
gesellschaft angesetzt. Die Pensionsrückstellung
wurde vom Aktivwert abgesetzt, da die Versicherung an den
Pensionsberechtigten abgetreten ist. Der Ausweis erfolgte
in einem gesonderten Aktivposten.
Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nennbetrag
angesetzt. Die liquiden Mittel in fremder Währung
wurden mit dem Kurs zum 31.12.2010 angesetzt.
Die Pensionsrückstellungen sind nachgewiesen
durch ein versicherungsmathematisches Gutachten von
externer Seite. Die Pensionsrückstellung hat zum
31.12.2010 einen Saldo von EUR 33.445,00, dieser wurde vom
Aktivwert aus der Rückdeckungsversicherung abgesetzt.
Es erfolgte ein Ausweis in einem gesondertem Aktivposten.
Es wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren
(PUC-Methode) angewandt.
Es wurde ein Zinssatz von 5,15 % angewandt.
Es wurden folgenden Lohn- und Gehaltssteigerungen
angewandt:
- Der Rententrend wurde mit 2,0 % angesetzt
- weitere Trends wurden nicht angesetzt
Es wurde folgende Sterbetafel/ biometrische Annahme
zugrunde gelegt:
- Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck
Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung
beträgt EUR 29.245,00, da von der ratierlichen
Ansammlung des Art. 67 I EGHGB Gebrauch gemacht wird.
Die Steuerrückstellungen wurden in der zu
erwarteten Höhe für Steuern vom Einkommen und
Ertrag gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen
und mit den Erfüllungsbeträgen unter
Berücksichtigung erwarteter Preis- und
Kostensteigerungen bewertet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend
§ 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Der größte
Posten der Rückstellungen betrifft Rückstellungen
für Gewährleistungen in Höhe von EUR
425.000,00. Die Berechnung wurde zum 31.12.2010 nach einem
%-Satz der in den letzten Jahren angefallenen Aufwendungen
für Gewährleistungen in Bezug auf die jeweiligen
Umsatzerlöse errechnet. Die
Gewährleistungsrückstellungen wurden mit gerundet
5% der Umsatzerlöse angesetzt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihren jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert. Sofern die
Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen
lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren
Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten die auf fremde
Währung lauten wurden mit dem Kurs zum
Einbuchungsstichtag angesetzt. Kursveränderungen zum
31.12.2010 sind berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten
haben grundsätzlich eine Laufzeit von unter 5 Jahren.
Die erhaltenen Anzahlungen wurden mit dem Kurs zum
Zahlungszeitpunkt angesetzt; Kursveränderungen bis zum
Stichtag 31.12.2010 wurden berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
sind durch Sicherungsübereignung des Warenlagers/ der
Vorräte und durch Abtretung aller gegenwärtigen
und zukünftigen Sicherungseinbehalte des Factors
abgesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
Bei einer großen Verbindlichkeitenposition
gegenüber dem neuen (indirekten) Gesellschafter
besteht ein Rangrücktritt.
Wegen einer Klage einer Bank auf Zahlungen aufgrund
von Wechseln wurde ein Vergleich geschlossen und die
Verpflichtung gegenüber der Bank ist als Schuld
bilanziert. Es ist eine Ratenzahlung vereinbart. Die
Berichtsfirma hatte die Schulden direkt beim Lieferanten
beglichen und nicht die Verpflichtung aus den Wechseln bei
der Bank. Die Nachweise über die gezahlten
Beträge für diese Wechsel liegen vor. Laut
Aussage der Geschäftsführung besteht eine
Rückgriffsforderung gegen den Lieferanten, der Betrag
wurde mit den bestehenden Verbindlichkeiten verrechnet. Es
handelt sich um den ehemaligen Lieferanten World Galaxy
International Hong Kong, der auch einen Rangrücktritt
auf seine Forderung ausgesprochen hatte. Diese
Verbindlichkeit besteht jetzt gegenüber dem neuen
(indirekten) Gesellschafter.
Passive latente Steuern wurden nicht gebildet, da
insgesamt auch ein steuerlicher Verlust vorliegt.
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Das Stammkapital beträgt EUR 2.519.260,00. Das
Stammkapital entspricht der Handelsregistereintragung.
Der neue (indirekte) Gesellschafter hat einen
Teilbetrag seiner Forderungen (siehe Verbindlichkeiten) an
die Gesellschaft dieser als Kapitalrücklage zur
Verfügung gestellt.
Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über 5
Jahren beträgt EUR 0,00.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von EUR 1.961.558,32 sind durch
Sicherungsübereignung des Warenlagers/ der
Vorräte und durch Abtretung aller gegenwärtigen
und zukünftigen Sicherungseinbehalte des Factors
gesichert.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Im Vorjahr sind unter den Abschreibungen Ausbuchungen
von Forderungen in Höhe von EUR 471.160,42
enthalten. Dieses Jahr betragen die
Forderungsabschreibungen EUR 16.717,64.
Die Zinserträge aus der Zuführung zum
Aktivwert der Rückdeckungsversicherung betragen EUR
3.198,83. Die Zinsaufwendungen aus der Erhöhung der
Rückstellungen für Pensionen betragen EUR
3.070,00. Der Saldo von EUR 128,83 ist als Zinserträge
ausgewiesen.
V. Sonstige Angaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend
wieder.
Anfang des Jahres 2010 wurden die bereits bisher
genutzten Anlagegüter von der Gesellschafterin
erworben.
Bezüglich der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf die Anlage verwiesen. Die
selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände sind darin nicht enthalten.
Bei den außerordentlichen Aufwendungen handelt
es sich um die Zuführung zur Pensionsrückstellung
von 1/15 im Rahmen der Übergangsvorschriften zum
BilMoG.
Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe
von TEUR 45 wegen der Aktivierung von Entwicklungskosten
als selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin von EUR 265.128,43.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen
in einem Mietvertrag über die genutzten Räume in
der Strawinskystraße 27b mit einer festen Laufzeit
bis zum 29.02.2012. Die jährlichen Verpflichtungen aus
diesem Vertrag betragen TEUR 78. Der Mietvertrag über
die Räumlichkeiten in der Strawinskystraße 31
ist kurzfristiger. Neben diesen Verträgen bestehen
noch Leasingverträge über Fahrzeuge, die jedoch
nicht wesentlich sind.
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Frau Tao Wang, Geschäftsführerin
Gegenüber der Geschäftsführerin
bestehen nicht verzinste Verbindlichkeiten in Höhe von
EUR 10.669,58.
Steuerschulden aus Sanierung
Zu den Verpflichtungen aus Steuern ist anzumerken,
dass sich im Rahmen des Insolvenzplanverfahrens ein
steuerfreier Sanierungsgewinn ergeben hat. Das Finanzamt
wird diesen voraussichtlich steuerfrei belassen. Bisher
liegen aber nur die Steuerbescheide für 2007 mit den
festgesetzten Steuernachzahlungen vor. Derzeit sind die
Beträge gestundet. Der endgültige Erlass der
Steuern steht jedoch noch aus, da Finanzamts intern noch
geprüft werden muss, ob noch eine steuerliche
Betriebsprüfung vor dem Erlass erfolgen muss.
Ungewiss ist allerdings auch noch, ob sich die Stadt
Nürnberg als Gewerbesteuergläubigerin diesem
Erlass anschließt. Hierzu wird von der
zuständigen Gewerbesteuerstelle noch ein
Erlassbescheid zu erstellen sein. Die Stadt Nürnberg
hat die festgesetzte Steuer für 2007 ebenfalls
gestundet (vorerst bis 21.10.2011). Die Stadt Nürnberg
wartet ein anhängiges Verfahren beim BFH ab, in dem
über die Rechtmäßigkeit des
Sanierungserlasses des BMF vom 27.03.2003 entschieden wird.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Steuerzahlungen
aus dem Sanierungsgewinn entstehen werden. Aus diesem Grund
wurden die festgesetzten Steuerverpflichtungen 2007 nicht
als Rückstellung bilanziert, sondern nur im Anhang
angegeben.
Die Verpflichtungen betragen:
Körperschaftsteuer nebst
Solidaritätszuschlag und Zinsen: EUR 1.308.804,12
Gewerbesteuer nebst Zinsen
EUR 1.179.447,50
Summe EUR 2.488.251,62
VI. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit dem/n Gesellschafter/n die
folgende Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 66.318,14
wird zusammen mit dem Verlustvortrag auf neue Rechnung
vorgetragen.
Nürnberg, 23.03.2011
gez. Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.03.2011 festgestellt.
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