Promoterworld GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.547,00 |
6.251,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
6.545,00 |
6.249,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
60.226,71 |
60.812,23 |
| I.
Vorräte |
8.000,00 |
8.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
51.561,64 |
52.665,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
665,07 |
146,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
66.773,71 |
67.063,23 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.109,74 |
18.340,43 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
10.890,26 |
6.659,57 |
| B.
Rückstellungen |
2.257,60 |
1.674,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
50.406,37 |
47.048,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
66.773,71 |
67.063,23 |
Anhang
zum 31. Dezember 2010
I. Gliederung, Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Gliederung und Ausweis
1. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
Vorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften
über die Gliederung und den Ausweis der Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung beachtet worden.
Teilweise wurden darüber hinausgehende Angaben
gemacht.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ( im nachfolgenden
"BilMoG" ), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art.66 Abs.3 Satz 1 EGHGB).
Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung
(Art.66 Abs.3 Satz 6 EGHGB) wurde keinen Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der
sogenannten BilMoG - Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von
Bilanzposten des Vorjahres führen.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der
erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs.8 Satz 2 EGHGB
unterblieben.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Entsprechend den neuen HGB-Regelungen werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung erstmalig die folgenden Angaben
als sogenannte davon- Vermerke ausgewiesen:
Es waren keine neuen Ausweise nötig.
Ansatz und Bewertung
2. Die Vermögens- und Schuldposten sind unter
Beachtung der Vorschriften des HGB für
Kapitalgesellschaften und der Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung bewertet.
II. Angaben zur Bilanz
Anlagevermögen
3. Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
4. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen angesetzt.
Die Abschreibungsdauer der Betriebs- und
Geschäftsausstattung sowie den Maschinen beträgt
zwischen 2 und 7 Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen € 150 und € 1.000
(netto) werden gemäß neuer steuerlicher Regelung
in einen
Sammelposten eingestellt und linear über 5
Jahres abgeschrieben; während in den Vorjahren bis
2007 eine Sofortabschreibung erfolgte.
Diese Änderung hat jedoch keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft. Die
Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel fortgeführt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte (Waren) werden zu Anschaffungskosten
unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten,
vermindert um die angemessenen Wertberichtigungen angesetzt
und
sind innerhalb eines Jahres fällig.
Die Bilanzierung der Wertpapiere des
Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten,
gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder
Marktpreis am Geschäftsjahresende.
Flüssige Mittel sind zu Nominalwerten angesetzt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital beträgt €
25.000,00.
Die Stammeinlagen sind voll einbezahlt.
Rückstellungen
Die Bemessung der übrigen Rückstellungen
erfolgt in der gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2
HGB und § 249 Abs. 1 HGB zulässigen Höhe;
sie umfassen alle nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
Alle Verbindlichkeiten sind innerhalb ein bis
fünf Jahre fällig.
Rückstellungen
Bei Bildung der sonstigen Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer ist Herr Gernot Kreutzer. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt
die Angabe der Gesamtbezüge des
Geschäftsführers.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2011
festgestellt.
|