Textilhaus
Lorenzen GmbH
Kellenhusen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
112.449,73 |
105.853,12 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.449,73 |
105.853,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
112.450,73 |
105.854,12 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
95.744,73 |
89.258,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
79.000,00 |
79.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
15.306,47 |
20.048,36 |
| IV.
Jahresüberschuss |
6.486,61 |
4.741,89 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
14.000,00 |
14.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
1.886,00 |
2.084,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
820,00 |
512,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
820,00 |
512,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
112.450,73 |
105.854,12 |
Anhang
Textilhaus Lorenzen GmbH
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.2007
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Textilhaus Lorenzen GmbH
wurde nach den Gliederungsvorschriften des
Bilanzrichtliniengesetzes für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 266 ff. HGB)
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt (§ 275 Abs.1
HGB). Die Gesellschaft ist nicht prüfungspflichtig
gemäß § 316 HGB.
Für die Offenlegung wurde die verkürzte
Bilanz gem. § 266 Abs.1 HGB aufgestellt.
Es wurde von den größenabhängigen
Erleichterungen für Bilanz und Anhang gem.
§§ 274a, 288 HGB Gebrauch gemacht. Auf die
Vorschrift des § 326 HGB in Bezug auf die Gewinn- und
Verlustrechnung wird hingewiesen.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze angewandt:
1. Die Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der abnutzungsbedingten
Abschreibung angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich
zulässigen Zeiträume linear vorgenommen
(§§ 253, 254 HGB).
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden jeweils zum Nennwert
bilanziert.
3. Rückstellungen sind in Höhe des Betrags
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. Die Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten (§ 252 Abs.1 Nr.4 HGB).
4. Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs.1 Satz 2
HGB).
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Der am Bilanzstichtag ausgewiesene Bestand des
Sachanlagevermögens ist in einer mir der
Finanzbuchhaltung übereinstimmenden Anlagekartei
erfasst.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Es handelt sich um kurzfristige Forderungen, die mit
dem Nennwert bewertet sind.
3. Gezeichnetes Kapital
Das Stammkapital entfällt auf folgenden
Gesellschafter:
Dieter Lorenzen, Amselweg 4, 23746
Kellenhusen
€ 25.564,59
4. Kapitalrücklage
Es besteht eine Kapitalrücklage in Höhe von
€ 79.000,00.
5. Jahresüberschuss/Verlustvortrag
Der Jahresüberschuss beträgt € 6486,61
Der Verlustvortrag auf den 01.01.2008 beträgt
€ 8.819,86.
6. Sonderposten mit Rücklageanteil
Es besteht ein Sonderposten mit
Rücklageanteil gem. § 7g Abs. 3 EStG
i.V.m. § 254 HGB.
7. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen:
- Kosten für die Erstellung des
Jahresabschlusses und der betrieblichen
Steuererklärungen.
8. Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt
€ 0,--.
D. Sonstiges
Zum Geschäftsführer war im Abschlussjahr
bestellt:
Volker Lorenzen, Birkenweg 18, 23746 Kellenhusen.
Lübeck, den 25.03.2008
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