Mc & Mc
Properties GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
886.551,98 |
902.243,98 |
| I.
Sachanlagen |
886.551,98 |
902.243,98 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.923,34 |
9.923,34 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.923,34 |
9.923,34 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
91.430,90 |
74.497,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
987.906,22 |
986.665,14 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
116.430,90 |
99.497,82 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
91.430,90 |
74.497,82 |
| B.
Rückstellungen |
3.030,00 |
2.930,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
984.876,22 |
983.735,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
987.906,22 |
986.665,14 |
Anhang
I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften
sowie die möglichen Wahlrechte nach Steuerrecht und
Handelsrecht werden unter Berücksichtigung des
für den Jahresabschluss ab 2010 zwingenden BilMoG
unter Berücksichtigung der Übergangsregelungen
für die Handelsbilanz so angewendet, dass
grundsätzlich eine weitestgehende Übereinstimmung
zwischen Steuerbilanz und Handelsbilanz bestehen bleibt.
Dabei werden die steuerlichen Wahlrechte nach § 5
Abs.1 EStG nicht wahrgenommen. Soweit Abweichungen zur
Steuerbilanz zu berücksichtigen sind, wird dies bei
den einzelnen Bilanzposten erläutert.
a) Bilanzierungsmethoden und Darstellungsmethoden
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden
nach den Vorschriften der §§ 242 ff.,
§§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die GmbH als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Es werden die
Erleichterungen des § 266 Abs. 1 HGB (verkürzte
Bilanz), des § 268 Abs. 1 HGB (nur Bilanzgewinn) und
des § 274 a HGB (u.a. kein Anlagengitter) für die
Bilanz in Anspruch genommen. Hinsichtlich des Anhangs
werden die Angaben gemäß § 286 HGB (u.a.
keine Gesamtbezüge) unterlassen sowie die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 288 HGB in Anspruch genommen. Bei der Offenlegung
werden die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch
genommen (nur Bilanz und Anhang, Anhang ohne Angaben zur
Gewinn- und Verlustrechnung). Angaben zur
Ergebnisverwendung werden nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB
nicht gemacht.
b) Bewertungsmethoden
Das Unternehmen ist bilanziell überschuldet mit
einem Betrag von 91.430,90 Euro. Die Bewertung erfolgte zu
den Fortführungswerten unter Annahme einer positiven
Zukunftsprognose. Es liegen qualifizierte
Rangrücktrittserklärungen in der Höhe von
229.082,32 Euro vor, so dass unter dieser Annahme
keine rechnerische Überschuldung vorliegt.
1. Anlagevermögen
Sachanlagevermögen
Das Anlagevermögen wird in der Bilanz mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßige
lineare Abschreibung nach § 253 Abs.3 HGB ausgewiesen.
Für die bisher nach steuerlichen Vorschriften
bewerteten Vermögensgegenstände werden die
Wertansätze nach Art. 67 Abs.4 Satz 1 EGHGB
beibehalten und die Abschreibungsmethoden fortgeführt.
Zugänge von geringwertigen Anlagegütern bis
zu 410,00 Euro werden nach § 6 Abs.2 EStG und
der handelsrechtlich zulässigen Vereinfachungsregelung
in voller Höhe abgeschrieben. Die nach § 6 Abs.2a
EStG bisher gebildeten Sammelposten werden auch in der
Handelsbilanz wegen ihrer insgesamt untergeordneten
Bedeutung fortgeschrieben.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich nach
dem Nominalwert bewertet. Allen risikobehafteten Posten
wird durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine
Kreditrisiko ist, soweit vorhanden, durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Forderungen sind alle innerhalb eines Jahres
fällig bis auf sonstige Vermögensgegenstände
von 9.923,34 Euro, die beu Auszug der jeweiligen Mieter
fällig sind.
3. Steuer- und sonstige Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den
handelsrechtlichen Vorschriften in Höhe des Betrages
gebildet und bewertet, mit dem die Gesellschaft
voraussichtlich in Anspruch genommen werden wird. Sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
4. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt worden.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines
Jahres fällig bis auf Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von 752.000,00 die innerhalb
von 10 Jahren fällig sind.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte zu Lasten der
Gesellschaft gesichert sind, beträgt 752.000,00
€. Es handelt sich z.B. um Grundschulden,
Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen.
II. Sonstige Angaben
Geschäftsführer im Kalenderjahr waren:
Donall Mc Cormack, Kaufmann
John Francis Mc Laughlin, Kaufmann
Die Gesellschafter haben der Gesellschaft zum
Abschlussstichtag Darlehen gewährt
in Höhe von 229.082,32 Euro.
Galway/ Irland, 08.12.2014
gezeichnet durch: Donall Mc Cormack und John Francis
Mc Laughlin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2014 festgestellt.
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