AIRE Eastside Areal Beteiligungs GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Lang seit 24.8.2001 | Geschäftsführer |
Dierk Zimmermann seit 24.8.2001 | Geschäftsführer |
Beatrice Inge Tengelmann seit 24.8.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 46.44% | |
| 46.44% | |
| 3.50% |
| Name | Anteil |
|---|---|
bplusd agenturgruppe GmbHEigenbeteiligung | 0.12% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
bplusd agenturgruppe GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die bplusd agenturgruppe GmbH hat ihren Sitz in
Köln und ist eingetragen in das Handelsregister beim
Amtsgericht Köln unter der Nummer 16819.
Der Anhang bezieht sich auf das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022.
Die bplusd agenturgruppe GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die
Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des HGB. Die Gliederung der Bilanz entspricht
§ 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach
dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen grundsätzlich nicht mit
Erträgen verrechnet. Auf unsere Ausführungen zur
Saldierung von Pensionsrückstellungen mit
Deckungsvermögen wird hingewiesen.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der
Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind. Angaben, die wahlweise in der
Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis 250,00 EUR wurden in analoger Anwendung des § 6
Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung vollständig
abgeschrieben. Selbständig nutzbare Anlagegüter
mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 EUR und 1.000,00 EUR
wurden in analoger Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG in
einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre
abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die
Rückdeckungsversicherungsansprüche aus
Lebensversicherungen und die Wertpapiere des
Anlagevermögens wurden bei Vorliegen einer
Verpfändung zu Gunsten des Berechtigten mit den
jeweiligen Pensionsverpflichtungen saldiert. Der Ansatz der
saldierten Wertpapiere erfolgte gemäß § 253
Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt und unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Kassenbestände und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen
angesetzt.
Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital umfasst das voll eingezahlte
Stammkapital der Gesellschaft und beträgt 500.000,00
EUR. Die eigenen Anteile im Nennbetrag von 500,00 EUR
wurden gemäß § 272 Abs. 1 HGB offen von dem
Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Berechnung wurde mit Hilfe der Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck und nach dem BilMoG mit 1,78 %
zum 31. Dezember 2022 (von der Deutschen Bundesbank nach
Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung
mit 10-Jahresdurchschnitt ermittelter Zins: Stand Dezember
2022) durchgeführt. Es wurde eine Rentendynamik von
1,5 % unterstellt. Unter Anwendung des Artikels 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB erfolgt eine ratierliche Auflösung des
Unterschiedsbetrages in Höhe von insgesamt 744.152,00
EUR über 15 Jahre. Zum 31. Dezember 2022 beläuft
sich der Unterschiedsbetrag noch auf 93.660,00 EUR. Nach
Saldierung mit dem Deckungsvermögen gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 2.734.488,44
EUR ergibt sich zum 31. Dezember 2022 eine noch
auszuweisende Pensionsrückstellung in Höhe von
1.582.297,56 EUR. Hierbei wurde der Verzicht von
Pensionsberechtigten auf Teile der Pensionszusage
berücksichtigt. Bei Berücksichtigung der
Richttafeln 2018 G mit einem 7-jahresdurchschnittlichen
Zinssatz von 1,44 % der Deutschen Bundesbank würde
sich zum 31. Dezember 2022 vor Saldierung des
Deckungsvermögens eine Pensionsrückstellung in
Höhe von 4.655.014,00 EUR ergeben. Der sich somit
ergebende Mehrbetrag in Höhe von 244.568,00 EUR
unterliegt der Ausschüttungssperre. Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlichen
Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Erstellung eines Anlagenspiegels ist
zulässigerweise unterblieben (§ 288 Abs. 1 Nr. 1
HGB).
I. Beteiligungen
Die Gesellschaft hält Beteiligungen an folgenden
Gesellschaften:
II. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag keine.
III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
In der Position sonstige Vermögensgegenstände
bzw. sonstige Verbindlichkeiten bestehen die nachfolgenden
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern:
Sachverhalte Betrag
Forderungen 520.000,00 EUR
Verbindlichkeiten 0,00 EUR
IV. Ausschüttungsgesperrte Beträge
Im Geschäftsjahr 2015 hat sich die Gesellschaft
entschieden, die ausschüttungsgesperrten Beträge
insgesamt in den Gewinnrücklagen auszuweisen. Zum
Vorbilanzstichtag betrug der ausschüttungsgesperrte
Betrag 1.368.280,49 EUR. Zusammen mit der Anpassung des
laufenden Geschäftsjahres 2022 in Höhe von
510.29,21 EUR ergeben sich ausschüttungsgesperrte
Gewinnrücklagen in Höhe von 857.990,28 EUR.
Hiervon resultieren 613.422,28 EUR aus der
Zeitwertbewertung des Deckungsvermögens und 244.568,00
EUR aus der Berechnung der Pensionsrückstellungen auf
der Basis eines 10-Jahresdurchschnittszinses anstatt eines
7-Jahresdurchschnittszinses.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Zinsen und ähnliche Erträge enthalten
Zinserträge aus der Abzinsung von Rückstellungen
in Höhe von 0,00 EUR. Die Zinsen und ähnlichen
Aufwendungen enthalten Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung
von Rückstellungen in Höhe von 61.547,00 EUR.
Die GuV-Position der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen enthält Aufwendungen von
außergewöhnlicher Größenordnung in
Höhe von 47 TEUR aufgrund von Aufwendungen für
Pensionsrückstellungen gemäß Artikel 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB.
5. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag
Seit Januar 2020 breitet sich in Deutschland
überregional das sogenannte Coronavirus aus. Die
Einschätzung der konkreten Auswirkung auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2022 ist nicht
hinreichend verlässlich möglich. Eine weitere
negative Veränderung der Auftragslage gegenüber
dem Vorjahr hat sich nicht ergeben.
6. Sonstige Angaben
6.1 Geschäftsführung
Außer den Geschäftsführern waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft wie
folgt geführt:
―Beatrice Tengelmann, Köln,
―Dierk Zimmermann, Köln,
―Andreas Rappard, Köln (bis 11.05.2023).
6.2 Mitarbeiter der Gesellschaft
Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 6,5 Mitarbeiter
beschäftigt.
6.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat keinen Mietvertrag über
Büroräumlichkeiten mehr abgeschlossen. Der
Mietaufwand im Geschäftsjahr 2022 betrug 0 EUR
(Vorjahr: 445 TEUR). Im Rahmen von Untermietverträgen
erfolgte im Vorjahr noch teilweise eine Weiterbelastung an
andere Gesellschaften der bplusd-Gruppe.
6.4 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt 309.659,05 EUR. Nach
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen in Höhe von
510.290,21 EUR, ergibt sich im laufenden Jahr ein Gewinn in
Höhe von 200.631,16 EUR.
Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages in
Höhe von 323.305,02 EUR ergibt sich ein Verlustvortrag
in Höhe von 122.673,86 EUR, der auf neue Rechnung
vorgetragen wird.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Köln, den 5. Mai 2023
gez. Beatrice Tengelmann gez. Dierk Zimmermann
gez. Andreas Rappard
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 19. Dezember 2023
Köln, den 05. Mai 2023 gez. Beatrice Tengelmann, gez. Dierk Zimmermann, gez. Andreas Rappard Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. Dezember 2023 |
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