Stammdaten

Register
Amtsgericht Paderborn HRB 9173
Vorher
MaKro UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
6.3.2009
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
Vermittlung von VIP-Kunden für Kraftfahrzeuge jedweder Art und damit zusammenhängende Geschäfte. Der Handel und die Vermietung von Fahrzeugen aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MaKro GmbH

Paderborn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

AKTIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 17.533,00 1.033,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 524.078,47 31.349,38
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 8.066,00 EUR (Vorjahr: 15.665,99 EUR)
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 8.736,59 26.093,96
550.348,06 58.476,34

PASSIVA

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 500,00 500,00
II. Gesetzliche Rücklage 24.500,00 7.643,80
III. Bilanzgewinn 75.196,78 22.931,40
100.196,78 31.075,20
B. Rückstellungen 42.336,09 13.135,35
C. Verbindlichkeiten 407.815,19 14.265,79
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 7.815,19 EUR (Vorjahr: 14.265,79 EUR)
550.348,06 58.476,34

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft & Co. gemäß § 264 a Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Gesellschaften gemäß §§ 274 a, 276, 288 und 326 HGB vollständig Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 unter Berücksichtigung der Übergangsvorschriften der Artikel 66 und 67 des EGHGB aufgestellt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB sind § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB (Bewertungsstetigkeit), § 265 Abs. 1 HGB (Form der Darstellung) und § 284 HGB Abs. 2 Nr. 3 HGB (Angabepflichten im Anhang bei Abweichungen von der Bilanzierungs- und Bewertungsstetigkeit) im Jahr der erstmaligen Anwendung des HGB i. d. F. des BilMoG nicht anzuwenden. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen erfolgte gemäß Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht. Durch die erstmalige Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften in der Fassung des BilMoG ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen somit eingeschränkt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf betriebliche Erfahrungen abgestellt.

Bewegliche Anlagegüter werden entsprechend dem prognostizierten Nutzungsverlauf degressiv oder linear abgeschrieben. Von der degressiven auf die lineare Abschreibung wird übergegangen, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Die Abschreibungen der beweglichen Anlagegüter erfolgt grundsätzlich in Übereinstimmung mit den planmäßigen steuerlichen Abschreibungen, sofern der prognostizierte Nutzungsverlauf dem nicht entgegensteht.

Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten von unter 410,00 EUR, die ab dem 1.1.2010 angeschafft wurden, werden im Zugangsjahr in vollem Umfang abgeschrieben.

2. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind solche mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 8.066 EUR enthalten. Die übrigen Forderungen haben sämtlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

3. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem Barwert bewertet.

4. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Nennbeträgen bzw. den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten über fünf Jahre liegen nicht vor. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalte und Sonderformen dieser Kreditsicherung - z. B. verlängerter Eigentumsvorbehalt - gesichert.

III. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführer der UG ist Herr Markus Krösche, Paderborn.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

2. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen (wie im Vorjahr) nicht vor.

 

Paderborn, 4. November 2011

Markus Krösche, Geschäftsführer

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 4. November 2011 wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2010 festgestellt.

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