Stammdaten

Register
Amtsgericht Nürnberg HRB 29256
Vorher
PP - Finanzpartner UG (haftungsbeschränkt)SF - Finanzpartner UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
9.1.2013
Branche
Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Alle anderen Finanzdienstleistungen a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die betriebswirtschaftliche und finanzielle Unternehmensberatung, die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, die Vermittlung des Abschlusses von den Verträgen über a. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume b. Darlehen sowie die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GewO. Die Rechtsberatung ist ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Walter Langheldt
seit 7.4.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Walter Langheldt
Reuthlehenstraße 47, 91056 Erlangen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

SF-Finanzpartner GmbH

Nürnberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Umlaufvermögen 8.181,03 20.252,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 8.181,03 20.252,06

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 7.781,03 19.852,06
Bilanzsumme, Summe Passiva 8.181,03 20.252,06

Anhang

1. Vermögensgegenstände

Die Vermögensgegenstände wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

2. Anlagevermögen

Beim Anlagenvermögen wurde gem. § 253 HGB planmäßige Abschreibung nach der betrieblichen Nutzungsdauer und unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde grundsätzlich linear abgeschrieben.

Ansatz, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und Abschreibungsmethohen entsprechen den Vorjahren.

Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs.1 EStG wurden im Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen.

Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs.2 Satz 3 HGB waren nicht veranlasst.

3. Umlaufvermögen

Soweit bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen nichts vermerkt ist, beträgt die Laufzeit weniger als 1 Jahr.

Pauschal- und Einzelwertberichtigungen waren im Berichtsjahr nicht notwendig, da keine Forderungen mehr zum Wirtschaftsjahrende bestanden hatten.

Abschreibungen im Umlaufvermögen gem. § 253 Abs.3 HGB waren nur in Höhe der vorgenommenen und in der Gewinn- und Verlustrechnung bei Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens ausgewiesenen Höhe veranlasst.

4. Rückstellungen

Rückstellungen wurden gem. §§ 249 und 253 Abs.1 HGB für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Rückstellungen für Stornoprovisionen aus Lebensversicherungen waren nicht zu bilden, da keine ratierlichen Provisionsansprüche bestehen.

5. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs.1 HGB mit dem Rückzahlungsbetrag erfasst. Soweit nichts anderes vermerkt, sind alle Verbindlichkeiten innerhalb eines Jahres zur Rückzahlung fällig.

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS

1. Gliederung, Gewinn- und Verlustrechnung, Allgemeines

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) und der Satzung.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs.2 HGB gewählt.

Der vorstehenden Kontennachweis und das Anlagevermögen ergeben einen detaillierten Einblick in die einzelnen Positionen des Jahresabschlusses.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

3. Pfandrechte oder ähnliche Rechte

Pfandrechte oder ähnliche Rechte für Verbindlichkeiten wurden nicht bestellt.

4. Bürgschaften und andere Haftungsverhältnisse

Nach Auskunft des Geschäftsführers und der Unterlagen bestanden zum Stichtag keine Bürgschaften oder andere Haftungsverhältnisse im Sinne des § 268 Abs. 7 HGB für Verbindlichkeiten Dritter.

5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach den Unterlagen und der Auskunft der Geschäftsführer bestehen zum Bilanzstichtag keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB.

6. Geschäftsführer

Alleiniger Geschäftsführer der Berichtsfirma ist Herr Peter Mark, Neumarkt i.d. OPf.

Sie ist einzelvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 BGB befreit.

7. Anmerkungen

Die Firma wurde als PP-Finanzpartner UG gegründet, anschließend auf SF-Finanzpartner UG umbenannt. Im Jahr 2014 erfolgte die Umwandlung in die SF-Finanzpartner GmbH.

sonstige Berichtsbestandteile

keine Angaben

 

Nürnberg, den 06.02.2016

gez. Peter Mark, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 06.02.2016 festgestellt.

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