1 - A -
Automobile GmbH
Mühlenbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.993,00 |
113.611,00 |
| I.
Sachanlagen |
107.993,00 |
113.611,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.425.065,82 |
3.698.962,84 |
| I.
Vorräte |
4.308.656,72 |
3.631.810,09 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.108,42 |
52.289,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.300,68 |
14.863,58 |
| Aktiva |
4.533.058,82 |
3.812.573,84 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.481.284,33 |
2.499.557,27 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.854.557,27 |
1.599.078,45 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
398.272,94 |
-875.478,82 |
| B.
Rückstellungen |
173.931,06 |
316.065,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.877.843,43 |
996.951,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.877.843,43 |
996.951,27 |
| Passiva |
4.533.058,82 |
3.812.573,84 |
Anhang
GLIEDERUNG
1. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
3. sonstige Pflichtangaben
1. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Firma
1-A-Automobile GmbH wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des
Gesellschaftsvertrages zu beachten.
Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des
Jahresabschlusses entsprechen den
Vorjahresgrundsätzen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt ihre Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmoder-nisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die im Vorjahresabschluß angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz
Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist dem beigefügten
Anlagenspiegel aus der Bilanz zu entnehmen.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, höchstens aber zum
beizulegenden Zeitwert, bewertet. Die
Abschreibungszeiträume wurden entsprechend der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer auf Grundlage der
Einschätzung der Geschäftsführung
festgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen grundsätzlich linear pro rata temporis
über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Die gültigen Bestimmungen bezüglich der
Behandlung von geringwertigen
Wirtschaftsgütern wurden angewendet, d.h.
bewegliche eigenständige
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit einem Anschaffungswert von €
150,00 bis € 1.000,00 wurden in einem GWG
Sammelposten im Zugangsjahr aktiviert und über einen
Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
Anschaffungen von Wirtschaftsgütern mit einem
Nettowert bis zu € 150,00 wurden in voller Höhe
als Betriebsausgaben verbucht.
Bei den
Vorräten erfolgte die Ermittlung des
Bilanzansatzes im Fahrzeugbestand auf der Basis der
Anschaffungskosten. Im Geschäftsjahr wurden
zusätzliche Abschreibungen auf Grund Preissenkungen in
Höhe von T€ 306 vorgenommen. Die geleisteten
Anzahlungen wurden nominel ausgewiesen.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nominalwert angesetzt. Eine OPOS-Liste wurde entsprechend
bearbeitet. Wertberichtigungen sind nicht vorgenommen
worden.
Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen
nur in sehr geringen Umfang.
Die
liquiden Mittel setzten sich im Berichtsjahr aus dem
Kassenvermögen zusammen.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbind-lichkeiten und sind ebenfalls
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 l 2 HGB).
Die
erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden zum
Nominalbetrag angesetzt und haben eine Laufzeit von unter
einem Jahr.
Bei den
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen Sicherheiten in Form von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten.
Die
sonstigen Verbindlichkeiten stellen eine eventuelle
Rückzahlungsver-bindlichkeit für erhaltene
Coronaleistungen dar.
Gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG bestehen zum
31. Dezember 2023 keine
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(Vj. T€ 0).
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren bestehen keine.
3. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
2023 war Herr Björn Kiefer als
Geschäftsführer der Berichtsfirma bestellt.
Das Geschäftsjahr schloss mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 398.272,94 ab. Es
wird vorgeschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung
vorzutragen.
Mühlenbach, den 03. Dezember 2024
...............................................................
1-A-Automobile GmbH
Geschäftsführer Björn Kiefer
sonstige Berichtsbestandteile
Mühlenbach, den
03.12.2024
gez.
Björn Kiefer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
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