Arguntech GmbHLiquidiert

28879 Grasberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRB 201826
Vorher
sunblu GmbH
Eingetragen
25.8.2006
Branche
Wärme- und KältehandelHerstellung von TurbinenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Beratung und Projektierung von Wind- und Wasserenergie sowie der Handel mit im Zusammenhang dieser Energien stehenden Komponenten

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Arguntech GmbH

(vormals: sunblu GmbH)

Lilienthal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 52.683,31 54.628,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.683,31 54.271,86
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 0,00 356,29
Bilanzsumme, Summe Aktiva 52.686,31 54.631,15

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 35.545,52 39.389,45
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.545,52 -112.066,95
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 126.456,40
B. Rückstellungen 10.218,93 6.375,00
C. Verbindlichkeiten 6.921,86 8.866,70
Bilanzsumme, Summe Passiva 52.686,31 54.631,15

Anhang

für das Geschäftsjahr 31.12.2010

Allgemeine Angaben

Grundlagen der Rechungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Arguntech GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Grundlagen der Währungsumrechung

Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Der Ansatz von Beteiligungen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Sonstige Angaben

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Lilienthal, den 06.03.2012

....................Martin Siebert......................................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 6.3.2012.

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