Klostermalz Wirth GmbH
Brauhofgasse 10, 91056 Erlangen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dipl.-Kfm. Bergler, Stephan Dipl.-Braumeister seit 23.10.2002 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Klostermalz Wirth Gesellschaft mit beschränkter HaftungErlangenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018Bilanz
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertungsstetigkeit wurde im Berichtsjahr fortgeführt. A K T I V A Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Die Vorräte, wurden mit dem gewogenen Durchschnitt der Anschaffungskosten bewertet. Sofern die Marktpreise am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die halbfertigen Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ordnungsgemäß eingestellt und zum Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Die flüssigen Mittel sind unbefristet angelegt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden monatsgenau abgegrenzt. P A S S I V A Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von 512.936,40 Euro (inkl. BP-Anpassung 4.361,90 Euro) enthalten (§ 268 Abs. 1, Satz 2 HGB). Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach der PUC-Methode bzw. nach dem modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen nach Saldierung 208.780,86 Euro. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. Gemäß § 268 Abs. 5 i.V. mit § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB und § 285 Nr. 1a HGB ist folgender Ausweis vorzunehmnen:
sonstige Berichtsbestandteile
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