International Internet Trading GmbH
Flensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
607,00 |
666,00 |
| I.
Sachanlagen |
607,00 |
666,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.454,03 |
72.617,42 |
| I.
Vorräte |
23.449,86 |
8.515,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.109,77 |
39.099,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.894,40 |
25.002,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
597,38 |
533,34 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.855,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.658,41 |
94.672,45 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.110,61 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
37.500,00 |
37.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
32.389,39 |
58.355,69 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
20.855,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
4.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
77.547,80 |
90.572,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.658,41 |
94.672,45 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften
(§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen
Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig
an die Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu
€ 410,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben (§ 6 Absatz 2 EStG). Bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert zwischen € 410,00
und € 1.000,00 werden über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
3. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
4. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Forderungen mit dem aktuellen Kurs am
Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag.
5. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag in
€
|
Ausleihung
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
7.903,98
|
Eine Verzinsung erfolgte
vertragsgemäß.
6. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der
teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden
(§ 268 Absatz 1 HGB). In dem Posten "Bilanzverlust" in
Höhe von
€ 32.389,39 ist ein Verlustvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von € 58.355,69 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268
Absatz 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
10. Die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem aktuellen Kurs
am Entstehungstag bzw. dem Devisenmittelkurs am
Abschlussstichtag.
12. Auf die
sonstigen
Verbindlichkeiten wurde ein Rangrücktritt mit
folgendem Inhalt erklärt:
Die Gläubiger treten mit Ansprüchen auf
Rückzahlung der Verbindlichkeiten von jeweils
€ 7.500,00, somit insgesamt €
22.500,00, hinter die Ansprüche aller übrigen
Gläubiger in der Gestalt zurück, dass sie die
Rückzahlung dieser Verbindlichkeiten nur aus einem
künftigen Bilanzgewinn oder aus einem etwaigen
Liquidationsüberschuss verlangen können.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
€ 77.547,80.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahre bestehen nicht.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 90.572,45 und mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren € 0,00.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3
HGB).
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Stefan Schalow. (§ 285 Nr. 10
HGB).
Flensburg, den 22.
Februar 2012
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gez. Stefan Schalow
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.02.2012 festgestellt.
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