MEDAWA
System- und Elementbau GmbH
Überherrn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
421.942,00 |
302.801,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.658,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
420.284,00 |
302.800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.350.946,57 |
4.587.669,63 |
| I.
Vorräte |
2.296.564,00 |
2.391.574,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
448.800,24 |
496.494,64 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.302,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.605.582,33 |
1.699.600,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
42.944,88 |
43.494,70 |
| Aktiva |
5.815.833,45 |
4.933.965,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.879.855,58 |
1.716.710,92 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.091.710,92 |
1.274.629,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
763.144,66 |
417.081,77 |
| B.
Rückstellungen |
970.831,85 |
506.862,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.965.146,02 |
2.710.391,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.893.198,24 |
2.630.119,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.947,78 |
80.272,33 |
| Summe
Passiva |
5.815.833,45 |
4.933.965,33 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1.
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss der MEDAWA System-
und Elementbau GmbH wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
erstellt. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden
beachtet. Es gelten die Vorschriften
für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten
von Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise
in Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, werden ausschließlich im
Anhang aufgeführt.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss der MEDAWA System-
und Elementbau GmbH wurde gemäß
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und
des Gesellschaftsvertrages erstelt. Die
Vorschriften des BilMoG wurden beachtet. Es
gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
2.1.
Anlagevermögen
Die erworbenen
immateriellen Vermögensgegenstände sind
mit den Anschaffungskosten bewertet und wurden,
sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend
ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen
erfolgen nach der linearen Methode.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten angesetzt.
Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen
Methode.
Die Abschreibungen wurden unter Bezug auf die
branchenüblichen Nutzungsdauern
errechnet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,- EUR, die zu einer
selbständigen Nutzung fähig sind
werden im Jahr des Zugangs voll als Aufwand
verrechnet.
2.2.
Umlaufvermögen
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips
bewertet.
Die
Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken mit dem Nominalwert angesetzt.
Die
Guthaben bei den Kreditinstituten sowie die
Kassenbestände sind mit den
Nominalwerten angesetzt.
2.3.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die den
Rechnungsabgrenzungsposten zu Grunde liegenden
Aufwendungen bzw. Erträge sind
zeitanteilig abgegrenzt.
2.4.
Eigenkapital
Das
gezeichnete Kapital enspricht dem Nennbetrag.
2.5.
Rückstellungen
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewisse Verbindlichkeiten.
2.6.
Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1.
Angaben zu Fälligkeiten der Forderungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 122.775,03 EUR sowie die Sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von 326.025,21
EUR haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
3.2.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von 1.091.710,92 EUR einbezogen.
3.3.
Angaben zu Sicherheiten und Fälligkeiten der
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
in Höhe von 5.453,10 EUR, erhaltenen Anzahlungen in
Höhe von 2.504.751,65 EUR die Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 47.375,80 EUR
sowie die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
407.565,47 EUR haben in Höhe von 2.965.146,02 EUR eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen zu
323.126,13 EUR aus Verbindlichkeiten aus Steuern sowie
zu 9.123,12 EUR aus Verbindlichkeiten im Rahmen des
sozialen Sicherheit.
4.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
4.1.
Gesamtkostenverfahren
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4.2.
Außerplanmäßige Abschreibungen nach
§ 253 Abs. 2 Satz 3 HGB
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind außerplanmäßige Abschreibungen
nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB in Höhe von 0,00 EUR
enthalten.
5.
Ergänzende Angaben
5.1.
Organe der Gesellschaft
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Robert Kröpfl
5.2.
Ergebnisverwendung
EUR
Jahresüberschuss 763.144,66
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.091.710,92
Bilanzgewinn 1.854.855,58
sonstige Berichtsbestandteile
Überherrn, den
30.Dezember 2024
gez.
Roerbt Kröpfl
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024
festgestellt.
|