Feranova
GmbH
Westerkappeln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
474.492,66 |
220.140,74 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
418.873,66 |
170.882,74 |
| II.
Sachanlagen |
30.618,00 |
23.008,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.001,00 |
26.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
674.050,32 |
548.410,70 |
| I.
Vorräte |
291.763,40 |
147.781,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
378.511,73 |
368.278,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.380,00 |
2.380,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.775,19 |
32.350,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.323,30 |
2.678,54 |
| D.
Aktive latente Steuern |
266.175,50 |
181.007,40 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
380.821,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.422.041,78 |
1.333.058,92 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
196.451,15 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
41.971,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
983.029,00 |
0,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
123.109,17 |
123.109,17 |
| IV.
Bilanzverlust |
951.658,02 |
528.930,71 |
| davon
Verlustvortrag |
528.930,71 |
389.296,95 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
380.821,54 |
| B.
Einlagen stiller Gesellschafter |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| C.
Rückstellungen |
34.533,83 |
31.631,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
191.056,80 |
301.427,92 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
191.056,80 |
301.427,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.422.041,78 |
1.333.058,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben zur Aufstellung
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Anhanges sind die
Erleichterungen gem. §§ 274a, 288 HGB teilweise
in Anspruch genommen.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
nach § 326 HGB herangezogen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des HGB (§§ 238 bis
263 HGB) sowie den besonderen Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 289 HGB). Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten wurde nach
den Vorgaben der §§ 252 bis 256a HGB vorgenommen.
Es wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen zur
Erfüllung erforderlich sein werden.
Dem Prinzip der Bewertungsstetigkeit wurde Rechnung
getragen. Abweichend vom Vorjahr wird ein unter den
Beteiligungen ausgewiesenes verbundenes Unternehmen nunmehr
als verbundenes Unternehmen ausgewiesen. Die im Vorjahr
unter den Waren ausgewiesenen Materialien werden nunmehr
unter den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ausgewiesen. Das
Vorjahr wurde entsprechend angepasst.
Die Bilanzerstellung erfolgt nach Verwendung des
Jahresergebnisses.
Aktivseite der Bilanz
Die Gegenstände des Anlagevermögens, die
keiner üblichen Abnutzung unterliegen, sind mit ihren
Anschaffungs-/Herstellungskosten bewertet. Bei den
Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, sind die
Anschaffungs-/Herstellungskosten um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungsbeträge
werden anhand der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
jeweiligen Vermögensgegenstände ermittelt. Im
Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung pro rata
temporis.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung
unterliegen - um planmäßige lineare
Abschreibungen vermindert.
Die selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden mit den
Entwicklungskosten angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar -
um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
(Anschaffungskosten bis 410,00 Euro) - soweit in 2011
zugegangen - wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
in voller Höhe abgeschrieben.
Ein Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten in Höhe von 150,01 Euro bis
1.000,00 Euro wurde nicht gebildet. Der Sammelposten aus
2009 bleibt bestehen und wird entsprechend seiner Laufzeit
weiter abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskoste
angesetzt und bewertet bzw. mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist
zu den jeweiligen Einstandspreisen unter Beachtung des
Niederstwertprinzips erfolgt.
Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten,
bestehend aus Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten,
Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie
Sondereinzelkosten der Fertigung bewertet worden.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände ist zum Nennwert erfolgt.
Alle erkennbaren Risiken zum Bilanzstichtag sind
durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf (Die Vorjahreswerte sind kursiv
ausgewiesen):
|
Bis 1 Jahr
|
Über 1 Jahr
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
378.511,73
|
0,00
|
378.511,73
|
|
368.278,78
|
0,00
|
368.278,78
|
Die flüssigen Mittel entsprechen den
Nominalwerten.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
gemäß § 250 Abs. 1 HGB angesetzt.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden
allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Erfüllung erforderlich sein wird.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
bilanziert.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind
gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (die
Vorjahreswerte sind kursiv ausgewiesen):
|
Bis 1 Jahr
|
> 1 bis 5 Jahre
|
Über 5 Jahre
|
Gesamt
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
191.056,80
|
0,00
|
0,00
|
191.056,80
|
|
301.427,92
|
0,00
|
0,00
|
301.427,92
|
- davon aus Steuern
|
20.623,37
|
0,00
|
0,00
|
20.623,37
|
|
19.923,18
|
0,00
|
0,00
|
19.923,18
|
- davon im Rahmen
sozialer Sicherheit
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Zusätzliche Angaben
Entwicklungskosten
Der Gesamtbetrag der Entwicklungskosten betrug im
Geschäftsjahr 245.628,92 Euro, davon wurden 245.628,92
Euro als selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
aktiviert.
Unternehmen, von denen die Kapitalgesellschaft
mindestens den fünften Teil der Anteile besitzt
Name
|
Sitz
|
Anteil am
Kapital in %
|
Eigenkapital zum
31.12.2011 in Euro
|
Jahresüberschuss 2011 in Euro
|
Feranova Service GmbH
|
Westerkappeln
|
100%
|
8.433,25
|
954,97
|
S & S Solar Power
SRL *
|
Italien
|
50%
|
k. A.
|
k. A.
|
* Für die S & S Solar Power SRL lag zum
Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschluss zum 31.12.2011
nicht vor. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.
Latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz.
Die latenten Steuern beruhen auf nachfolgenden
Differenzen:
Bilanzposition
|
Handelsbilanz
|
Steuerbilanz
|
Differenz
|
Immaterielle
Vermögensgegenstände
|
418.873,66 €
|
4.614,00 €
|
414.259,66 €
|
Sonstige
Rückstellungen
|
34.533,00 €
|
36.423,00 €
|
-1.890,00 €
|
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem
Steuersatz in Höhe von 29,35 %.
Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von
TEuro 1.288 für Körperschaftsteuer und TEuro
1.357 für Gewerbesteuer wurden bei der Berechnung
aktiver latenter Steuern berücksichtigt.
Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten
Steuern saldiert.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro
680.435,16.
Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtbetrag wie
folgt:
Gesamtbetrag gemäß
Ausschüttungssperre
|
Euro
|
Aktivierung selbst
geschaffener immaterieller
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens
|
414.259,66
|
Aktivierung latenter
Steuern
|
266.175,50
|
Aktivierung von
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
0
|
Gesamtbetrag
|
680.435,16
|
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro 422.727,31.
Auf neue Rechnung werden Euro -422.727,31
vorgetragen.
Geschäftsführung
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren folgende
Personen in den genannten Zeiträumen als
Geschäftsführer bestellt:
Serkan Kadi, Dipl.-Physiker, für den Zeitraum
01.01.2011 - 31.12.2011.
Bezüglich der Bezüge der
Geschäftsführung wird von § 286 Abs. 4 HGB
Gebrauch gemacht.
Feranova GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer
gez. Serkan Kadi
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2012 festgestellt.
|