Grundstücksgesellschaft Diel & Wirth eGbR
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefanie Niebling seit 16.3.2023 | Prokura |
Helene, geb. Fischer Diel seit 16.3.2023 | Geschäftsführer |
Alexander Wirth seit 6.12.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Schaefer GmbHBingen am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2023
1. allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma Elektro Schaefer GmbH mit Sitz in 55411 Bingen
am Rhein ist im Handelsregister der Stadt Mainz unter HRB
23400 eingetragen.
Der Jahresabschluss der Firma Elektro Schaefer GmbH,
Wilhelmstr. 7, 55411 Bingen, eingetragen im Handelsregister
der Stadt Mainz unter HRB23400 für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) unter Anwendung der
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Absatz 1 HGB, da die Kriterien des
§ 267 Abs. 1 HGB an zwei aufeinander folgenden
Bilanzstichtagen nicht überschritten sind.
Die größenabhängigen Erleichterungen
gemäß §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB
wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde entsprechend dem Wahlrecht des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten wurde nach den
handelsrechtlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung vorgenommen.
2.1. Bewertungsmethoden Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände sind mit den
Anschaffungskosten angesetzt, vermindert um die auch
steuerlich zulässigen Abschreibungen.
Das Sachanlagevermögen - Vermögenswerte mit
einem Netto-Anschaffungswert über 800 € - wird zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, vermindert
um lineare Abschreibung über die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Anlehnung an die
steuerlichen AfA-Tabellen. Wirtschaftsgüter mit einem
Netto-Anschaffungswert von bis zu 800 € werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und der Warenbestand
werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
zuzüglich Nebenkosten bewertet.
Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Einzelkosten
zuzüglich angemessener Teile der notwendigen
Materialgemeinkosten, der notwendigen
Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des
Anlagevermögens, soweit er durch die Fertigung
veranlasst ist, bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung von Pauschalwertberichtigungen zum
Nennwert bilanziert, wobei die Pauschalwertberichtigungen
nach Erfahrungswerten der letzten Jahre gebildet werden und
aktivisch abgesetzt werden.
Die liquiden Mittel sind mit den Nominalbeträgen
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten dient der
periodengerechten Abgrenzung von Aufwendungen.
Es werden aktive latente Steuern in Höhe von
94.331,70 € ( Vorjahr 91.894,50 € ) ausgewiesen.
Es wurde dabei von einem Steuersatz von 30% ausgegangen.
2.2. Bewertungsmethoden Passiva
Die Ermittlung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt in
Höhe des Erfüllungsbetrags gemäß
BilMoG mittels der Projected-Unit-Credit-Methode auf Basis
der Heubeck-Richttafeln RT2018G und unter Zugrundelegung
eines Zinssatzes von 1,82 % sowie eines Rententrends von
2,0 % p.a.. Der Unterschiedsbetrag wurde in voller
Höhe zugeführt. Im Rahmen des Saldierungsgebots
werden die verpfändeten
Rückdeckungsversicherungen mit ihrem Zeitwert
berücksichtigt. Es besteht eine
Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB in
Höhe von 9.669,00 €
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen in angemessener
Weise zum Bilanzstichtag erkennbare Risiken und ungewisse
Verpflichtungen und sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
3. Angaben zur GuV
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet.
4. sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres waren Herr
Alexander Wirth, Waldalgesheim und Frau Helene Diel,
Waldalgesheim jeweils einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer der Gesellschaft. Sie üben
diese Tätigkeit hauptberuflich aus. Alle
Geschäftsführer sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 23 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Bingen, den 04. September 2024 gez. Alexander Wirth Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04. September 2024 |
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