Stammdaten

Register
Amtsgericht Aschaffenburg HRB 7862
Eingetragen
11.4.2000
Branche
Großhandel mit Altmaterialien und ReststoffenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Gegenstand
der Handel mit wiederverwertbaren Waren aller Art, insbesondere Kunststoffen, weiterhin Entsorgungsdienstleistungen sowie Firmenberatungen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Birgit Wolf
Schubertstraße 19, 63791 Karlstein-Dettingen
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATA GmbH

Karlstein

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009

BILANZ zum 31. Dezember 2009

ATA GmbH 63791 Karlstein

AKTIVA

  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen    
Sachanlagen 8.673,00 12.529,00
B. Umlaufvermögen    
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.140,52 56.445,95
II. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 295,15 283,39
  85.108,67 69.258,34

PASSIVA

   
  31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital    
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 26.000,00
II. Verlustvortrag 13.110,07 14.666,90
III. Jahresüberschuss 0,00 1.556,83
IV. Jahresfehlbetrag 8.126,54 0,00
  3.763,39 11.889,93
B. Rückstellungen 1.000,00 4.803,15
C. Verbindlichkeiten 80.345,28 52.665,26
  85.108,67 69.268,34

ANHANG zum 31. Dezember 2009

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist für Kapitalgesellschaften der Anhang "Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt, wie die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung.

Der Anhang besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss keine Angaben erfolgten:

- Angaben zum Jahresabschluss insgesamt

- Angaben über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz

- Angaben zur Gliederung des

- Jahresabschlusses

- Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn- und

- Verlustrechnung

- Sonstige Angaben

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Für eine klare und übersichtliche Darstellung von allen geforderten Informationen war der Raum in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht ausreichend. Die Ausweiswahlrechte wurden daher überwiegend im Anhang dargestellt.

Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundpfandrechte gesichert; alle übrigen sind ungesichert.

Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern oder Organmitgliedern bestehen Darlehens- Verrechnungskonten, die banküblich verzinst werden. Entsprechende schriftliche Vereinbarungen liegen vor.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer:

Frau Birgit Wolf

Angaben nach 42 Abs. 3 GmbHG

Gegenüber den Gesellschaftern oder Angehörigen bestehen die nachfolgenden Rechte und/oder Pflichten:

Sachverhalte: (in vollen EUR)

Ausleihungen, Forderungen oder Verbindlichkeiten

Sachverhalt Stand Neuvergabe Rückzahlung Stand
Ford. B. Wolf 55.088,82 6.032,12 0,00 61.120,94
Verb. B. Wolf 31.378,81 4.717,27 700,00 35.396,08
Verb. 13. Entschewitsch 5.497,40 6.574,87 0,00 12.072,27

Die Forderungen und Darlehen wurden banküblich verzinst. Die Zinsen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des Jahresergebnisses vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt 8.126,54 EUR
Verlustvortrag vor Verwendung 13.110,07 EUR
Auf neue Rechnung wird -21.236,61 EUR
vorgetragen.  

Betriebsgröße

In § 267 HGB ist geregelt, welche Größenkriterien für die unter-schiedliche Einstufung der Kapitalgesellschaften gelten. Dabei sind je nach erfolgter Einstufung in sogenannte, "kleine", "mittelgroße" und "große" Kapitalgesellschaften unterschiedlich ausgeprägte Vorschriften für die Rechnungslegung, Offenlegung oder eine mögliche Abschlusspflichtprüfung zu beachten. Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, da die gesetzlich festgelegten Grenzwerte zum Bilanzstichtag noch nicht erreicht wurden.

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