Hartmut Fischer GmbH
Hameln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
32.791,00 |
203.168,00 |
| I. Sachanlagen |
32.791,00 |
203.168,00 |
| B. Umlaufvermögen |
337.459,33 |
297.284,07 |
| I. Vorräte |
3.047,10 |
4.563,10 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
108.504,84 |
91.382,64 |
| davon gegen Gesellschafter |
296,13 |
|
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
225.907,39 |
201.338,33 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.296,13 |
6.348,93 |
| Aktiva |
374.546,46
|
506.801,00 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
236.959,63 |
238.029,31 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
213.029,31 |
177.540,45 |
| III. Jahresfehlbetrag |
1.069,68 |
-35.488,86 |
| B. Rückstellungen |
29.531,00 |
47.510,42 |
| C. Verbindlichkeiten |
108.055,83 |
221.261,27 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
87.601,67 |
82.556,38 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
20.454,16 |
138.704,89 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
|
203,70 |
| Summe Passiva |
374.546,46 |
506.801,00 |
Anhang
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss der Hartmut Fischer GmbH, Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 102
601) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB sowie nach den für Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften der §§ 264 ff HGB und ergänzend nach den Vorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB. Von den eingeräumten
Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wird teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB
gegliedert.
Es wurden keine Abschlussposten der Gewinn- und Verlustrechnung aus Gründen der Klarheit
gem. § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefasst.
Der Jahresabschluss vermittelt gem. § 264 Abs. 2 HGB ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare
Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen 3 und 13 Jahren) angesetzt. Die Herstellungskosten
der Sachanlagen werden in Höhe der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen (Einzelkosten,
angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des Anlagevermögens,
soweit durch die Fertigung veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt.
Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung
zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen
in Höhe der allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag
vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre
verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf den Ansatz von latenten Steuern wird gem. § 274 a Nr. 4 HGB verzichtet.
Es besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von € 3.347,00.
B. Angaben mit weiteren Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen gegenüber Gesellschafter Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer:
Verrechnungskonto i.H.v. € 296,13. Das Verrechnungskonto wird mit 3% verzinst.
2. Verbindlichkeiten Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene
Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.
C. Angaben mit Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustverrechnung
Keine Angaben
D. Sonstige Angaben
1. Anzahl der Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
| Arbeiter |
13 |
| Angestellte |
2 |
2. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte durch Herrn Hartmut
Fischer, Dachdeckermeister, geführt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zum Unterzeichner:
Hameln, 12. Februar 2024 gez. Hartmut Fischer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2024 festgestellt.
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