Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 706165
Vorher
KUSS Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
26.2.2009
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungEnergetische Verwertung von AbfällenForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Die Projektentwicklung im Bereich der Umwelttechnik und der regenerativen Energien.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

74847 Obrigheim
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

KUSS Projektentwicklung UG (haftungsbeschränkt)

Obrigheim, Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 5.808,34 56,89
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.053,61 7,78
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.754,73 49,11
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 795,94
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.808,34 852,83

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 2.856,68 0,00
I. gezeichnetes Kapital 1,00 -1,00
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 713,92 0,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 -794,94
IV. Bilanzgewinn 2.141,76 0,00
V. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 795,94
B. Rückstellungen 1.867,71 500,00
C. Verbindlichkeiten 1.083,95 352,83
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.808,34 852,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit der Folge eines niedrigeren und bei Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der Folge eines höheren Stichtagswerts.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.053,61   7,78  

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 1,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Verlustvortrag von € 794,94 enthalten.

Verbindlichkeiten

  Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
Verbindlichkeiten 1.083,95   352,83  

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

  Geschäftsjahr Vorjahr
Forderungen 0,00 0,00
Verbindlichkeiten 1.008,43 104,10

Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Sonstige Angaben

Anteilsbesitz

entfällt

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ulrich Halder, Dipl.-Geograph

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Obrigheim, den 24.06.2011

Ulrich Halder

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 24.6.2011.

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