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Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
36.100,00 |
111.633,00 |
| B.
Anlagevermögen |
85.122,00 |
86.158,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.602,00 |
77.388,00 |
| II.
Sachanlagen |
7.520,00 |
8.770,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
315.036,90 |
289.635,74 |
| I.
Vorräte |
104.445,00 |
104.445,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.714,03 |
170.796,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-4.351,60 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.877,87 |
14.394,16 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.915,25 |
1.347,22 |
| E.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
3.054,00 |
2.716,00 |
| F.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
733.999,91 |
613.423,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.180.228,06 |
1.104.913,75 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
53.000,00 |
53.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
270.184,61 |
270.184,61 |
| III.
Verlustvortrag |
936.608,40 |
1.014.254,87 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
120.576,12 |
-77.646,47 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
733.999,91 |
613.423,79 |
| B.
Rückstellungen |
18.512,00 |
13.556,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.161.716,06 |
1.091.357,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
536.420,29 |
466.061,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.180.228,06 |
1.104.913,75 |
Anhang
Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2011 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2011 der Gesellschaft machen wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden. In Einklang mit dem Wahlrecht des
Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen
nicht angepasst.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Die vor dem 01.01.2010 gebildete Bilanzierungshilfe
"Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung
des Geschäftsbetriebs" wird gemäß dem
Wahlrecht nach Artikel 67 Abs. 5 S. 1 EGHGB beibehalten.
Die
immateriellen selbstgeschaffenen
Vermögensgegenstände wurden mit den
anteiligen Selbstkosten bewertet. Der Schaffungsprozess
wird im Kalenderjahr 2012 fortgesetzt. Mit der Abschreibung
wird ab dem Kalenderjahr der Fertigstellung begonnen.
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bis einschließlich 2011 wurden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der unter Berücksichtigung
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben wird.
Die
in Arbeit befindlichen Aufträge wurden zu
Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2 HGB
unter Berücksichtigung des Fertigstellungsgrades
bewertet. In die Herstellungskosten wurden die Einzelkosten
und angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Pensionsrückstellungen wurden nach der
Projected-Unit-Credit-Methode unter Anwendung der
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze mit
einem Zinsfuß von 6 % p.a. auf Basis der
Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.
Auf das Wahlrecht des Artikel 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB
wurde verzichtet. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die
vollständige Zuführung vorgenommen und dieser
Zuführungsbetrag unter den Aufwendungen ausgewiesen.
Die Verpflichtungen aus Pensionszusagen sind
gesichert durch
Deckungsvermögen in Form von
Rückdeckungsversicherungen, welche
ausschließlich der Erfüllung der
Pensionsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind. Dieses
Deckungsvermögen wurde mit dem beizulegenden Zeitwert
angesetzt und entsprechend § 246 Abs. 2 Satz
2 HGB im Geschäftsjahr 2011 mit den zugrunde liegenden
Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert des
Deckungsvermögens wurde dabei entsprechend der
Mitteilung des Versicherungsträgers angesetzt.
Zum Bilanzstichtag stellt sich die Situation wie
folgt dar:
|
|
31.12.2011
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen
|
|
5.916
|
Beizulegender Zeitwert
des Deckungsvermögens
|
|
- 8.970
|
= Nettowert der
Pensionsrückstellungen
|
|
- 3.054
|
Die im Geschäftsjahr 2011 gemäß
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechneten Aufwendungen und
Erträge stellen sich wie folgt dar:
|
|
2011
|
Erträge aus dem
Deckungsvermögen
|
|
728
|
Zinsaufwand aus der
korrespondierenden Pensionsrückstellung
|
|
285
|
= nach Verrechnung
verbleibender Zinsertrag
|
|
607
|
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus einer Anlage zur Bilanz (Anlagenspiegel). Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres.
5. Sonstige Angaben
Ausschüttungssperre
Zum 31. Dezember 2011 unterliegt ein Gesamtbetrag in
Höhe von EUR 112.900 der Ausschüttungssperre des
§ 268 Abs. 8 HGB. Dieser Betrag betrifft in
Höhe von EUR 76.800 die selbstgeschaffenen
immateriellen Vermögensgegenstände sowie in
Höhe von EUR 36.100 die beibehaltene
Bilanzierungshilfe.
Auf den Ausweis latenter Steuern wurde nach §
274 HGB i. V. m. § 274 a Nr. 5 HGB verzichtet.
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreiter und einzelvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Geschäftsjahr
- Herr Peter Schmitt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2013 festgestellt.
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