Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 7496
Vorher
NaturPur Energie AktiengesellschaftHSE NATURPUR ENERGIE AGHSE NATURpur Energie AG
Eingetragen
10.8.1999
Branche
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur VerteilungElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne VerteilungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Energieversorgung aus regenerativen Energiequellen (insbesondere aus Wasserkraft, Wind, Biogas, Biomasse, Geothermie und Sonne) sowie aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einschließlich Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Dies umfasst insbesondere auch die Erzeugung mittels Errichtung entsprechender eigener Anlagen oder der Beteiligung an solchen sowie die Beschaffung und Vermarktung einschließlich des Baus, Betriebs und der sonstigen Nutzung von Transportsystemen für Energien sowie die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Patrick Biehle
seit 14.11.2023
Prokura
Vorstandsmitglied
Ellen Thierfelder
seit 20.7.2016
Prokura
Markus Horn
seit 23.6.2010
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ENTEGA NATURpur AG

Darmstadt

Jahresabschluss zum 31.12.2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ENTEGA NATURpur AG, Darmstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ENTEGA NATURpur AG, Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENTEGA NATURpur AG, Darmstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Stuttgart, den 22. März 2024

Baker Tilly GmbH &Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)

Daniel Deutsch Alexander Ott
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
A. Anlagevermögen:
Sachanlagen:
1. technische Anlagen und Maschinen 1.725 1.560
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.326 282
3.051 1.842
B. Umlaufvermögen:
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24 9
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7 109
3. sonstige Vermögensgegenstände 1 0
32 118
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 539 1.711
571 1.829
C. Rechnungsabgrenzungsposten 13 14
3.635 3.685

Passiva

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
A. Eigenkapital:
I. Gezeichnetes Kapital 1.000 1.000
II. Kapitalrücklage 1.550 1.550
III. Gewinnrücklagen:
1. gesetzliche Rücklage 40 40
2. andere Gewinnrücklagen 756 756
796 796
IV. Bilanzgewinn 0 0
3.346 3.346
B. Rückstellungen:
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 60 59
2. sonstige Rückstellungen 5 8
65 67
C. Verbindlichkeiten:
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21 2
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 204 270
225 272
3.635 3.685

Gewinn- und Verlustrechnung
für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
T€ T€
1. Umsatzerlöse 573 680
2. sonstige betriebliche Erträge 3 1
3. Materialaufwand:
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7 4
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 100 125
4. Personalaufwand:
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 0 1
5. Abschreibungen:
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 264 268
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 52 52
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1 1
8. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 154 230
9. aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn (-) -154 -230
10. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0 216
11. Ausschüttung an die Gesellschafter 0 -216
12. Bilanzgewinn 0 0

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Informationen

Die Gesellschaft mit Sitz in Darmstadt ist im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7496 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Satzung nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) in der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.

Die Bilanz entspricht der Gliederung nach § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehungsprognose.

Konzernverhältnis

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ENTEGA AG (ENTEGA), Darmstadt (kleinster Kreis), einbezogen. Die Gesellschaft wird mit Bezug auf § 296 Abs. 2 HGB nicht mehr in den Konzernabschluss der HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt (ehemals größter Kreis), einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden beim Bundesanzeiger in elektronischer Form eingereicht. Der Konzernabschluss der HEAG wird beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nr. HRB 1059 sowie der der ENTEGA unter der Nr. HRB 5151 im Unternehmensregister veröffentlicht.

Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein Gewinnabführungsvertrag i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen der ENTEGA NATURpur AG und der ENTEGA Regenerativ GmbH sowie ein ertragsteuerliches Organschaftsverhältnis zwischen diesen beiden Gesellschaften mit der ENTEGA Regenerativ GmbH als Organträgerin.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden und unverändert zum Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten. Nullzeilen in Bilanz und GuV enthalten geringfügige Euro Beträge, die nicht aufgerundet wurden.

Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit sie der Abnutzung unterliegen, abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Unterjährig zugegangene Vermögensgegenstände werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen über die erwartete Nutzungsdauer. Sie beträgt zwischen 15 und 20 Jahren. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Hinsichtlich der Bilanzierung der geringwertigen Wirtschaftsgüter werden die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG entsprechend für handelsrechtliche Zwecke angewendet. Ein Sammelposten wird nicht gebildet.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert bewertet.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt.

Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden versicherungsmathematisch nach dem ratierlich degressiven Anwartschaftsbarwertverfahren beziehungsweise als Barwert künftiger Versorgungsleistungen berechnet. Die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck wurden der Berechnung zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgt gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem Zinssatz von 1,82 %. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15 Jahren. Als Schätzung wurden für künftige Gehaltssteigerungen 0 %, für künftige Rentensteigerungen 2,5 % angenommen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden unter Verwendung der laufzeitadäquaten Referenzzinssätze laut Deutscher Bundesbank abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern resultieren aus temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in den Bilanzposten Anlagevermögen (passive Latenzen) und Rückstellungen (aktive Latenzen). Bei der Bewertung der latenten Steuern wurde ein unternehmensindividueller Steuersatz von 31,7% im Zeitpunkt der voraussichtlichen Umkehr der Differenzen zugrunde gelegt.

Die Ermittlung der latenten Steuern ergibt insgesamt eine Steuerentlastung. Somit besteht das Wahlrecht, den Aktivüberhang latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB zu aktivieren. Dieses Wahlrecht wird von der Gesellschaft nicht ausgeübt.

Erläuterungen zur Aktivseite der Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens der ENTEGA NATURpur AG, Darmstadt, zeigt der folgende Anlagenspiegel:

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 6.082 377 43 52 6.468
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 282 1.096 0 -52 1.326
6.364 1.473 43 0 7.794
Summe Anlagevermögen 6.364 1.473 43 0 7.794
Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge Zuschreibungen 31.12.2023
T€ T€ T€ T€ T€
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 4.522 264 43 0 4.743
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
4.522 264 43 0 4.743
Summe Anlagevermögen 4.522 264 43 0 4.743
Restbuchwert
31.12.2022 31.12.2023
T€ T€
I. Sachanlagen
1. technische Anlagen und Maschinen 1.560 1.725
2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 282 1.326
1.842 3.051
Summe Anlagevermögen 1.842 3.051

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
Forderungen gegen verbundene Unternehmen: 7 109
- davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7 109
sonstige Vermögensgegenstände beinhalten:
- Forderungen aus noch nicht abzugsfähiger Vorsteuer, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen 1 1

Erläuterungen zur Passivseite der Bilanz

Das Gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag 1.000 T€ und ist in 100.000 nennbetragslose auf den Namen lautende Stückaktien eingeteilt. Dies entspricht einem rechnerischen Wert von 10,00 € pro Aktie.

Die ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, hält 100 % der Aktien.

Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs.2 Nr. 4 HGB gebildet und beinhaltet Zuzahlungen, die die Aktionäre in das Eigenkapital geleistet haben.

Im Geschäftsjahr 2023 fanden keine Einstellungen in oder Entnahmen aus Rücklagen statt.

Der Bilanzgewinn enthält den vororganschaftlichen Gewinnvortrag in Höhe von 135,87 €.

Die Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen wären bei Verwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) zum Bilanzstichtag um 1 T€ höher ausgefallen.

Sämtliche Rückstellungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten sowie für ausstehende Rechnungen gebildet.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: 204 270
- davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 50 40
- davon sonstige Verbindlichkeiten 154 230
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber folgenden Gesellschaftern:
• ENTEGA Regenerativ GmbH 154 230

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im Inland erzielt werden, gliedern sich wie folgt:

2023 2022
T€ T€
Geschäftsbereich
Erzeugung 516 646
Öffentlich-rechtliche Betriebsführung 14 7
Administration und Sonstige 43 27
573 680

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen aus Altersversorgung in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 1 T€).

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus:

2023 2022
T€ T€
- der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen 1 1

Im Geschäftsjahr sind folgende periodenfremde Erträge oder Aufwendungen bilanziert:

Geschäftsvorfall GuV Position Erträge Aufwendungen
T€ T€
Abgrenzung Umsatzerlöse 2022 war zu hoch gebildet Umsatzerlöse - 8

Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verpflichtungen:

T€
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 100
- aus sonstigen Dienstleistungsverträgen 100
• davon gegenüber verbundenen Unternehmen 100

Organe der Gesellschaft

Vorstand

Name Wohnort Beruf Zeitraum
Markus Horn Weiterstadt Bereichsleiter Erzeugung und Prokurist der ENTEGA AG 1.1.-31.12.
Claudia Mauricio Rodrigues Messel Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) 1.6.-31.12.

Aufsichtsrat

Name Wohnort Beruf Zeitraum
Prof. Dr. Lothar Petry
(Vorsitzender)
Darmstadt Pensionär 1.1.-31.12.
Imgard Klaff-Isselmann
(1. stellv. Vorsitzende)
Darmstadt Mitglied des hessischen Landtags 1.1.-31.12.
Andreas Niedermaier
(2. stellv. Vorsitzender)
Groß-Umstadt Vorstand Personal und Infrastruktur der ENTEGA AG 1.1.-31-12.
Marcel Wolsing Frankfurt am Main Bereichsleiter Vorstandsangelegenheiten, Compliance,
Nachhaltigkeit der ENTEGA AG
25.04.-31.12
Prof. Dr. Klaus Michael Ahrend Roßdorf Mitglied des Verstandes der HEAG Holding
AG -Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (HEAG)
1.1.-31.12.
Stefan Mirau-Thauerer Mommenheim Betriebsratsvorsitzender Energie &IT 1.1.-31.12.
Hester Huismann Darmstadt Syndikusrechtsanwältin, Leiterin Vorstandsangelegenheiten,
Compliance und Nachhaltigkeit der ENTEGA AG
1.1.-12.01.

Gesamtbezüge des Vorstands

Der Vorstand erhält von der Gesellschaft keine Vergütungen. Die Gesamtbezüge ehemaliger Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr auf 0 T€. Insgesamt beläuft sich die gebildete Pensionsrückstellung für ehemalige Mitglieder des Vorstands und ihre Hinterbliebenen auf 26 T€.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Für die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats entstanden Aufwendungen in Höhe von 7 T€.

Honorar des Abschlussprüfers

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2023 erfasste Abschlussprüferhonorar beträgt:

T€
für das Geschäftsjahr: 4
davon Abschlussprüfungsleistungen 4

Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG über erhaltene Mitteilungen zu wesentlichen Beteiligungen

Die ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, hat 2017 gem. § 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG sowie § 21 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass sie die Mehrheit der Aktien an unserer Gesellschaft hält. Die ENTEGA AG, Darmstadt hält die Mehrheit der Anteile an der ENTEGA Regenerativ GmbH. Die HEAG Holding AG - Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt, hält die Mehrheit der Aktien an der ENTEGA AG. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält die Mehrheit der Aktien an der HEAG Holding AG -Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG).

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Geschäfte größeren Umfangs nach § 6b Abs. 2 EnWG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die Gegenleistung besteht in der Bezahlung.

Name der Gesellschaft Leistung Erträge Aufwendungen
T€ T€
e-netz Südhessen AG Einspeisevergütungen 465 -
ENTEGA AG Techn.+kfm. Dienstleistung - 72

Ausschüttungssperren

Es bestehen folgende Ausschüttungssperren:

Sachverhalt Rechtsgrundlage Höhe T€
Bewertungsänderung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen § 253 Abs. 6 S. 2 HGB 1

Ereignisse nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Es sind keine wertbegründenden Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.

 

Darmstadt, den 15. März 2024

ENTEGA NATURpur AG

Der Vorstand

Markus Horn          Claudia Rodrigues

Lagebericht
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

Geschäftsmodell

Gegenstand der ENTEGA NATURpur AG (NATURpur) ist die Energieversorgung aus regenerativen Energiequellen, insbesondere aus Wasserkraft, Wind, Biogas, Biomasse, Geothermie und Sonne sowie aus Kraft-Wärme Kopplungsanlagen einschließlich Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Dies umfasst insbesondere auch die Erzeugung mittels Errichtung entsprechender eigener Anlagen oder der Beteiligung an solchen sowie die Beschaffung und Vermarktung, einschließlich des Baus, Betriebs und der sonstigen Nutzung von Transportsystemen für Energien sowie die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen.

Rahmenbedingungen

Die geopolitische Weltsituation hat am Strommarkt im Winter 2022/2023 zunächst zu historischen Preisspitzen geführt. Allerdings sind die Energiepreise an den Börsen im weiteren Verlauf des Berichtsjahres wieder deutlich gesunken. Gegen Jahresende lagen die Börsenstrompreise in Deutschland wieder auf dem Niveau der ersten Jahreshälfte 2021. Zur Entspannung der Strommärkte haben, trotz Stilllegung der deutschen Atomkraftwerke, im weiteren Jahresverlauf verschiedene Faktoren beigetragen. Hierzu zählten u.a. die niedrigen Gaspreise nach der Umstellung auf eine größere Zahl an Bezugsquellen und -ländern sowie der kräftige Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland.

Die erneuerbaren Energien haben im Jahr 2023 einen immer größeren Teil des Strommixes in Deutschland ausgemacht. So lag der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Bruttostromverbrauch im Jahr 2023 bereits bei 56 Prozent (Quelle: Strommarktdaten; SMARD | Der Strommarkt im Jahr 2023). Die Ausbaugeschwindigkeit bei Photovoltaik- sowie Onshore-Windenergieanlagen stieg im Berichtsjahr stark an. Beispielsweise wurden fast doppelt so viel Photovoltaikanlagen installiert wie im Vorjahr.

Die Nettozubauleistung im Berichtszeitraum betrug dabei rund 14,261 GWp. Danach sind in Deutschland ca. 3,67 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 81,82 GWp installiert (Quelle: BNetzA, Stand 17. Januar 2024).

Gemäß § 49 EEG 2023 wurde die monatliche Absenkung der anzulegenden Werte für Solaranlagen bis Ende Januar 2024 ausgesetzt.

Eine Photovoltaikanlage (Dachanlage) mit einer Leistung von bis zu 10 kW erhält bei einer Inbetriebnahme zwischen November 2023 und Januar 2024 und einer Teileinspeisung eine feste Vergütung von 8,20 ct/kWh (bis 40 kW 7,10 ct/kWh, bis 100 kW 5,80 ct/kWh). Bei einer Volleinspeisung erhöhen sich die Einspeisevergütungen auf 13,00 ct/kWh (bis 10 kW) bzw. auf 10,90 ct/kW (bis 100 kW). Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 100 kW erhalten eine feste Einspeisevergütung von 6,60 ct/kWh bei einer Teileinspeisung als auch bei einer Volleinspeisung. Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung (Marktprämienmodell) verpflichtend.

Bei Freiflächenanlagen ab einer Größe von mindestens 1.001 kWp (erstes Segment PV) werden die Vergütungen durch Ausschreibungen ermittelt, an denen die Projektentwickler ab Vorhandensein des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplans teilnehmen dürfen. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Einreichungstermin, Ausschreibungsrunde ausgeschriebene Menge höchster Zuschlagswert durchschnittlicher Zuschlagswert niedrigster Zuschlagswert
1. März 2023 1.950 MW 7,30 ct/kWh 7,03 ct/kWh 5,29 ct/kWh
(1. Runde)
1.Juni 2023 1.611,087 MW 6,65 ct/kWh 6,47 ct/kWh 5,39 ct/kWh
(2. Runde)
1. Dezember 2023 1.611,087 MW * * *
(3. Runde)

* Werte liegen nicht vor

Tabelle 1: Ausschreibungsrunden gemäß dem EEG 2023 (erstes Segment PV: Freiflächenanlagen) für Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 1.001 kW

Die Bundesnetzagentur führt seit 2021 gesonderte Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des zweiten Segments) durch.

An den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments können sich auch Anlagen beteiligen, die eine installierte Leistung von mindestens 1.001 kWp haben. Die Ergebnisse der Ausschreibungsrunden sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:

Einreichungstermin ausgeschriebene Menge höchster Zuschlagswert durchschnittlicher Zuschlagswert niedrigster Zuschlagswert
1. Februar 2023 216,667 MW 11,25 ct/kWh 10,87 kWh 9,00 kWh
1.Juni 2023 190,116 MW 11,25 ct/kWh 10,18 ct/kWh 8,80 ct/kWh
1. Oktober 2023 190,115 MW 9,98 ct/kWh 9,58 ct/kWh 8,80 ct/kWh

Tabelle 2: Ausschreibungsrunden gemäß dem EEG 2023 (zweites Segment PV: Aufdachanlagen)

Geschäftsverlauf

Im Jahr 2023 wurden wesentliche Vorplanungen und Projekte angestoßen, deren Realisierung in den Jahren 2024 und 2025 vorgesehen sind. Insgesamt 9 Photovoltaikanlagen konnten 2023 in Betrieb genommen werden. Mit dem Bau zweier größerer Dachanlagen wurde 2023 begonnen. Die Inbetriebnahmen sollen im ersten Quartal 2024 durchgeführt werden. Darüber hinaus hat die NATURpur mit der Identifikation von Flächen für die mögliche Errichtung von Freiflächenanlagen begonnen und Gespräche mit Kommunen und Flächeneigentümern aufgenommen.

Vor dem Hintergrund der Kompetenzen des ENTEGA-Konzerns im Geschäftsfeld Erzeugung bedient sich die NATURpur nicht eigener Mitarbeiter, sondern bezieht Dienstleistungen von ENTEGA-Konzernunternehmen. Im Jahr 2023 beschäftigte die NATURpur keine Mitarbeiter.

Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein Gewinnabführungsvertrag i.S.d. §§ 291 ff. AktG zwischen der ENTEGA NATURpur AG und der ENTEGA Regenerativ GmbH sowie ein ertragsteuerliches Organschaftsverhältnis zwischen diesen beiden Gesellschaften mit der ENTEGA Regenerativ GmbH als Organträgerin.

Darstellung der Lage

Die Aktivseite der Bilanz ist stark geprägt durch das Anlagevermögen. Es beinhaltet im Wesentlichen Photovoltaikanlagen. Die Anlagenintensität liegt bei 83,9 % (Vorjahr: 50,0 %) und der Anlagenabnutzungsgrad bei 73,3 % (Vorjahr: 74,4 %).

Das Umlaufvermögen hat sich um T€ 1.258 verringert, da wesentliche Investitionen aus dem Kassenbereich getätigt wurden.

Aufgrund der geringeren Bilanzsumme hat sich die bilanzielle Eigenkapitalquote im Jahresvergleich von 90,8 % auf 92,0 % erhöht.

Die Liquidität der Gesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des positiven vereinfachten Cashflows von T€ 419 jederzeit gesichert.

Die Umsätze verringerten sich im Vorjahresvergleich um T€ 107 auf T€ 573. Damit lagen sie unter Plan, da nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden konnten, sondern z.T. auf das Folgejahr verschoben wurden.

Die Materialaufwendungen verringerten sich im Vorjahresvergleich um T€ 22. Somit liegen die Materialaufwendungen etwas unter Vorjahresniveau, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in etwa gleichgeblieben.

Das Geschäftsjahr schließt mit einem unter Plan liegenden Jahresüberschuss in Höhe von T€ 154.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist insgesamt geordnet.

Ausblick

Aus ökologischer Verantwortung und aus wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus, wird sich die NATURpur weiter aktiv an der Energieversorgung der Zukunft in der Region beteiligen. Das Geschäftsmodell der NATURpur hinsichtlich der Verpachtung von Photovoltaikanlagen an Gebäudebesitzer wird neben den Modellen der Direkteinspeisung weiter aktiv verfolgt. Das geplante Investitionsvolumen liegt bei T€ 928. In den kommenden Jahren soll der Schwerpunkt auf PV-Dachanlagen unterschiedlicher Größenklassen gelegt werden, insbesondere auch im regional/kommunalen Umfeld. Auch die Planung von Freiflächenanlagen steht weiterhin im Fokus, wenngleich individuell geprüft wird, die Anlagen im Geschäftsfeld Erzeugung innerhalb der ENTEGA AG zu errichten. Auch die weitere Ausweitung des PV-Geschäftsmodells, z.B. die Anlagenrealisierung außerhalb des EEG z.B. über PPAs soll analysiert und ggf. weiterverfolgt werden.

Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Umsatz von T€ 1.113 und ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 259 erwartet.

Chancen- und Risikosituation

Den Anforderungen des "Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich" hinsichtlich der Verpflichtung zum Risikomanagement und zur Anwendung von Kontrollsystemen wurde Rechnung getragen. Die Gesellschaft ist in das konzernweite Risikofrüherkennungssystem der ENTEGA AG eingebunden. Dem Vorstand sind danach keine Risiken bekannt, die für das Unternehmen bestandsgefährdend sind.

Risiken können sich aus dem regulatorischen Umfeld ergeben, indem derzeitige gesetzliche Förderungen für den Zubau von Photovoltaikanlagen gesenkt werden könnten.

Dem Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen wird durch die Durchführung eines zeitnahen Debitorenmanagements entgegengewirkt. In Abstimmung mit den operativen Einheiten werden im regelmäßigen Zyklus überfällige offene Forderungen besprochen und in einem zweistufigen Mahnverfahren geltend gemacht. Bei den Verbindlichkeiten aus Darlehen bestehen keine Zinsänderungsrisiken, da ein fester Zinssatz vereinbart ist.

Das Geschäftsmodell soll insbesondere in Bezug auf die sich veränderten Marktbedingungen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Hierbei werden Chancen für die Entwicklung zukünftiger Produkte aus der konzerninternen Zusammenarbeit erwartet.

 

Darmstadt, den 15. März 2024

ENTEGA NATURpur AG

Der Vorstand

Markus Horn          Claudia Rodrigues

Aufsichtsratssitzung der ENTEGA NATURpur AG
am 8. Mai 2024

Zu Tagesordnungspunkt 5:
Beschluss: Zustimmung zu dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der ENTEGA NATURpur AG in der durch das Gesetz vorgeschriebenen Form überwacht. Er ist vom Vorstand durch Berichte und durch eingehende Vorträge in den Sitzungen des Aufsichtsrats unterrichtet worden. Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei ordentliche Sitzungen, in denen die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beraten wurde, statt.

Schwerpunkte hierbei waren die Beratung und Beschlussfassungen zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022, zum Unternehmensplan für das Geschäftsjahr 2024 sowie zur Geschäftspolitik, Rentabilität und dem Gang der Geschäfte. Daneben wurden die notwendigen Beschlüsse für die Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung getroffen. Zudem erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu der freiwilligen Abgabe der Entsprechenserklärung gemäß Beteiligungskodex der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Anwendung dieses Beteiligungskodexes, der durch seinen Zuschnitt auf die besondere Verantwortung kommunaler Unternehmen und seine Ausrichtung auf die Anforderungen an die kommunale Wirtschaft abzielt, soll einen angemessenen Fokus auf Governance Themen gewährleisten.

Im Berichtsjahr beschloss der Aufsichtsrat die Bestellung von Frau Claudia Mauricio Rodrigues mit Wirkung zum 01. Juni 2023 als weiteren Vorstand der ENTEGA NATURpur AG.

Interessenskonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern sind nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat tage zweimal.

Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Baker Tilly GmbH &Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB am 22. März 2024 erteilt.

Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Jahresabschluss und dem Lagebericht des Vorstands zu. Er hat am heutigen Tage den Jahresabschluss gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzergebnisses an.

Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 22. März 2024 versehen:

"Nach unserer freiwilligen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen gegen die dort enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über die Angemessenheit der Gegenleistungen, die die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum erhalten hat.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den externen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahr 2023 geleistete Arbeit.

 

Darmstadt, den 8. Mai 2024

Der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Lothar Petry
Vorsitzender

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 08.05.2024 festgestellt.

Auszug aus der ordentlichen Hauptversammlung der ENTEGA NATURpur AG am 08.05.2024

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 erwirtschafteten Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in Höhe von 153.661,04 EUR aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages vollständig an das Mutterunternehmen, ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, abzuführen und den Bilanzgewinn in Höhe von 135,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Vorsitzende gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt und stellt fest und verkündet, dass der Antrag der Verwaltung einstimmig angenommen wurde und der Bilanzgewinn wie vorgeschlagen verwendet werden soll.

Erklärung der gesetzlichen Vertreter gern. §23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnIG

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ENTEGA NATURpur AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der ENTEGA NATURpur AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der ENTEGA NATURpur AG beschrieben sind.

 

Darmstadt, den 15. März 2024

Markus Horn          Claudia Rodrigues

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