ENTEGA Abwasserreinigung GmbH & Co. KG
Selbe AdresseBetrieb von Kläranlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Biehle seit 14.11.2023 | Prokura |
Claudia Mauricio Rodrigues seit 14.8.2023 | Vorstandsmitglied |
Ellen Thierfelder seit 20.7.2016 | Prokura |
Markus Horn seit 23.6.2010 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ENTEGA NATURpur AGDarmstadtJahresabschluss zum 31.12.2023BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ENTEGA NATURpur AG, DarmstadtPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ENTEGA NATURpur AG,
Darmstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023
und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ENTEGA
NATURpur AG, Darmstadt, für das Geschäftsjahr vom
1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts"
unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die
Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENVermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGPrüfungsurteilWir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur
Führung getrennter Konten für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember
2023 eingehalten hat.
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten in
Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter
Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach
§ 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.
(07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach
diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten
nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des
IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in
Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance
Standards Board (IAASB) herausgegebenen International
Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind
der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5
EnWG zur Führung getrennter Konten in allen
wesentlichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den
Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser
Prüfungsurteil zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung
getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung
der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar
erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet
wurde.
Stuttgart, den 22. März 2024
Baker Tilly GmbH &Co. KG
Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2023 | 2022 | ||
| T€ | T€ | ||
| 1. | Umsatzerlöse | 573 | 680 |
| 2. | sonstige betriebliche Erträge | 3 | 1 |
| 3. | Materialaufwand: | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 7 | 4 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 100 | 125 | |
| 4. | Personalaufwand: | ||
| soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 0 | 1 | |
| 5. | Abschreibungen: | ||
| auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 264 | 268 | |
| 6. | sonstige betriebliche Aufwendungen | 52 | 52 |
| 7. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1 | 1 |
| 8. | Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss | 154 | 230 |
| 9. | aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn (-) | -154 | -230 |
| 10. | Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 0 | 216 |
| 11. | Ausschüttung an die Gesellschafter | 0 | -216 |
| 12. | Bilanzgewinn | 0 | 0 |
Die Gesellschaft mit Sitz in Darmstadt ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7496
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend der Satzung nach
den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den
ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) in
der jeweils gültigen Fassung aufgestellt.
Die Bilanz entspricht der Gliederung nach § 266
HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß
§ 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der
Annahme einer positiven Fortbestehungsprognose.
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der ENTEGA
AG (ENTEGA), Darmstadt (kleinster Kreis), einbezogen. Die
Gesellschaft wird mit Bezug auf § 296 Abs. 2 HGB nicht
mehr in den Konzernabschluss der HEAG Holding AG -
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG), Darmstadt (ehemals größter Kreis),
einbezogen. Die Konzernabschlüsse werden beim
Bundesanzeiger in elektronischer Form eingereicht. Der
Konzernabschluss der HEAG wird beim Amtsgericht Darmstadt
unter der Nr. HRB 1059 sowie der der ENTEGA unter der Nr.
HRB 5151 im Unternehmensregister veröffentlicht.
Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein
Gewinnabführungsvertrag i.S.d. §§ 291 ff.
AktG zwischen der ENTEGA NATURpur AG und der ENTEGA
Regenerativ GmbH sowie ein ertragsteuerliches
Organschaftsverhältnis zwischen diesen beiden
Gesellschaften mit der ENTEGA Regenerativ GmbH als
Organträgerin.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden und unverändert zum Vorjahr angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und
Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer
Rundung Differenzen auftreten. Nullzeilen in Bilanz und GuV
enthalten geringfügige Euro Beträge, die nicht
aufgerundet wurden.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit sie
der Abnutzung unterliegen, abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Unterjährig zugegangene Vermögensgegenstände
werden zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Die
Abschreibungen erfolgen über die erwartete
Nutzungsdauer. Sie beträgt zwischen 15 und 20 Jahren.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Hinsichtlich der Bilanzierung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter werden die Regelungen des § 6
Abs. 2 EStG entsprechend für handelsrechtliche Zwecke
angewendet. Ein Sammelposten wird nicht gebildet.
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit ihren
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nominalwert
bewertet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum
Nominalwert angesetzt.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden
versicherungsmathematisch nach dem ratierlich degressiven
Anwartschaftsbarwertverfahren beziehungsweise als Barwert
künftiger Versorgungsleistungen berechnet. Die
Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck wurden der
Berechnung zugrunde gelegt. Die Abzinsung erfolgt
gemäß § 253 Abs. 2 S. 2 HGB mit einem
Zinssatz von 1,82 %. Der Zinssatz entspricht dem von der
Deutschen Bundesbank im Dezember 2023 bekannt gegebenen
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre
bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen von 15
Jahren. Als Schätzung wurden für künftige
Gehaltssteigerungen 0 %, für künftige
Rentensteigerungen 2,5 % angenommen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen
Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB.
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden unter Verwendung der
laufzeitadäquaten Referenzzinssätze laut
Deutscher Bundesbank abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern resultieren aus temporären
Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in den
Bilanzposten Anlagevermögen (passive Latenzen) und
Rückstellungen (aktive Latenzen). Bei der Bewertung
der latenten Steuern wurde ein unternehmensindividueller
Steuersatz von 31,7% im Zeitpunkt der voraussichtlichen
Umkehr der Differenzen zugrunde gelegt.
Die Ermittlung der latenten Steuern ergibt insgesamt
eine Steuerentlastung. Somit besteht das Wahlrecht, den
Aktivüberhang latenter Steuern nach § 274 Abs. 1
S. 2 HGB zu aktivieren. Dieses Wahlrecht wird von der
Gesellschaft nicht ausgeübt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens der ENTEGA
NATURpur AG, Darmstadt, zeigt der folgende Anlagenspiegel:
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. Sachanlagen | |||||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 6.082 | 377 | 43 | 52 | 6.468 |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 282 | 1.096 | 0 | -52 | 1.326 |
| 6.364 | 1.473 | 43 | 0 | 7.794 | |
| Summe Anlagevermögen | 6.364 | 1.473 | 43 | 0 | 7.794 |
| Abschreibungen | |||||
| 01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | 31.12.2023 | |
| T€ | T€ | T€ | T€ | T€ | |
| I. Sachanlagen | |||||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 4.522 | 264 | 43 | 0 | 4.743 |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4.522 | 264 | 43 | 0 | 4.743 | |
| Summe Anlagevermögen | 4.522 | 264 | 43 | 0 | 4.743 |
| Restbuchwert | ||
| 31.12.2022 | 31.12.2023 | |
| T€ | T€ | |
| I. Sachanlagen | ||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 1.560 | 1.725 |
| 2. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 282 | 1.326 |
| 1.842 | 3.051 | |
| Summe Anlagevermögen | 1.842 | 3.051 |
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie
folgt:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen: | 7 | 109 |
| - davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7 | 109 |
| sonstige Vermögensgegenstände beinhalten: | ||
| - Forderungen aus noch nicht abzugsfähiger Vorsteuer, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen | 1 | 1 |
Das Gezeichnete Kapital beträgt zum Stichtag 1.000
T€ und ist in 100.000 nennbetragslose auf den Namen
lautende Stückaktien eingeteilt. Dies entspricht einem
rechnerischen Wert von 10,00 € pro Aktie.
Die ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, hält 100 %
der Aktien.
Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs.2 Nr.
4 HGB gebildet und beinhaltet Zuzahlungen, die die
Aktionäre in das Eigenkapital geleistet haben.
Im Geschäftsjahr 2023 fanden keine Einstellungen in
oder Entnahmen aus Rücklagen statt.
Der Bilanzgewinn enthält den vororganschaftlichen
Gewinnvortrag in Höhe von 135,87 €.
Die Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen wären bei Verwendung
des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) zum
Bilanzstichtag um 1 T€ höher ausgefallen.
Sämtliche Rückstellungen sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen
für Abschluss- und Prüfungskosten sowie für
ausstehende Rechnungen gebildet.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr
innerhalb eines Jahres fällig. Sie gliedern sich wie
folgt:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen: | 204 | 270 |
| - davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 50 | 40 |
| - davon sonstige Verbindlichkeiten | 154 | 230 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber folgenden Gesellschaftern: | ||
| • ENTEGA Regenerativ GmbH | 154 | 230 |
Die Umsatzerlöse, welche ausschließlich im
Inland erzielt werden, gliedern sich wie folgt:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| Geschäftsbereich | ||
| Erzeugung | 516 | 646 |
| Öffentlich-rechtliche Betriebsführung | 14 | 7 |
| Administration und Sonstige | 43 | 27 |
| 573 | 680 |
Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen aus
Altersversorgung in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 1
T€).
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen
enthalten Aufwendungen aus:
| 2023 | 2022 | |
| T€ | T€ | |
| - der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen | 1 | 1 |
Im Geschäftsjahr sind folgende periodenfremde
Erträge oder Aufwendungen bilanziert:
| Geschäftsvorfall | GuV Position | Erträge | Aufwendungen |
| T€ | T€ | ||
| Abgrenzung Umsatzerlöse 2022 war zu hoch gebildet | Umsatzerlöse | - | 8 |
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Verpflichtungen:
| T€ | |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 100 |
| - aus sonstigen Dienstleistungsverträgen | 100 |
| • davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 100 |
| Name | Wohnort | Beruf | Zeitraum |
| Markus Horn | Weiterstadt | Bereichsleiter Erzeugung und Prokurist der ENTEGA AG | 1.1.-31.12. |
| Claudia Mauricio Rodrigues | Messel | Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) | 1.6.-31.12. |
| Name | Wohnort | Beruf | Zeitraum |
| Prof. Dr. Lothar Petry
(Vorsitzender) |
Darmstadt | Pensionär | 1.1.-31.12. |
| Imgard Klaff-Isselmann
(1. stellv. Vorsitzende) |
Darmstadt | Mitglied des hessischen Landtags | 1.1.-31.12. |
| Andreas Niedermaier
(2. stellv. Vorsitzender) |
Groß-Umstadt | Vorstand Personal und Infrastruktur der ENTEGA AG | 1.1.-31-12. |
| Marcel Wolsing | Frankfurt am Main | Bereichsleiter
Vorstandsangelegenheiten, Compliance,
Nachhaltigkeit der ENTEGA AG |
25.04.-31.12 |
| Prof. Dr. Klaus Michael Ahrend | Roßdorf | Mitglied des Verstandes
der HEAG Holding
AG -Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt (HEAG) |
1.1.-31.12. |
| Stefan Mirau-Thauerer | Mommenheim | Betriebsratsvorsitzender Energie &IT | 1.1.-31.12. |
| Hester Huismann | Darmstadt |
Syndikusrechtsanwältin, Leiterin
Vorstandsangelegenheiten,
Compliance und Nachhaltigkeit der ENTEGA AG |
1.1.-12.01. |
Der Vorstand erhält von der Gesellschaft keine
Vergütungen. Die Gesamtbezüge ehemaliger
Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr auf 0
T€. Insgesamt beläuft sich die gebildete
Pensionsrückstellung für ehemalige Mitglieder des
Vorstands und ihre Hinterbliebenen auf 26 T€.
Für die Vergütung der Mitglieder des
Aufsichtsrats entstanden Aufwendungen in Höhe von 7
T€.
Das in der Gewinn- und Verlustrechnung im
Geschäftsjahr 2023 erfasste
Abschlussprüferhonorar beträgt:
| T€ | |
| für das Geschäftsjahr: | 4 |
| davon Abschlussprüfungsleistungen | 4 |
Die ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt, hat 2017 gem.
§ 20 Abs. 1 und Abs. 4 AktG sowie § 21 Abs. 1
AktG mitgeteilt, dass sie die Mehrheit der Aktien an
unserer Gesellschaft hält. Die ENTEGA AG, Darmstadt
hält die Mehrheit der Anteile an der ENTEGA
Regenerativ GmbH. Die HEAG Holding AG -
Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG), Darmstadt, hält die Mehrheit der Aktien an der
ENTEGA AG. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hält die
Mehrheit der Aktien an der HEAG Holding AG
-Beteiligungsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(HEAG).
Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.
Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen oder
assoziierten Unternehmen getätigt. Die Gegenleistung
besteht in der Bezahlung.
| Name der Gesellschaft | Leistung | Erträge | Aufwendungen |
| T€ | T€ | ||
| e-netz Südhessen AG | Einspeisevergütungen | 465 | - |
| ENTEGA AG | Techn.+kfm. Dienstleistung | - | 72 |
Es bestehen folgende Ausschüttungssperren:
| Sachverhalt | Rechtsgrundlage | Höhe T€ |
| Bewertungsänderung der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen | § 253 Abs. 6 S. 2 HGB | 1 |
Es sind keine wertbegründenden Vorgänge von
besonderer Bedeutung nach dem Schluss des
Geschäftsjahres eingetreten.
Darmstadt, den 15. März 2024
ENTEGA NATURpur AG
Der Vorstand
Markus Horn Claudia Rodrigues
Gegenstand der ENTEGA NATURpur AG (NATURpur) ist die
Energieversorgung aus regenerativen Energiequellen,
insbesondere aus Wasserkraft, Wind, Biogas, Biomasse,
Geothermie und Sonne sowie aus Kraft-Wärme
Kopplungsanlagen einschließlich Dienstleistungen auf
diesem Gebiet. Dies umfasst insbesondere auch die Erzeugung
mittels Errichtung entsprechender eigener Anlagen oder der
Beteiligung an solchen sowie die Beschaffung und
Vermarktung, einschließlich des Baus, Betriebs und
der sonstigen Nutzung von Transportsystemen für
Energien sowie die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung
und Verwaltung von Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen.
Die geopolitische Weltsituation hat am Strommarkt im
Winter 2022/2023 zunächst zu historischen Preisspitzen
geführt. Allerdings sind die Energiepreise an den
Börsen im weiteren Verlauf des Berichtsjahres wieder
deutlich gesunken. Gegen Jahresende lagen die
Börsenstrompreise in Deutschland wieder auf dem Niveau
der ersten Jahreshälfte 2021. Zur Entspannung der
Strommärkte haben, trotz Stilllegung der deutschen
Atomkraftwerke, im weiteren Jahresverlauf verschiedene
Faktoren beigetragen. Hierzu zählten u.a. die
niedrigen Gaspreise nach der Umstellung auf eine
größere Zahl an Bezugsquellen und -ländern
sowie der kräftige Ausbau der erneuerbaren Energien in
Deutschland.
Die erneuerbaren Energien haben im Jahr 2023 einen immer
größeren Teil des Strommixes in Deutschland
ausgemacht. So lag der Anteil der erneuerbaren Energien am
deutschen Bruttostromverbrauch im Jahr 2023 bereits bei 56
Prozent (Quelle: Strommarktdaten; SMARD | Der Strommarkt im
Jahr 2023). Die Ausbaugeschwindigkeit bei Photovoltaik-
sowie Onshore-Windenergieanlagen stieg im Berichtsjahr
stark an. Beispielsweise wurden fast doppelt so viel
Photovoltaikanlagen installiert wie im Vorjahr.
Die Nettozubauleistung im Berichtszeitraum betrug dabei
rund 14,261 GWp. Danach sind in Deutschland ca. 3,67
Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von
rund 81,82 GWp installiert (Quelle: BNetzA, Stand 17.
Januar 2024).
Gemäß § 49 EEG 2023 wurde die monatliche
Absenkung der anzulegenden Werte für Solaranlagen bis
Ende Januar 2024 ausgesetzt.
Eine Photovoltaikanlage (Dachanlage) mit einer Leistung
von bis zu 10 kW erhält bei einer Inbetriebnahme
zwischen November 2023 und Januar 2024 und einer
Teileinspeisung eine feste Vergütung von 8,20 ct/kWh
(bis 40 kW 7,10 ct/kWh, bis 100 kW 5,80 ct/kWh). Bei einer
Volleinspeisung erhöhen sich die
Einspeisevergütungen auf 13,00 ct/kWh (bis 10 kW) bzw.
auf 10,90 ct/kW (bis 100 kW). Anlagen auf
Nichtwohngebäuden im Außenbereich bis 100 kW
erhalten eine feste Einspeisevergütung von 6,60 ct/kWh
bei einer Teileinspeisung als auch bei einer
Volleinspeisung. Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung
(Marktprämienmodell) verpflichtend.
Bei Freiflächenanlagen ab einer Größe
von mindestens 1.001 kWp (erstes Segment PV) werden die
Vergütungen durch Ausschreibungen ermittelt, an denen
die Projektentwickler ab Vorhandensein des
Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des
Bebauungsplans teilnehmen dürfen. Die Ergebnisse der
Ausschreibungsrunden sind in der folgenden Tabelle
zusammengefasst:
| Einreichungstermin, Ausschreibungsrunde | ausgeschriebene Menge | höchster Zuschlagswert | durchschnittlicher Zuschlagswert | niedrigster Zuschlagswert |
| 1. März 2023 | 1.950 MW | 7,30 ct/kWh | 7,03 ct/kWh | 5,29 ct/kWh |
| (1. Runde) | ||||
| 1.Juni 2023 | 1.611,087 MW | 6,65 ct/kWh | 6,47 ct/kWh | 5,39 ct/kWh |
| (2. Runde) | ||||
| 1. Dezember 2023 | 1.611,087 MW | * | * | * |
| (3. Runde) |
Tabelle 1: Ausschreibungsrunden gemäß dem EEG
2023 (erstes Segment PV: Freiflächenanlagen) für
Anlagen mit einer installierten Leistung von mindestens
1.001 kW
Die Bundesnetzagentur führt seit 2021 gesonderte
Ausschreibungen zur Ermittlung der finanziellen
Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden oder
Lärmschutzwänden (Solarausschreibungen des
zweiten Segments) durch.
An den Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten
Segments können sich auch Anlagen beteiligen, die eine
installierte Leistung von mindestens 1.001 kWp haben. Die
Ergebnisse der Ausschreibungsrunden sind in der folgenden
Tabelle zusammengefasst:
| Einreichungstermin | ausgeschriebene Menge | höchster Zuschlagswert | durchschnittlicher Zuschlagswert | niedrigster Zuschlagswert |
| 1. Februar 2023 | 216,667 MW | 11,25 ct/kWh | 10,87 kWh | 9,00 kWh |
| 1.Juni 2023 | 190,116 MW | 11,25 ct/kWh | 10,18 ct/kWh | 8,80 ct/kWh |
| 1. Oktober 2023 | 190,115 MW | 9,98 ct/kWh | 9,58 ct/kWh | 8,80 ct/kWh |
Tabelle 2: Ausschreibungsrunden gemäß dem EEG
2023 (zweites Segment PV: Aufdachanlagen)
Im Jahr 2023 wurden wesentliche Vorplanungen und
Projekte angestoßen, deren Realisierung in den Jahren
2024 und 2025 vorgesehen sind. Insgesamt 9
Photovoltaikanlagen konnten 2023 in Betrieb genommen
werden. Mit dem Bau zweier größerer Dachanlagen
wurde 2023 begonnen. Die Inbetriebnahmen sollen im ersten
Quartal 2024 durchgeführt werden. Darüber hinaus
hat die NATURpur mit der Identifikation von Flächen
für die mögliche Errichtung von
Freiflächenanlagen begonnen und Gespräche mit
Kommunen und Flächeneigentümern aufgenommen.
Vor dem Hintergrund der Kompetenzen des ENTEGA-Konzerns
im Geschäftsfeld Erzeugung bedient sich die NATURpur
nicht eigener Mitarbeiter, sondern bezieht Dienstleistungen
von ENTEGA-Konzernunternehmen. Im Jahr 2023
beschäftigte die NATURpur keine Mitarbeiter.
Seit dem 1. Januar 2021 besteht ein
Gewinnabführungsvertrag i.S.d. §§ 291 ff.
AktG zwischen der ENTEGA NATURpur AG und der ENTEGA
Regenerativ GmbH sowie ein ertragsteuerliches
Organschaftsverhältnis zwischen diesen beiden
Gesellschaften mit der ENTEGA Regenerativ GmbH als
Organträgerin.
Die Aktivseite der Bilanz ist stark geprägt durch
das Anlagevermögen. Es beinhaltet im Wesentlichen
Photovoltaikanlagen. Die Anlagenintensität liegt bei
83,9 % (Vorjahr: 50,0 %) und der Anlagenabnutzungsgrad bei
73,3 % (Vorjahr: 74,4 %).
Das Umlaufvermögen hat sich um T€ 1.258
verringert, da wesentliche Investitionen aus dem
Kassenbereich getätigt wurden.
Aufgrund der geringeren Bilanzsumme hat sich die
bilanzielle Eigenkapitalquote im Jahresvergleich von 90,8 %
auf 92,0 % erhöht.
Die Liquidität der Gesellschaft war im abgelaufenen
Geschäftsjahr aufgrund des positiven vereinfachten
Cashflows von T€ 419 jederzeit gesichert.
Die Umsätze verringerten sich im Vorjahresvergleich
um T€ 107 auf T€ 573. Damit lagen sie unter Plan,
da nicht alle geplanten Projekte umgesetzt werden konnten,
sondern z.T. auf das Folgejahr verschoben wurden.
Die Materialaufwendungen verringerten sich im
Vorjahresvergleich um T€ 22. Somit liegen die
Materialaufwendungen etwas unter Vorjahresniveau, die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in etwa
gleichgeblieben.
Das Geschäftsjahr schließt mit einem unter
Plan liegenden Jahresüberschuss in Höhe von
T€ 154.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist insgesamt
geordnet.
Aus ökologischer Verantwortung und aus
wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus, wird sich die
NATURpur weiter aktiv an der Energieversorgung der Zukunft
in der Region beteiligen. Das Geschäftsmodell der
NATURpur hinsichtlich der Verpachtung von
Photovoltaikanlagen an Gebäudebesitzer wird neben den
Modellen der Direkteinspeisung weiter aktiv verfolgt. Das
geplante Investitionsvolumen liegt bei T€ 928. In den
kommenden Jahren soll der Schwerpunkt auf PV-Dachanlagen
unterschiedlicher Größenklassen gelegt werden,
insbesondere auch im regional/kommunalen Umfeld. Auch die
Planung von Freiflächenanlagen steht weiterhin im
Fokus, wenngleich individuell geprüft wird, die
Anlagen im Geschäftsfeld Erzeugung innerhalb der
ENTEGA AG zu errichten. Auch die weitere Ausweitung des
PV-Geschäftsmodells, z.B. die Anlagenrealisierung
außerhalb des EEG z.B. über PPAs soll analysiert
und ggf. weiterverfolgt werden.
Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Umsatz von
T€ 1.113 und ein Jahresüberschuss in Höhe
von T€ 259 erwartet.
Den Anforderungen des "Gesetzes zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich" hinsichtlich der
Verpflichtung zum Risikomanagement und zur Anwendung von
Kontrollsystemen wurde Rechnung getragen. Die Gesellschaft
ist in das konzernweite Risikofrüherkennungssystem der
ENTEGA AG eingebunden. Dem Vorstand sind danach keine
Risiken bekannt, die für das Unternehmen
bestandsgefährdend sind.
Risiken können sich aus dem regulatorischen Umfeld
ergeben, indem derzeitige gesetzliche Förderungen
für den Zubau von Photovoltaikanlagen gesenkt werden
könnten.
Dem Ausfallrisiko im Bereich der Forderungen wird durch
die Durchführung eines zeitnahen Debitorenmanagements
entgegengewirkt. In Abstimmung mit den operativen Einheiten
werden im regelmäßigen Zyklus
überfällige offene Forderungen besprochen und in
einem zweistufigen Mahnverfahren geltend gemacht. Bei den
Verbindlichkeiten aus Darlehen bestehen keine
Zinsänderungsrisiken, da ein fester Zinssatz
vereinbart ist.
Das Geschäftsmodell soll insbesondere in Bezug auf
die sich veränderten Marktbedingungen kontinuierlich
weiterentwickelt werden. Hierbei werden Chancen für
die Entwicklung zukünftiger Produkte aus der
konzerninternen Zusammenarbeit erwartet.
Darmstadt, den 15. März 2024
ENTEGA NATURpur AG
Der Vorstand
Markus Horn Claudia Rodrigues
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand der ENTEGA NATURpur AG
in der durch das Gesetz vorgeschriebenen Form
überwacht. Er ist vom Vorstand durch Berichte und
durch eingehende Vorträge in den Sitzungen des
Aufsichtsrats unterrichtet worden. Im Geschäftsjahr
2023 fanden zwei ordentliche Sitzungen, in denen die
wirtschaftliche Lage des Unternehmens beraten wurde, statt.
Schwerpunkte hierbei waren die Beratung und
Beschlussfassungen zum Jahresabschluss für das
Geschäftsjahr 2022, zum Unternehmensplan für das
Geschäftsjahr 2024 sowie zur Geschäftspolitik,
Rentabilität und dem Gang der Geschäfte. Daneben
wurden die notwendigen Beschlüsse für die
Vorbereitung einer ordentlichen Hauptversammlung getroffen.
Zudem erteilte der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu der
freiwilligen Abgabe der Entsprechenserklärung
gemäß Beteiligungskodex der Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die Anwendung dieses Beteiligungskodexes, der
durch seinen Zuschnitt auf die besondere Verantwortung
kommunaler Unternehmen und seine Ausrichtung auf die
Anforderungen an die kommunale Wirtschaft abzielt, soll
einen angemessenen Fokus auf Governance Themen
gewährleisten.
Im Berichtsjahr beschloss der Aufsichtsrat die
Bestellung von Frau Claudia Mauricio Rodrigues mit Wirkung
zum 01. Juni 2023 als weiteren Vorstand der ENTEGA NATURpur
AG.
Interessenskonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern sind
nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat tage zweimal.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023
beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die Baker
Tilly GmbH &Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, hat den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach §
322 HGB am 22. März 2024 erteilt.
Der Aufsichtsrat hat von dem Prüfungsergebnis
zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem
Jahresabschluss und dem Lagebericht des Vorstands zu. Er
hat am heutigen Tage den Jahresabschluss gebilligt, der
damit festgestellt ist. Der Aufsichtsrat schließt
sich dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzergebnisses an.
Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte
Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem
folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
vom 22. März 2024 versehen:
"Nach unserer freiwilligen Prüfung und Beurteilung
bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig
sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten
Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht
unangemessen hoch war."
Nach eigener Prüfung bestätigt der
Aufsichtsrat die Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt
der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis
seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts keine
Einwendungen gegen die dort enthaltene
Schlusserklärung des Vorstands über die
Angemessenheit der Gegenleistungen, die die Gesellschaft
bei mit verbundenen Unternehmen getätigten
Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum erhalten hat.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den externen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im Jahr 2023
geleistete Arbeit.
Darmstadt, den 8. Mai 2024
Der Aufsichtsrat
Prof.
Dr. Lothar Petry
Vorsitzender
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde in der
Aufsichtsratssitzung am 08.05.2024 festgestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
Geschäftsjahr 2023 erwirtschafteten
Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung in
Höhe von 153.661,04 EUR aufgrund des bestehenden
Ergebnisabführungsvertrages vollständig an das
Mutterunternehmen, ENTEGA Regenerativ GmbH, Darmstadt,
abzuführen und den Bilanzgewinn in Höhe von
135,87 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Vorsitzende gibt das Ergebnis der Abstimmung bekannt
und stellt fest und verkündet, dass der Antrag der
Verwaltung einstimmig angenommen wurde und der Bilanzgewinn
wie vorgeschlagen verwendet werden soll.
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß
den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der ENTEGA NATURpur AG vermittelt
und im Lagebericht der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die
Lage der ENTEGA NATURpur AG so dargestellt sind, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und
Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der ENTEGA
NATURpur AG beschrieben sind.
Darmstadt, den 15. März 2024
Markus Horn Claudia Rodrigues
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