Wieser Beteiligungsgesellschaft mbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 451132
Eingetragen
1.2.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an der Wieser GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Mühlheim an der Donau;

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Wieser Beteiligungsgesellschaft mbH i.I.

Mühlheim an der Donau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 66.023,63 15.689,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 52.876,74 346,22
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.146,89 15.343,17
B. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.542.082,36 6.583.764,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.608.105,99 6.599.453,92

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Verlustvortrag 6.658.764,53 6.658.258,90
IV. Jahresüberschuss 41.682,17 -505,63
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 6.542.082,36 6.583.764,53
B. Rückstellungen 6.580.604,55 6.571.952,48
C. Verbindlichkeiten 27.501,44 27.501,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.608.105,99 6.599.453,92

Anhang

zum 31.12.2010
der Firma Wieser Beteiligungsgesellschaft mbH i.I., Bahnhofstraße 14, 78570 Mühlheim a.d.D.
  

A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS


Der Jahresabschluss der Firma Wieser Beteiligungsgesellschaft mbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Auf Grund fehlender Unterlagen konnte die Bilanzkontinuität nicht gewahrt werden.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Bestimmungen des § 266 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Es besteht somit keine Prüfungspflicht nach §§ 316 ff. HGB. Die Gesellschaft unterliegt gemäß §§ 325 ff. HGB der Offenlegungspflicht.
 
Der Jahresabschluss vermittelt kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da sich die Firma in Liquidation befindet.

Über das Vermögen der Gesellschaft wurde am 07.06.2005 das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr Rechtsanwalt Fritz Zanker, Stuttgart, wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.

Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der Verfahrensabwicklung statt.
  

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES



Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

C. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN



Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Auf Grund der im Jahr 2005 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet.

Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag.

Wegen der zum Teil nicht nachvollziehbaren Buchhaltung und fehlender Belege war eine komplette Aufarbeitung der Finanz- und Anlagenbuchhaltung für den Insolvenzverwalter nicht möglich. Die Werte der Eröffnungsbuchungen resultieren, soweit keine Daten aus der Buchhaltung zur Verfügung standen, aus der internen Rechnungslegung des Insolvenzverwalters.

Schulden werden ausgewiesen in Übereinstimmung mit der vorliegenden Tabelle der anerkannten Insolvenzforderungen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für die für den Ausfall anerkannten Forderungsanmeldungen gemäß Tabelle gebildet.
  

D. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ



Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.


Verbindlichkeiten

Auf Grund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

  

E. SONSTIGE ANGABEN



Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Geschäftsführer:

- Herr Konrad Willi Bisser, Tuttlingen-Möhringen

Die Geschäfte des Unternehmens wurden durch folgende Person geführt:

- Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Fritz Zanker, Stuttgart

Angaben über die unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften

Die Gesellschaft ist persönlich haftende Gesellschafterin der Wieser GmbH & Co. KG i.I. mit Sitz in Mühlheim a.d.D.


Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung

Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung.

Haftungsverhältnisse auf Grund von Verbindlichkeiten aus
  

der Begebung und Übertragung von Wechseln,

Bürgschaften gegenüber Dritten,

Wechsel- und Scheckbürgschaften,

Gewährleistungsverträgen,

der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten und

Avalverbindlichkeiten


bestehen nicht.


Stuttgart, 24.04.2012


Fritz Zanker
Rechtsanwalt
Steuerberater
Insolvenzverwalter

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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