WW-TV Westerwald-Wied GmbHLiquidiert

56626 Andernach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Koblenz HRB 22086
Eingetragen
22.12.2003
Branche
Fernsehveranstalter und Verbreitung von VideoinhaltenBeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und die Sendung von TV-Produktionen sowie Filmproduktionen, insbesondere im Raum Westerwald-Wied. Der Gesellschaftszweck wird auch dadurch verwirklicht, daß das Unternehmen öffentlich-rechtliche Konzessionen zur Durchführung von TV-Sendungen selbst oder lizenzweise durch verbundene Unternehmen nutzt.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

101.200 €
346.900 €
Germany
1.102.300 €

Konzern- und Jahresabschlüsse

WW-TV Westerwald-Wied GmbH

Urbar

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

AKTIVA

  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen 41.736,00 64.927,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8,00 5.939,00
II. Sachanlagen 41.703,00 58.963,00
III. Finanzanlagen 25,00 25,00
B. Umlaufvermögen 55.224,68 154.092,82
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.229,47 154.030,28
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.995,21 62,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.745,55 6.074,66
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.588.639,29 1.256.635,83
Summe Aktiva 1.688.345,52 1.481.730,31

Passiva

   
  Gesamtjahr/Stand
Euro
Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital -1.588.639,29 -1.256.635,83
I. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.588.639,29 1.256.635,83
B. Rückstellungen 20.596,00 24.086,00
C. Verbindlichkeiten 1.667.749,52 1.457.644,31
Summe Passiva 1.688.345,52 1.481.730,31

Anhang

der WW-TV Westerwald Wied GmbH

Der Anhang wurde unter Berücksichtigung der Vorschriften der §§ 284 bis 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht (vgl. § 274 a HGB und § 288 HGB).

§ 42 Abs. 3 GmbHG

Forderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.

§ 268 Abs. 4 HGB

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.

§ 284 Abs. 1 HGB

Sämtliche vorgeschriebenen Angaben gemäß dem Gliederungsschema des § 266 HGB wurden in die Bilanz aufgenommen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Die Geschäftsvorfälle werden in Form der doppelten Buchführung erfasst.

Ansatzvorschriften

Das Anlagevermögen ist durch ein Verzeichnis nachgewiesen.

In die Bilanz werden sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen und Verbindlichkeiten, in die Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Aufwendungen und Erträge aufgenommen. Ansatzwahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Die Vorräte sind durch Bestandsnachweise dokumentiert.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag in Saldenlisten erfaßt bzw. durch sonstige Unterlagen nachgewiesen; Saldenbestätigungen wurden nicht eingeholt. Bankguthaben sind durch Kontoauszüge belegt. Die Rückstellungen sind durch entsprechende Unterlagen und Belege nachgewiesen.

Bewertungsvorschriften

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, im Anschaffungsjahr zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von €150,01 bis € 1.000,00 wurden im Jahr 2009 analog zur steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG in einen

Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre abgeschrieben. Danach wurde das Wahlrecht in Anspruch genommen Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 52,00 € bis 410,00 € sofort abzuschreiben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, wurden ausreichende Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben und Einnahmen angesetzt, soweit sie Aufwendungen oder Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit Erfüllungsbeträgen bewertet.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten.

§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wird nicht abgewichen.

§ 284 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB

Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

§ 285 Nr. 1a HGB

Laufzeit der Verbindlichkeiten:

    Laufzeit
  Gesamt
T€
bis 1 Jahr
T€
1 - 5 Jahre
T€
über 5 Jahre
T€
Bankschulden 67 33 34 0
Warenschulden 599 599 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen 883 26 857 0
Übrige Verbindlichkeiten 119 119 0 0
  1.668 777 891 0

Weitere Verbindlichkeiten gegenüber beteiligten Unternehmen sind in den Warenschulden (T€ 595) und in den übrigen Verbindlichkeiten (T€ 48) enthalten.

§ 285 Nr. 1b HGB

Die Warenschulden und sonstigen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

§ 285 Nr. 2 bis 8 a HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 8 a und b HGB

Das Umsatzkostenverfahren findet keine Anwendung.

§ 285 Nr. 9 a und b HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Kredite gewährt.

§ 285 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans im Jahr 2012:

Herr Frank Ackermann (bis 30.06.2012)

Herr Sven Hoener (bis 13.02.2012)

Herr Michael Dillmann (bis 31.12.2012)

Herr Normann Schneider (ab 01.01.2013)

§ 285 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft besitzt keine Anteile an anderen Unternehmen.

§ 285 Nr. 11 a HGB

Die Gesellschaft ist nicht persönlich haftender Gesellschafter einer anderen Gesellschaft.

§ 285 Nr. 12 HGB

Von der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 HGB) wird Gebrauch gemacht.

§ 285 Nr. 13 HGB

Abschreibungen auf einen Geschäfts- oder Firmenwert werden nicht vorgenommen.

§ 285 Nr. 14 HGB

Die Gesellschaft ist kein Konzernunternehmen.

§ 285 Nr. 19 und 20 HGB

Die Gesellschaft bilanziert keine derivativen Finanzinstrumente.

§ 325 Abs. 1 HGB

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Urbar, den 29. Mai 2013

Herr Frank Ackermann (bis 30.06.2012)

Herr Sven Hoener (bis 13.02.2012)

Herr Michael Dillmann (bis 31.12.2012)

Herr Normann Schneider (ab 01.01.2013)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.05.2013

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