Schaub
Hoch- und Tiefbau GmbH
Oelsnitz/Erzgeb.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
23.116,00 |
13.761,00 |
| I.
Sachanlagen |
23.116,00 |
13.761,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.981,01 |
30.735,31 |
| I.
Vorräte |
9.000,00 |
4.850,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.226,60 |
9.802,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.754,41 |
16.082,67 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.975,98 |
467,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
73.072,99 |
44.963,31 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
41.409,90 |
24.554,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
445,63 |
11.111,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.855,53 |
10.666,02 |
| B.
Rückstellungen |
10.603,71 |
3.680,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
21.059,38 |
16.728,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
73.072,99 |
44.963,31 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss der Schaub Hoch- und Tiefbau GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im
Nachfolgenden "BilMoG") wurde in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriftenerstmals auf den Jahresabschluss 2010
der Gesellschaft angewendet. Von der Möglichkeit einer
vorzeitigen Anwendung wurde kein Gebrauch gemacht. Die im
Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze wurden beibehalten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf
Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,00 wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter im Anschaffungszeitraum 01.01.2008
bis 31.12.2009 wird handelsrechtlich die steuerrechtliche
Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von Euro 60,00 bis Euro 150,00) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 S. 1 EStG im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten mehr als Euro 150,00 und bis zu Euro
1.000,00 betragen, wurde ein jährlicher Sammelposten
im Sinne des § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der
jährliche Sammelposten wird über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst. Scheidet ein Wirtschaftsgut
vorzeitig aus dem Betriebsvermögen aus, wird der
Sammelposten nicht vermindert. Seit 2010 wird für
geringwertige Wirtschaftsgüter handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG
angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die zu einer selbständigen
Nutzung fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr des
Zugangs in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst,
wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das
einzelne Wirtschaftsgut Euro 410,00 nicht übersteigen.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Auswirkungen
der Bewertungsänderung sind unwesentlich.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den
Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz
angesetzt, sofern sich diese in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und
passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Der
Aufwand und Ertrag aus der Veränderung der
bilanzierten latenten Steuern seit dem 1. Januar 2010 wird
in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem
Posten "Steuern vom Einkommen und Ertrag" als sogenannter
davon-Vermerk ausgewiesen. Der Berechnung der latenten
Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 29% zugrunde,
der sich voraussichtlich im Zeitpunkt des Abbaus der
Differenzen ergeben wird.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der passivierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt
Euro 19.075,00 (Vorjahr: Euro 16.728,31).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 6.436,13.
Davon sind Euro 6.436,13 durch
Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern
gesichert.
Darüber hinaus bestehen die
branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Es bestehen zum Bilanzstichtag keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Mitglieder der Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Harald Schaub (Maurermeister)
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
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Betrag
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|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
4.816,67
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
..................................................
Harald Schaub
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.
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