Tubus
System GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020
Lagebericht
Freiwilliger Lagebericht zum 31.08.2020
Obschon es unüblich ist, eine Art verdichtete
und gekürzte Lagebericht zu verfassen, wenn dieser
gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, die
Geschäftsleitung der Tubus System GmbH (TSG) hält
es für außerordentlich wichtig-insbesondere nach
den Schwierigkeiten des Corona-Jahres 2020-das reine
Zahlenwerk zu kontextualisieren und eine Zukunftsprognose
als Bestätigung der unsrigen Fortführungsabsicht
zu verfassen und zu veröffentlichen. Theoretisch kann
ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v
305.413,84 EUR auf eine technische Überschuldung der
Gesellschaft hindeuten. Dies ist jedoch bei der TSG
eindeutig nicht der Fall.
Grundlagen des Unternehmens / Marktumfeld- bzw.
kontext
TSG ist deutschlandweit Marktführer im Bereich
der innerhäuslichen Abwasserrohrsanierung. Durch das
bekannte
Rohr-im-Rohr-Verfahren werden alte Abwasserrohre
für weitere 50 Jahre wieder fit gemacht. Das
TSG-Verfahren ist eine High-Tech-Lösung in einem
traditionellen handwerklichen Bereich. Die Leistung stellt
eine
Komplettlösung dar, die den höchsten
Qualitätsansprüche genüge tut, die aber
gleichermaßen geräusch- und geruchsarm, schnell
und außerordentlich umweltfreundlich ist. TSGs
Alleinstellungsmerkmale beinhalten u.a. ein technisch
einmaliges Verfahren, die sehr begehrte
DiBt-Zertifizierung, eine bundesweite Präsenz, ein
Produktangebot welches alle relevanten Gewerke beinhaltet,
Mitarbeiter, die über Jahre ausgebildet wurden und
letztendlich ein unschlagbares
Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die gesamte Geschäftstätigkeit der TSG ist
Projektgeschäft. Skaleneffekte treten insbesondere bei
Großkunden ein, weil die Projektkosten-insbesondere
die Fixkosten--über eine große Anzahl von Wohn-
bzw. Arbeitseinheiten amortisiert werden können, was
im Regelfall pro Einheit ein optimiertes
Preis-Leistungsverhältnis darstellt. Dies ist ein
Grund weshalb die typischen TSG-Projekte eher mit
Mehrfamilienhäusern, Krankenhäusern und Hotels
als mit Einfamilienhäusern bzw. Einzelwohnungen zu tun
haben. Den Schwerpunkt bei Großkunden zu legen
mitigiert sowohl das Projektrisiko als auch das
Ausfallrisiko von Debitoren.
Wirtschaftsbericht
Die TSG war bis Februar 2020 eindeutig auf
Expansionskurs und gewinnbringend. Sie hatte in den Monaten
zuvor Niederlassungen in weiteren 4 deutschen Städten
eröffnet, um eine flächendeckende, bundesweite
Präsenz gewährleisten zu können. Viele
Mitarbeiter wurden eingestellt. Sachinvestitionen wurden
getätigt. Aufgrund einer
verhältnismäßig langen Lernkurve galt und
gilt weiterhin die Devise, dass sich ein messbares ROI bei
Neueinstellungen frühestens nach einem Zeitraum von
6-12 Monaten bemerkbar macht. Aufgrund der wirtschaftlich
positiven Vergangenheit, rechnete man weiterhin mit
steigenden Umsätzen bei einer prozentual zumindest
gleichbleibenden Bruttomarge.
Im vergangenen Geschäftsjahr litt die TSG unter
einem erheblichen "Corona-Effekt". Gerade Großkunden
aus der Hotelbranche haben zunächst fast überall
einen grundsätzlichen Investitionsstopp verhängt,
weil im Zeitraum März-Mai 2020 viel zu viel
Unsicherheit über den weiteren Verlauf der Pandemie
herrschte. Krankenhäuser mussten ihre volle
Aufmerksamkeit den Corona-Kranken widmen, was
plötzlich zu Projektverschiebungen und einer
Umschichtung der Prioritäten führte.
Einerseits gab es nach wie vor den Bedarf an
Sanierungsmaßnahmen (in vielen Fällen ist rein
technisch schnelles Handeln erforderlich; sonst potenziert
sich sowohl die technische als auch die
finanzielle Herausforderungen). Andererseits fuhren
die Reiseverbote, Lockdowns und vorrübergehenden
Schließungen dazu, dass die TSG zunächst
große Umsatzeinbuße zu verzeichnen hatte. Diese
Unsicherheit ließ im Laufe der Sommermonate des
Jahres 2020 allmählich nach. Jene
Entscheidungsträgheit der Kunden war zwar
temporär, jedoch finanziell sehr deutlich zu
spüren.
Andere Kunden-wie in etwa
Wohnungseigentümergemeinschaften-erstarrten
zunächst ebenfalls in einer Art
Handlungsunfähigkeit, weil aufgrund der
Kontaktbeschränkungen und Angst vor Ansteckung so gut
wie keine Sitzungen stattfinden konnten und demzufolge
praktisch keine Beschlüsse zu Gunsten der
Sanierungsarbeit der TSG verfasst werden konnten. Auch
diese Entscheidungsscheue dauerte einige, wenige Monate an.
Die Sanierungsbranche ist in der
Mittelfristbetrachtung krisenfest. Die von der TSG zu
bearbeitenden Maßnahmen können im Regelfall
nicht ausgesessen werden, da der Zustand der
entsprechenden Baustellen im Laufe der Zeit eher
überproportional schlechter wird. Trotz der negativen
Entwicklung, die von der Corona-Pandemie verursacht wurde,
zeigte gleichwohl die Pandemie, dass Abwassertechnologie
eindeutig zu den essentiellen Branchen unserer Gesellschaft
gehört.
Nachtragsbericht
Im Herbst 2020 erholte sich die Lage. Die
Großkunden-insbesondere die Immobiliengesellschaften
und Wohnungsbaugenossenschaften-haben Budgets für
Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt. Diese Erholung
wurde im Laufe des Winters 2020/2021 noch deutlicher. Die
Corona-Pandemie war zwar nicht erloschen; jedoch die
Institutionen, die für die Entscheidungen
bezüglich der TSG-Sanierungen zuständig waren,
wurden wieder entscheidungsfreudiger.
Diese Veränderung wurde sofort in den Zahlen
sichtbar, wie man anhand eines Soll-Ist-Vergleiches der
ersten 5 Monate des neuen Geschäftsjahres 2020/2021
entnehmen kann:
Alle Zahlen in `000 EUR
Monat
|
9/20 Soll
|
9/20 Ist
|
10/20 Soll
|
10/20 Ist
|
11/20 Soll
|
Ertrag
|
686
|
310
|
600
|
762
|
692
|
Aufwendungen
|
619
|
491
|
556
|
575
|
565
|
Vorsteuerergebnis*
|
67
|
-179
|
44
|
190
|
127
|
Monat
|
11/20 Ist
|
12/20 Soll
|
12/20 Ist
|
1/21 Soll
|
1/21 Ist
|
Ertrag
|
888
|
528
|
512
|
615
|
594
|
Aufwendungen
|
575
|
509
|
504
|
518
|
551
|
Vorsteuerergebnis*
|
322
|
19
|
7
|
97
|
43
|
Monat
|
Summe Soll
|
Summe Ist
|
|
|
|
Ertrag
|
3.121
|
3.067
|
|
|
|
Aufwendungen
|
2.767
|
2.697
|
|
|
|
Vorsteuerergebnis*
|
354
|
383
|
|
|
|
*Vorhandene Rundungsdifferenzen werden für
diesen Zweck vernachlässigt
Prognose-, Chancen-, und RisikoberichtNach den
ernüchternden Ergebnissen aus dem Jahr 2019/2020 wurde
die TSG vorsichtiger, um ihre Langfristperspektive zu
sichern. Ein Sanierungsplan wurde akribisch ausgearbeitet,
von einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung
verabschiedet und sorgfältig implementiert. Dieser
beinhaltete einen sofortigen Einstellungs- und
Investitionsstopp, mehrere Entlassungen
(ausschließlich im nicht-produktiven Bereichen), eine
Umstrukturierung der Hauptprozesse- und Funktionen der
Gesellschaft, sowie das konsequente
Liquiditätsmanagement.
Diese Maßnahmen haben funktioniert und die
Gesellschaft ist wieder "auf Kurs".
Die TSG ist inzwischen wieder gewinnbringend. Sie
expandiert wieder. Sie wächst in den technischen
Berufen, weil sie (Stand Februar, 2021) inzwischen an ihre
Kapazitätsgrenzen kommt. Der ursprüngliche
Sanierungsplan sah fürs Geschäftsjahr 2020/2021
folgendes vor:
Gesamtumsatz: 6.982k EUR
Vorsteuergewinn: 668k EUR
Nach den ersten 5 Monaten des neuen
Geschäftsjahres wurde klar, dass die Zahlen am Ende
des Geschäftsjahres voraussichtlich noch positiver
aussehen werden:
Gesamtumsatz: 7.319k EUR
Vorsteuergewinn: 799k EUR
Außerdem sind die Auftragsbücher voll. Die
gewichtete sog. Vertriebspipeline beträgt (Stand
19.02.2021) 37.896k EUR.
Chancen bzw. Risiken? Selbst bei einer dritten bzw.
vierten Pandemie-Welle ist die TSG-Geschäftsleitung
davon überzeugt, dass die Wahrscheinlichkeit einer
weiteren Phase der Entscheidungsstarre relativ niedrig ist,
weil die Wartung eines innerhäuslichen
Abwassernetzwerkes der essentiellen Infrastruktur
Deutschlands gehört. Kleinere Verschiebungen-wie die
TSG im Laufe des vergangenen Geschäftsjahres erlebt
hat-sind nicht auszuschließen, aber die
Langfristperspektive ist dennoch sehr positiv. Das
Geschäftsmodell-in der Langfristbetrachtung-ist
krisensicher.
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2020
EUR |
31.8.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
725.048,70 |
621.071,07 |
| I.
Sachanlagen |
725.048,70 |
621.071,07 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.145.743,78 |
954.480,77 |
| I.
Vorräte |
33.295,95 |
139.606,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
858.105,93 |
714.874,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
254.341,90 |
99.999,63 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
68.997,77 |
53.590,13 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
305.413,84 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.245.204,09 |
1.629.141,97 |
Passiva
|
|
31.8.2020
EUR |
31.8.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
283.893,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.234.000,00 |
860.764,00 |
| III.
Bilanzverlust |
1.564.413,84 |
601.870,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
305.413,84 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
161.143,06 |
125.304,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.084.061,03 |
1.219.943,90 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.016.589,10 |
1.219.943,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
67.471,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.245.204,09 |
1.629.141,97 |
Anhang
Tubus System GmbH
Berlin
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
1. September 2019 bis
31. August 2020
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM UNTERNEHMEN
Die Gesellschaft firmiert unter dem Namen Tubus
System GmbH, Berlin und ist beim Amtsgericht Berlin
(Charlottenburg) unter HRB 109711B eingetragen.
B.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
1.
Grundsätzliche Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. August 2020
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften,
den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt
allerdings die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in
Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Annahme der Unternehmensfortführung. Der
Jahresabschluss zum 30.08.2020 weist einen "nicht durch
Eigenkapital gedeckter Fehlbetrages" auf. Die
Geschäftsführung hat eine positive
Fortführungsprognose für die Gesellschaft
aufgestellt. Einerseits sind zum Bilanzstichtag die
Auftragsbücher der Gesellschaft derart gefüllt,
dass das operative Geschäft nicht nur gesund
weitergeht und wächst, sondern dies auch
gewinnbringend für die Gesellschaft und die
Gesellschafter tut. Andererseits sichert die
grundsätzliche Umstellung auf
Pauschalfestpreisverträge zusammen mit der
Liquiditätssicherung durch das Factoring den
mittelfristigen Liquiditätsbedarf der Gesellschaft.
Nach dem Bilanzstichtag konnte ein umfangreicher,
plausibler Sanierungsplan vorgelegt und implementiert
werden, der eine detaillierte, monatliche Gewinn- und
Verlustrechnung, eine Liquiditätsanalyse, sowie
umfangreiche operative Verbesserungen und
Prozessänderungen beinhaltet. Am Anfang des neuen
Geschäftsjahres nach dem Bilanzstichtag scheinen diese
Maßnahmen eine sehr positive Wirkung zu zeigen. Die
Liquidität der Gesellschaft ist zu jedem Zeitpunkt
gegeben.
C.
ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN
1.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.1
Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 264, 265-266, 268-274, 276-277 HGB, und unter
Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs. 3 HGB
aufgestellt.
1.2
Bewertungsmethoden
Folgende Bewertungsmethodenwahlrechte wurden
ausgeübt:
| • |
Abschreibung bei
Vermögensgegenständen des
Anlagevermögens (§ 253 Abs. 3 S. 1 und 2
HGB)
|
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Sachanlagen
Technische Anlagen und Maschinen
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen oder mit den
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer.
Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung
sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von.
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren
sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des
Umlaufvermögens, Anteile an
verbundenen Unternehmen, Sonstige Wertpapiere
sind mit ihren Nominalwerten, Zahlungsbeträgen
oder Barwerten angesetzt.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks
sind zum Nennwert bewertet.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
sind zu Nennwerten bewertet.
RÜCKSTELLUNGEN
Sonstige Rückstellungen
wurden in Höhe der voraussichtlichen
Erfüllungsbeträge nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung dotiert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
VERBINDLICHKEITEN
Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der
Ausstellung eigener Wechsel, Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen, Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht und sonstige
Verbindlichkeite.
sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
D.
ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Bilanzposten immaterielle
Vermögensgegenstände, Sachanlagen und
Finanzanlagen im Geschäftsjahr ist im
vorstehenden/nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
2.
Eigenkapital
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. §
272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrages.
3.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von
EUR 305.41,84 auf. Es wird auf die
"Grundsätzlichen Angaben" zum Anhang verwiesen.
4.
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.08.2020
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
TEUR
|
TEUR
|
TEUR
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
1.706,8
|
1.639,3
|
67,5
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
145,6
|
145,6
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
168,7
|
168,7
|
0,0
|
Summe
|
2.021,1
|
1.953,6
|
67,5
|
E.
SONSTIGE ANGABEN
1.
Gesellschaftsorgane
1.1
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:Alexander Eysert
2.
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR (882.543,06) zusammen
mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR
(601.870,78) auf neue Rechnung vorzutragen.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.9.2019 -
31.8.2020
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.9.2018 -
31.8.2019
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 373.233,77 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB
Tubus System GmbH,
Berlin
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom
1. September 2019 bis 31. August 2020
Berlin, 09.12.2020
Herr Alexander Eysert
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2021 festgestellt.
|